Thailändisch lernen

Der Drohnen-Thread - Alles über Drohnen, rechtliche Aspekte, Kauf, Einsatz, Erfahrungen

        #361  

Member

@chriboehm bitte nagle mich nicht fest auf die Aussage. Aber ich glaube ich habe in einem anderen Video von dem Youtuber den ich in meinem letzten Beitrag erwähnt habe, das nur die Fernbedienung der 2er kompatibel mit der 3er ist.

Aber wie gesagt ich kann mich auch täuschen.

Ich müsste auf jeden Fall mit Fernbedienung kaufen zusammen mit einem dreier Ladegerät und zwei zusätzlichen Akkus bin ich dann bei über 1000 Euro.

Die Drohne mag das wert sein, daß stelle ich nicht in Abrede.
Aber ich fliege dafür einfach zu selten.
Und bedingt durch die ganzen verschiedenen Regeln auf der Welt auch nur hier in Norwegen.

Vielleicht bekomme ich in einem Jahr ja eine gute gebrauchte. Mal schauen.
 
        #362  

Member

Member hat gesagt:
@chriboehm bitte nagle mich nicht fest auf die Aussage. Aber ich glaube ich habe in einem anderen Video von dem Youtuber den ich in meinem letzten Beitrag erwähnt habe, das nur die Fernbedienung der 2er kompatibel mit der 3er ist.

Aber wie gesagt ich kann mich auch täuschen.

Ich müsste auf jeden Fall mit Fernbedienung kaufen zusammen mit einem dreier Ladegerät und zwei zusätzlichen Akkus bin ich dann bei über 1000 Euro.

Die Drohne mag das wert sein, daß stelle ich nicht in Abrede.
Aber ich fliege dafür einfach zu selten.
Und bedingt durch die ganzen verschiedenen Regeln auf der Welt auch nur hier in Norwegen.

Vielleicht bekomme ich in einem Jahr ja eine gute gebrauchte. Mal schauen.
Ja das stimmt. Allerdings hat die 3 zwei verschiedene Controller in der Auswahl. Einmal den "Alten" der auch für andere DJI Drohnen Standard ist und dann den neuen mit den beschriebenen Extras.

In einem Jahr bekommst du sicher eine Gebrauchte, aber so lange will ich nicht warten. Im Endeffekt kann man fast überall mit der Mini fliegen ausgenommen Nationalparks, Flughäfen, Krankenhäusern, Militärgelände und direkt über privaten Grundstücken. Selbst direkt in Berlin kann ich an vielen Stellen fliegen z.B. sogar am ehemaligen TXL.
Anhang anzeigen Screenshot_20220518-213655.jpg
 
        #363  

Member

Ja das mit dem Fliegen in der EU ist unproblematisch.
Aber in Thailand zum Beispiel darfst du damit eben nicht einfach so fliegen.
Das ist ein ganz schöner Aufwand den man als Urlauber betreiben muss um die Erlaubnis zu bekommen.

Solche Sachen meine ich.
 
        #364  

Member

Jupp Thailand ist da speziell. Ein Kumpel hat einmal die Registrierung gemacht. Dann nie mehr und fliegt nun einfach so. Halt nur nicht da wo viele Menschen sind. Da ist es aber auch mit Erlaubnis nicht möglich.
 
        #365  

Member

Leider hat es DJI immer noch nicht geschafft für seine Drohnen (einschließlich der Mini 3 Pro) die C0/C1 Klassifizierung durchzuführen.
Der Hersteller sagt, die Bestimmungen und das Verfahren seien für sie zu aufwendig. Aber mit dieser Klassifizierung wäre für Drohnenpiloten in Europa vieles einfacher. Da wäre die Mini 3 Pro in der C0 Klasse ein zu ordnen und die Mavic 3 in der C1 Klasse.
Ob es eine nach-Klassifizierung geben wird ist fraglich, denn dazu müsste die Drohne zum Hersteller oder einem Service Center eingeschickt werden um das über ein Software Update in die Drohne zu bekommen und um einen entsprechenden Sticker auf der Drohne zu bekommen, der dafür vorgeschrieben ist.
Klar könnte man das Software Update over the air verteilen und den Sticker auf Anforderung und Registrierung seiner Drohne mit Seriennummer auch verschicken. Aber anscheinend ist es doch nicht ganz so einfach.

Mal sehen was daraus wird.

Ich stelle mir vor dass für DJI der Europäische Markt nicht groß genug ist um diese Klassifizierung durch zu führen. In China, USA und vielen anderen Ländern ist das ja nicht erforderlich.

(Aus Drohnen.de)
Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen. Der Hersteller muß die Drohne dann kennzeichnen, sodaß für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und Zertifizierungen:
C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten).
Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
Beispiele: DJI Mavic MINI, DJI MINI 2, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S und DJI Mavic Air 2, DJI Mavic 3, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Zoom, Parrot Anafi, Yuneec Typhoon, etc).
Details zur Sonderregelung und Übergangsregelung für Bestandsdrohnen: Siehe unten „Drohnen ohne Klassifizierung“.




Drohnen-Klasse C0

EU Drohnenverordnung Klasse C0 ohne Kamera - Flyer
C0 ohne Kamera
EU Drohnenverordnung Klasse C0 mit Kamera - Flyer
C0 mit Kamera
Beinhaltet:

Drohnen unter 250g Startgewicht
Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
(alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten:(

Gebrauchsanweisung
muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
muss einstellbares Höhenlimit besitzen
keine scharfen Kanten
Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
Pilot / Steuerer muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat (oder einen anderen Sensor zum erfassen personenbezogener Daten). Die Registrierung des Drohnen-Piloten online beim LBA ist erforderlich: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Somit ist auch die Anbringung der elektronischen Registrier-ID (e-ID) mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne erforderlich.
(Ausnahme: es handelt sich bei der Drohne um ein reines Spielzeug, welches den Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) entspricht)
Es darf in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN geflogen werden (A1, A2 und A3 – siehe oben). Das bedeutet, es darf auch der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (siehe Unterkategorie A1 oben)
Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). Details zum EU-Drohnenführerschein siehe hier.




Drohnen-Klasse C1

EU Drohnenverordnung Klasse C1- Flyer
Klasse C1
Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend:(

Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:

Gebrauchsanweisung
Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
muss einstellbares Höhenlimit besitzen
keine scharfen Kanten
Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein:( Infos zum EU-Kompetenznachweis
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)
Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
 
        #366  

Member

Member hat gesagt:
Leider hat es DJI immer noch nicht geschafft für seine Drohnen (einschließlich der Mini 3 Pro) die C0/C1 Klassifizierung durchzuführen.
Der Hersteller sagt, die Bestimmungen und das Verfahren seien für sie zu aufwendig. Aber mit dieser Klassifizierung wäre für Drohnenpiloten in Europa vieles einfacher. Da wäre die Mini 3 Pro in der C0 Klasse ein zu ordnen und die Mavic 3 in der C1 Klasse.
Ob es eine nach-Klassifizierung geben wird ist fraglich, denn dazu müsste die Drohne zum Hersteller oder einem Service Center eingeschickt werden um das über ein Software Update in die Drohne zu bekommen und um einen entsprechenden Sticker auf der Drohne zu bekommen, der dafür vorgeschrieben ist.
Klar könnte man das Software Update over the air verteilen und den Sticker auf Anforderung und Registrierung seiner Drohne mit Seriennummer auch verschicken. Aber anscheinend ist es doch nicht ganz so einfach.

Mal sehen was daraus wird.

Ich stelle mir vor dass für DJI der Europäische Markt nicht groß genug ist um diese Klassifizierung durch zu führen. In China, USA und vielen anderen Ländern ist das ja nicht erforderlich.

(Aus Drohnen.de)
Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen. Der Hersteller muß die Drohne dann kennzeichnen, sodaß für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und Zertifizierungen:
C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten).
Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
Beispiele: DJI Mavic MINI, DJI MINI 2, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S und DJI Mavic Air 2, DJI Mavic 3, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Zoom, Parrot Anafi, Yuneec Typhoon, etc).
Details zur Sonderregelung und Übergangsregelung für Bestandsdrohnen: Siehe unten „Drohnen ohne Klassifizierung“.




Drohnen-Klasse C0

EU Drohnenverordnung Klasse C0 ohne Kamera - Flyer
C0 ohne Kamera
EU Drohnenverordnung Klasse C0 mit Kamera - Flyer
C0 mit Kamera
Beinhaltet:

Drohnen unter 250g Startgewicht
Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
(alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten:(

Gebrauchsanweisung
muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
muss einstellbares Höhenlimit besitzen
keine scharfen Kanten
Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
Pilot / Steuerer muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat (oder einen anderen Sensor zum erfassen personenbezogener Daten). Die Registrierung des Drohnen-Piloten online beim LBA ist erforderlich: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Somit ist auch die Anbringung der elektronischen Registrier-ID (e-ID) mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne erforderlich.
(Ausnahme: es handelt sich bei der Drohne um ein reines Spielzeug, welches den Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) entspricht)
Es darf in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN geflogen werden (A1, A2 und A3 – siehe oben). Das bedeutet, es darf auch der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (siehe Unterkategorie A1 oben)
Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). Details zum EU-Drohnenführerschein siehe hier.




Drohnen-Klasse C1

EU Drohnenverordnung Klasse C1- Flyer
Klasse C1
Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend:(

Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:

Gebrauchsanweisung
Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
muss einstellbares Höhenlimit besitzen
keine scharfen Kanten
Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Freigaben / Vorgaben / Verbote:

Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein:( Infos zum EU-Kompetenznachweis
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)
Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Soweit ich weiss gibt es eine Übergangsregelung und diese Klassen C0 bis C5 gelten erst ab 2023.
 
        #367  

Member

Member hat gesagt:
Soweit ich weiss gibt es eine Übergangsregelung und diese Klassen C0 bis C5 gelten erst ab 2023.
Genau.
Das steht auch auf Drohnen.de:

Szenario: OPEN – Drohnen ohne Klassifizierung

Für alle Drohnen ohne Klassifizierung – die so genannten Bestandsdrohnen – gibt es zwei Regelungen. Eine dauerhafte und zeitlich unbeschränkte „grobe“ Regelung und Einteilung und zusätzlich noch eine zeitliche befristet Lockerung als Übergangsregelung.

für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflichtversicherung). Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Dauerhafte Bestandsregelung

Die dauerhafte „grobe“ Regelung teilt alle Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung in 2 Gruppen mit unterschiedlichen Auflagen:

für Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm maximal zulässiger Startmasse gilt: Diese Drohnen dürfen in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 betrieben werden – also auch nahe an Menschen (siehe oben).
Die Gebrauchsanweisung muß beachtet werden. Es ist kein EU Drohnenführerschein (weder der kleine noch der große EU Drohnenführerschein) erforderlich.
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro
alle Drohnen oberhalb 250 Gramm und bis zu 25kg Startmasse gilt:
Diese Drohnen dürfen ausschließlich in der Kategorie A3 (also weit weg von Menschen) geflogen werden (Ausnahmen siehe unten in der Übergangsregelung).
Außerdem ist für diese Drohnen der klein EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic 3, DJI AIR 2S, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)
Diese Regelung ist zeitlich unbeschränkt und somit dauerhaft gültig.

Befristete optionale Übergangsregelung

Zusätzlich dazu gibt es einige Ausnahmen, die zeitlich beschränkt sind. Diese Regelungen sind nur optional (also freiwillig). Wenn diese „Lockerungen“ nicht benötig werden, so kann jeder auch einfach nach den groben Regeln oben fliegen.
Diese Übergangsregelung betrifft alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung / Kennzeichnung besitzen und vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht wurden. Außerdem ist diese Regel zeitlich beschränkt und gilt nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023:(

für Drohnen über 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm gilt: Diese Drohnen dürfen mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle: DJI Mavic Air 1
für Drohnen über 500 Gramm aber unter 2 kg gilt: wird zusätzlich der große EU-Drohnenführerschein (siehe: EU-Fernpiloten-Zeugnis) gemacht, so kann diese Drohne auch näher an Menschen (Kategorie OPEN – Unterkategorie A2 – siehe oben) betrieben werden. Allerdings gibt dann nicht der in A2 festgelegte Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen, sondern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Menschen. Außerdem gilt auch nicht die in A2 beschriebene Ausnahme von 5 Metern Abstand im Langsam-Modus.
Wird diese Lockerung aber nicht benötigt, so können Drohnen dieser Gewichtsklasse wie beschrieben aber auch einfach nach der groben dauerhaften Regel oben betrieben werden in A3 (weit weg von Menschen – siehe oben). Dort ist dann der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ausreichend.
Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen in der Kategorie A2 wurde in 2022 eine befristete zusätzliche Ausnahmegenehmigung (Lockerung) erlassen: Nationale Ausnahmegenehmigung A2 in 2022
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI AIR 2S, DJI Mavic 3, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)
für Drohnen über 2kg und unter 25kg gilt: diese Drohnen dürfen in der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden. Es ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.
Alle Gewichtsangaben einer Drohne beziehen sich immer auf die maximal erlaubte Startmasse MTOM (= Maximum TakeOff Mass).

Drohnenmodelle, die nach dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine Drohnen-Klasse (siehe unten) zertifiziert und auch gekennzeichnet werden. Alternativ fallen sie automatisch in die „grobe“ dauerhafte Regelung.
 
        #368  

Member

Dann ist ja klar, dass niemand den Aufwand einer Klassifizierung macht. Das wird bestimmt erst kurz vorher angegangen
 
        #369  

Member

Wenn ich zum Beispiel die Mavic 3 anschaue. Sie wiegt 895 Gramm. Ohne Klassifizierung darf ich sie zwar mit dem kleinen Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis und Online Training) fliegen aber nur weit weg von Menschen.
Mache ich den großen Drohnen Führerschein dann darf ich bis 50 Meter an Menschen heran.

Mit der C1 Klassifizierung reicht der kleine Führerschein um bis zu 50 Meter an Menschen heran fliegen zu dürfen.
(So habe ich das da heraus gelesen und verstanden)
 
        #370  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich zum Beispiel die Mavic 3 anschaue. Sie wiegt 895 Gramm. Ohne Klassifizierung darf ich sie zwar mit dem kleinen Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis und Online Training) fliegen aber nur weit weg von Menschen.
Mache ich den großen Drohnen Führerschein dann darf ich bis 50 Meter an Menschen heran.

Mit der C1 Klassifizierung reicht der kleine Führerschein um bis zu 50 Meter an Menschen heran fliegen zu dürfen.
(So habe ich das da heraus gelesen und verstanden)
Jupp deshalb will ich ja die Mini. Da darf man "fast" alles und das nur mit einer Halterregistrierung.
 
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