Member hat gesagt:
Ich bin in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht Pflichtversichert sondern bezahle den freiwilligen Tarif. Laut deiner Aussage bekomme ich keine Rente.
Zu dem Thema Krankenversicherung wurde hier auf den letzten Seiten einiges an Halbwahrheiten gepostet.
Zu Rentenbeginn wird geprüft, ob man 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei der GKV versichert war. Hierzu werden alle Beitragsarten der GKV berücksichtigt, also unter anderem Pflichtversicherung als Erwerbstätige, Familienversicherung, freiwillige Versicherung, Anwartschaft bei Auslandsaufenthalten. Dies ist auch meiner Sicht auch der wichtigste Grund für eine Anwartschaftsversicherung, dass man eben auch bei Auslandsaufenthalten vor Rentenbeginn weiter Beitragszeiten sammelt, um die 90% Regel bei Rentenbeginn zu erfüllen. Als Rentner macht eine Anwartschaftsversicherung in der Tat kaum noch Sinn, da Rückkehrer auch ohne eine solche wieder in die GKV aufgenommen werden (müssen). Einzig man kann ohne Anwartschaft ggf. die Versicherung nicht frei wählen, was aber bei sehr ähnlichem Leistungsumfang der verschiedenen Krankenkassen eh kaum einen Unterschied macht.
Ist zum Rentenbeginn die oben genannte 90% Regel erfüllt, so kommt man in die sogenannte GKV der Rentner. Damit sind nur hälftige Krankenkassenbeiträge für die Altersrente sowie Krankenkassenbeiträge für Zahlungen aus Betriebliche Altersvorsorgen zu entrichten. Für sonstige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Riester, Rürup und Zahlungen aus privaten Renten- und Lebensversicherungen fallen keine Krankenkassenbeiträge an.
Erfüllt man die 90% Regel nicht, kann man sich natürlich auch bei der GKV freiwillig versichern. Dann fallen allerdings für alle Einkommensarten volle Krankenkassenbeiträge bis zur BBG an. Für die Krankenkassenbeiträge auf die Altersrente bekommt man von der Rentenversicherung einen etwa hälftigen Zuschuss, für alle anderen Einkommensarten zahlt man die gesamten Beiträge aus eigener Tasche.
Wer 1200 Euro Rente und sonst keinerlei zusätzliche Einkünfte hat, für den sind diese Ausführungen quasi nicht relevant.
Nicht berücksichtigt habe ich hier Regelungen die Personen betreffen, die zeitweise privat versichert waren bzw. sich nach einer Rückkehr bei der PV versichern müssen.