Ja da hat der Herr hmagg schon Recht, was das Dampfen angeht und seine Urteile. Ich bin selbst Dampfer seit einem halben Jahr und meine größte Sorge ist der Flughafen in Dubai wenn ich mit Emirates zwischenlande. Über das Dampfen in Thailand habe ich viel gelesen bzw. mehr recherchiert wie gelesen und kam zu dem Entschluss, es darf nicht verkauft werden aber der Besitz ist legal. Es sollte somit keine Probleme geben in LOS. Mit der Wasserpfeife ist mir neu, Danke an Kelle das wusste ich nicht. Prinzipiell kann man sagen, dass alle muslimischen Länder ein Verbot der elektrischen Zigaretten ausgesprochen haben.
Was die Dampferei in Euroland und Deutschland angeht, geht das Spielchen schon seit mehreren Jahren. Die Tabaklobby(ziemlich mächtig) versucht hier ganz stark die E-Zigarettenlobby(ziemlich klein) auszuschalten. Es gibt auch noch die Pötschke Langer vom DKFZ, die Studien interpretiert, manipuliert und eigene Ideologien durchboxt. Wie das aussieht kann man in der TDP 2 (Tabakrichtlinie) sehen, die im Mai umgesetzt werden soll und man wird hin und hergerissen von lautem auflachen und stillem weinen, wenn man diese liest.
Hier wird manipuliert und wieder einmal wird dem deutschen Staatsbürger gezeigt, dass ihm der Staat sagt was gut und schlecht für ihn ist.
Beispiele aus dem Urteil des BGH
Auszug aus Punkt 77:
„Anders als bei Zigaretten, deren Hauptbestandteil Tabak ist, bleibt bei elektronischen Zigaretten mangels einer bisherigen Regelung des Gebots von Hinweisen zum Schutz der Verbraucher unklar, welche Inhaltsstoffe sie ihrem Körper zuführen und wie diese wirken. „
Auszug aus Punkt 71:
Die Flüssigkeit besteht aus einem Gemisch verschiedener Chemikalien, wobei als Grundsubstanzen Propylenglykol und Glycerin dienen. Zusätzlich werden Aromastoffe beigemischt, zum Teil auch andere pharmakologische Wirkstoffe (BT-Drucks. 17/8772 S. 4).
Das komplette Urteil:
http://www.vapers.guru/wp-content/uploads/2016/02/BGHUrteilFeb2016.pdf