Member hat gesagt:
Könnte der Rentner nicht auch im Ausland Teil der Solidargemeinschaft bleiben, indem er von seiner Rente weiter KV-Beiträge zahlt? Immerhin hat er ja auch während seines Arbeitslebens lange genug eingezahlt.
Warum sollte der deutsche Staat ihm gestatten, im Ausland Mitglied der deutschen GKV bleiben zu dürfen? Den KV-Beitrag, den er bei einer Rente von 1.200€ zahlen würde, deckt nicht einmal ansatzweise die Kosten und muss von anderen Beitragszahlern subventioniert werden. Das ist aber nicht das Problem und auch voll okay, aber eben nur, solange er sich zur Solidargemeinschaft bekennt und innerhalb des Systems bleibt.
Denn wer weiterhin vom Solidarprinzip der GKV profitieren will, soll auch bitteschön in D bleiben und seine Rente dort verleben. Tut er das nicht, entzieht er dem deutschen Staat Einnahmen (z.B. MwSt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Sektsteuer, usw.) und muss deswegen akzeptieren, aus der Solidargemeinschaft auszuscheiden. Das meinte ich mit Rosinen picken. Entweder bleibe ich im System mit allen Rechten und Pflichten oder ich verabschiede mich, muss dann aber auch mit der Konsequenz leben, nicht weiter von der Solidargemienschaft unterstützt zu werden.
Und in eine KV zahlt man nicht "ein", sondern man bezahlt eine Versicherungsprämie, im Falle der GKV nach dem Solidarprinzip abhängig vom Einkommen. Für den KV-Beitrag, den er während seines Arbeitslebens bezahlt hat, hatte er im Gegenzug ja auch einen Leistungsanspruch. Diesen Leistungsanspruch erwirbst und verlebst du mit deinen KV-Beiträgen aber Monat für Monat, da wird nichts angespart.