Allgemeine Frage Wo kauft Ihr eure Potenzmittel und Einfuhrbestimmung ?

  • Ersteller
        #1.221  

Member

Member hat gesagt:
2013 bei mir für 89x oral jelli ordnungsstrafe ca. 520 euro.

Siehst du, @nazgul, damit wärest du innerhalb der 6-Monatsverjährung. Einen Monat nach deiner Rückkehr Ende April sollte die Sache also schon erledigt sein.
Und bei der Ausreise musst du dir keine Gedanken machen. Da gibt's noch nicht mal nen dummen Spruch. Die Bundespolizei interessiert höchstens, ob du zur Fahndung ausgeschrieben bist.

Also: Klappe halten, alles cool!
 
        #1.222  

Member

Was komisch ist an dem Video zum Viagra Test, dort wird erwähnt dass das
thailändische Viagra wohl SIDAGRA heist.
Unter diesem Namen konnte ich es noch nie erwerben sondern nur SIDEGRA.
Was stimmt nun?
Och persönlich nehme diese Sidegra gerne bei der Streunerei da es mir auf Grund
der Pirellis lieber ist.:#banana::#banana:
 
        #1.223  

Member

Danke euch für die Meinungen und Infos @TAWon + @malaja50

Ich werde erstmal abwarten und nichts weiter unternehmen... falls noch was kommt halte ich euch auf dem laufenden...
 
        #1.224  

Member

Wo man seine "Mittelchen" kauft bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Aber mal ganz ehrlich: Ihr gebt tausende von Euro oder Franken für einen Urlaub in SOA aus und dann wollt ihr ein paar lächerliche Euro bei den "Mittelchen" sparen. Klar kann man bei Straßenverkäufern oder illegal übers Netz kaufen - aber ist diese lächerliche Ersparnis es wert, Sachen zu nehmen, wo niemand weiß was drin ist?
Einfach beim Hausarzt ein Privatrezept holen oder online ein Privatrezept holen und dann hat man deutsche Generika, welche auch wirken. Klar ist ein wenig teurer, aber meine Gesundheit ist es mir wert. Man hat dann auch eine Kopie von Rezept und keine Probleme beim Zoll.

Anhang anzeigen Medi.jpg
 
        #1.225  

Member

Darf man jetzt Kamagra Oral Jelly nach Deutschland für den Eigengebrauch (max. für 3 Monate) einführen?

Der Zoll sagt ja, oder lese ich das falsch

Einreise Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind

 
        #1.226  

Member

Ja darfst du.
Aber wenn es sich um Verschreibungspflichtige Medikamente handelt musst du ein Rezept haben.
Die von dir genannten sind Verschreibungspflichtig in Deutschland und das ist es worauf es ankommt.

Hinzu kommt noch das es keine Fakes sein dürfen.
 
        #1.227  

Member

Member hat gesagt:
Darf man jetzt Kamagra Oral Jelly nach Deutschland für den Eigengebrauch (max. für 3 Monate) einführen?
nach Österreich 3 Verkaufspackungen (150 Stk.)
 
        #1.228  

Member

Member hat gesagt:
Ja darfst du.
Aber wenn es sich um Verschreibungspflichtige Medikamente handelt musst du ein Rezept haben.
Die von dir genannten sind Verschreibungspflichtig in Deutschland und das ist es worauf es ankommt.

Hinzu kommt noch das es keine Fakes sein dürfen.

Wo steht das mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten auf der Zoll-Seite?
Es steht doch...."Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind".
Falls nicht zugelassen, dann kann es hierzu doch kein Rezept geben
 
        #1.229  

Member

Member hat gesagt:
Wo steht das mit den verschreibungspflichtigen Medikamenten auf der Zoll-Seite?
Es steht doch...."Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind".
Falls nicht zugelassen, dann kann es hierzu doch kein Rezept geben

Hmmmm... ich nehme ja auch immer die oral jellys Kamagra mit nach D. Immer ne 50ziger Packung. Dachte aber auch, es ist so wie Kelle es schreibt.... nachdem ich aber deine Zollinfo gelesen habe, muss ich dir recht geben... Eigenbedarf, unerheblich ob in D zugelassen oder nicht....

🤨 Hmmmm, vielleicht hat jemand für dich definitive Infos dazu.... 🤷‍♂️
 
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