Member
Member hat gesagt:Verstehen kann ich den Wunsch ja schon, er ist aber wenig realistisch und würde auch für mehr Ungerechtigkeit sorgen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind in Deutschland und in vielen anderen Ländern, teil des Gesundheitssystems. Ärzte sind Mitglieder der kassenärztlichen Vereinigungen. Kosten für Dienstleistungen werden festgelegt usw. Man kann also eine KV nicht so einfach mit einer anderen Versicherung vergleichen.
Ich glaube viele hier im TAF sehen als einziges Ausland häufig nur Thailand. Also sollen die KV doch bitte auch mit meinem Lieblingsreiseland abrechnen.... Es gibt aber aber noch etwa 190 weitere Länder. Das wäre ein unbezahlbarer Aufwand und bezahlen müssten es dann alle gesetzlich versicherten.
Das Argument, dass es unpraktikabel ist, weltweit mit der GKV abzurechnen, verstehe ich. Hatte ich ja selbst bereits angedeutet.Member hat gesagt:Warum sollte der deutsche Staat ihm gestatten, im Ausland Mitglied der deutschen GKV bleiben zu dürfen? Den KV-Beitrag, den er bei einer Rente von 1.200€ zahlen würde, deckt nicht einmal ansatzweise die Kosten und muss von anderen Beitragszahlern subventioniert werden. Das ist aber nicht das Problem und auch voll okay, aber eben nur, solange er sich zur Solidargemeinschaft bekennt und innerhalb des Systems bleibt.
Denn wer weiterhin vom Solidarprinzip der GKV profitieren will, soll auch bitteschön in D bleiben und seine Rente dort verleben. Tut er das nicht, entzieht er dem deutschen Staat Einnahmen (z.B. MwSt, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Sektsteuer, usw.) und muss deswegen akzeptieren, aus der Solidargemeinschaft auszuscheiden. Das meinte ich mit Rosinen picken. Entweder bleibe ich im System mit allen Rechten und Pflichten oder ich verabschiede mich, muss dann aber auch mit der Konsequenz leben, nicht weiter von der Solidargemienschaft unterstützt zu werden.
Und in eine KV zahlt man nicht "ein", sondern man bezahlt eine Versicherungsprämie, im Falle der GKV nach dem Solidarprinzip abhängig vom Einkommen. Für den KV-Beitrag, den er während seines Arbeitslebens bezahlt hat, hatte er im Gegenzug ja auch einen Leistungsanspruch. Diesen Leistungsanspruch erwirbst und verlebst du mit deinen KV-Beiträgen aber Monat für Monat, da wird nichts angespart.
Bereits jetzt gilt aber, dass man in der GKV bleiben kann nach einem Umzug innerhalb der EU, nach Liechtenstein, in die Schweiz oder nach Norwegen, vorausgesetzt man erhält gesetzliche Rente nur aus Deutschland. Da hat der deutsche Staat dann auch nichts von. Von daher kann ich Deinem Argument im zweiten Absatz nicht folgen, @GRO.
Ich weiß, dass in Deutschland weder in der GKV noch in der gesetzlichen Rentenversicherung etwas für die Zukunft angespart wird. Deshalb sind die auch alle irgendwann pleite (oder Ihr müsst mehr “Versicherungsprämie“ zahlen, länger arbeiten, kriegt weniger Leistungen, etc.).