Member
Member hat gesagt:Deine Argumentation offenbart auch mal wieder Probleme mit der englischen Sprache, was an sich nicht schlimm ist, aber hier auch entsprechend korrigiert werden sollte.
Du scheinst meinen Beitrag entweder nicht gelesen oder verstanden zu haben
Es ging einzig und alleine um mangelhafte (tendenziös, schlecht recherchiert bis hin zu falsch) Berichterstattung in deutschen Medien, die ein höheres Ansehen genießen als die hier gern gescholtenen Blätter wie Farang &Co.
Keine Ahnung warum der Beitrag hierher verschoben wurde.
Der Autor im Spiegel hat geschriebenMember hat gesagt:Als Beweis einer "bodenlose Übertreibung" des Spiegels hinsichtlich der Anzahl Angeklagter nach dem Majestätsbeleidigungsgesetz hast Du einen Wikipedia Artikel mit einer Liste von Anklagefällen verlinkt. In dessen Überschrift heißt es "Noteable Cases". Notable cases bedeutet aber übersetzt "bemerkenswerte Fälle" und nicht "sämtliche Fälle".
"Hunderte Kritiker sind in den vergangenen Jahren so mit Gerichtsprozessen und Haftstrafen stillgelegt worden".
Der Artikel vom Wikipedia enthält die Liste der Fälle, die zu Verurteilungen geführt haben. Ich habe nicht behauptet, die Liste ist vollständig, aber sie meisten Fälle sind enthalten.
Der von dir zitierte Artikel spricht von 200 Anzeigen wegen Lese Majeste. Da sind keine Gerichtsprozesse oder gar Haftstrafen wie von dem Autor behauptet.
Lediglich 4 der über 200 angezeigten werden auch festgehalten.