Member
Nein, den kenne ich nicht.Member hat gesagt:Meinste jedoch nicht den Herbert Schön ?
Nein, den kenne ich nicht.Member hat gesagt:Meinste jedoch nicht den Herbert Schön ?
Member hat gesagt:So schaut es in den meisten Fällen aus aber auch wenn Du "Recht" hast, dieses als Ausländer in LOS einklagen ... nicht immer einfach.
"Ähnlich" ist es doch auch dem Anton in Pattaya passiert.
Ich kann und möchte Dir da keinen Tips geben. Erstens ist schnell Blödsinn erzählt und zweitens habe ich nicht soviel Ahnung davon. Leasehold war für mich nie ein Thema weil ... nicht nötig und nicht gewollt..
Wie @gabbiano schon schrieb:
Ich kann Dir aber gerne einen seriösen Deutschen in Pattaya ( nicht einfach zu finden ) nennen. Der kann Dir bestimmt weiterhelfen. Das dann aber nur über PM, möchte keine Werbung hier machen.
Du vergisst die Ergänzungsleistungen. Jeder Schweizer kann mit seiner Rente in der Schweiz gut leben.Member hat gesagt:Bei den 1186Euro ist die Krankenversicherung schon gezahlt, bzw ein sehr kleiner Betrag.
Von der Schweizer Rente gehen da aber noch KV Prämien ab, ca 450ChF/Monat.
Geht mit beiden Systemen zum Überleben.
Vorteile mit der Schweizer Rente hat man dann, wenn man nicht in der Schweiz bleibt.
Member hat gesagt:Du vergisst die Ergänzungsleistungen. Jeder Schweizer kann mit seiner Rente in der Schweiz gut leben.
Die Maximale AHV Rente beträgt 2390 CHF. Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen. Damit wird ein Leben über dem Existenzminimum garantiert. Ein Bsp. einer Dame(71 deren Beistand ich bin) Miete 1230.., KK 518.--, Lebensunterhalt 1000.--. Total 2748. Rente 1380 Ergänuingsleistungen 1368 = 2748. Ausserdem Zahlen die EL Zahnarzt, Brille..Und sie zahlen keine Ferbsehgebühren.Member hat gesagt:Die Rente sind in der Schweiz im groben Durchschnitt um die 2500 sFR. Nun rechne mal die Krankenkasse, Miete und sonstige Ausgaben zusammen.
Künftig haben nur noch Personen mit einem Vermögen von weniger als 100 000 Franken Anspruch auf EL. Für Ehepaare liegt diese Eintrittsschwelle bei 200 000 Franken, für Kinder bei 50 000 Franken. Der Wert von selbst- bewohnten Liegenschaften wird für die Berechnung der Eintrittsschwelle nicht berücksichtigt.Member hat gesagt:keinerlei Guthaben mehr besitzen, die Pensionskasse gilt als Guthaben, sehr detailiert offenlegen ob man dazu berechtigt ist.
Member hat gesagt:wow, danke für die hilfreichen Informationen. Ich gehe also davon aus, daß ich den Kaufpreis - wie in den Anzeigen angegeben - bezahle und dann nach Ablauf der Leaszeit ist das sozusagen "abgewohnt" und das Ding fällt wiweder ersatzlos an den Besitzer zurück, sofern keine Verlängerung erfolgt. Sollte eine VErlängerung gewünscht werden, müßte das extra im Grundbuch eingetragen sein, wie ich aus Deinem Beitrag verstehe.
[/deshalb macht sowas nur Sinn, wenn der Eigentümer des Bodens Deine Mia istQUOTE]
Lieber GabbianoMember hat gesagt:Die Maximale AHV Rente beträgt 2390 CHF. Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die in einem Heim wohnen. Damit wird ein Leben über dem Existenzminimum garantiert. Ein Bsp. einer Dame(71 deren Beistand ich bin) Miete 1230.., KK 518.--, Lebensunterhalt 1000.--. Total 2748. Rente 1380 Ergänuingsleistungen 1368 = 2748. Ausserdem Zahlen die EL Zahnarzt, Brille..Und sie zahlen keine Ferbsehgebühren.
Du solltest nicht vom Höhrensagen erzählen. Schweizer im Ausland klage gerne wie schlecht es in der Schweiz ist..
Ich weiss. Aber es gibt einfach Aussagen die kann man nicht stehen lassen. Also zurück zum Thema, vielleicht kannst du ja was schlaues beitragen..Member hat gesagt:Weil hier gehts um Eigentumswohnungen in Pattaya.