Member hat gesagt:
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §
183 mit Strafe bedroht ist.
Wer meint im Ausland darf man alles der zeigt keinen Respekt und soll bezahlen.
Ich lach mich schlapp ,
§ 183 a , aber Egal !
Dabei fällt mir ein das in Kenia nach § 007 b, Prostitution strengstens Verboten ist,
aber das wisst ihr ja.
Ich kann jeden nur raten ( Kenia ist nicht Thailand) sich an Spielregeln zu halten, soll auch kein Aufruf zum Knattern an der Beach sein, aber am Bamburi Beach ist es Nachts so duster das du beim Pinkeln nie weißt
wohin der Strahl geht, es sei denn du hast was mit der Prostata.......
Wer sich hier nach § 183 a , erregt oder das geltende Gesetz durchsetzt kann nur ein Spanner oder
ist Mitglied der Bamburi Police sein.
Diese Elite der Police ist genauso gesetzestreu wie Korrupt, das sie gerne Mädels einsammeln, weich Kocht und nach Zahlung einer Kaution od. Ersatzweise geht auch Blow Job wieder in die frei Wildbahn entlässt.
Ich kenne Kenia nur seid über 25 Jahre und liebe das Land u. Leute, aber ich erlaube mir zu sagen das es
hier nach derm Motto laüft: Legal Illegal Scheißegal , immer nach Auslegung um an Kohle zu kommen.
Man darf hier keine Angriffsfläche bieten!
Die Kollegen die sich mit 1000,- Euro freigekauft haben ,hätten einen Policeman
damit beauftragen sollen für 200 Euro einen Standbereich für eine Sexparty abzusperren.
Der hätte mit Sicherheit noch einige Sister mitgebracht, soviel zum Kenianischen § 183 a .
Kloon