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Der ausländische Lebenspartner ist nicht automatisch zum Aufenthalt in Österreich berechtigt, sondern es wird erstmal geprüft ob die Lebensgemeinschaft bestand hat. Kann man diese nachweisen, so wird die Partnerin genauso behandelt als sei es die Ehefrau.
Kenne diese Regelung auch nicht. WIE soll das funktionieren?
Es gibt aber die "eingetragene Partnerschaft" (Für gleichgeschlechtliche).
Also...seinen LB könnte man(n) eigentlich "heiraten".
Ansonsten gilt weiterhin.
Bis zu 3 Monate: Visum C
Bis zu 6 Monate: Visum D
länger: als Schlüsselkraft, mit Aufenthaltszweck "privat", wenn hohes Auslandsvermögen vorliegt, zu bestimmte Tätigkeiten wie z.B. Forscher, Künstler, Journalist.
Alle Arten von Visa können nur von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder in strengen Ausnahmefällen von einigen Grenzkontrollstellen, niemals jedoch von einer anderen Inlandsbehörde erteilt werden !!!
(ungültiger Link entfernt)
Ein Aufenthaltstitel kann aber AUCH von einer Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat (in Wien) vergeben werden.
Da kommt es auf die Situation drauf an.
"ungültiger Link entfernt"
PS: Thai haben die GLEICHEN Gefühle wie WIR (sie zeigen sie nicht immer und überall...)
sawasdee frank69