Leider hat es DJI immer noch nicht geschafft für seine Drohnen (einschließlich der Mini 3 Pro) die C0/C1 Klassifizierung durchzuführen.
Der Hersteller sagt, die Bestimmungen und das Verfahren seien für sie zu aufwendig. Aber mit dieser Klassifizierung wäre für Drohnenpiloten in Europa vieles einfacher. Da wäre die Mini 3 Pro in der C0 Klasse ein zu ordnen und die Mavic 3 in der C1 Klasse.
Ob es eine nach-Klassifizierung geben wird ist fraglich, denn dazu müsste die Drohne zum Hersteller oder einem Service Center eingeschickt werden um das über ein Software Update in die Drohne zu bekommen und um einen entsprechenden Sticker auf der Drohne zu bekommen, der dafür vorgeschrieben ist.
Klar könnte man das Software Update over the air verteilen und den Sticker auf Anforderung und Registrierung seiner Drohne mit Seriennummer auch verschicken. Aber anscheinend ist es doch nicht ganz so einfach.
Mal sehen was daraus wird.
Ich stelle mir vor dass für DJI der Europäische Markt nicht groß genug ist um diese Klassifizierung durch zu führen. In China, USA und vielen anderen Ländern ist das ja nicht erforderlich.
(Aus Drohnen.de)
Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen. Der Hersteller muß die Drohne dann kennzeichnen, sodaß für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und Zertifizierungen:
C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten).
Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
Beispiele: DJI Mavic MINI, DJI MINI 2, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S und DJI Mavic Air 2, DJI Mavic 3, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Zoom, Parrot Anafi, Yuneec Typhoon, etc).
Details zur Sonderregelung und Übergangsregelung für Bestandsdrohnen: Siehe unten „Drohnen ohne Klassifizierung“.
Drohnen-Klasse C0
EU Drohnenverordnung Klasse C0 ohne Kamera - Flyer
C0 ohne Kamera
EU Drohnenverordnung Klasse C0 mit Kamera - Flyer
C0 mit Kamera
Beinhaltet:
Drohnen unter 250g Startgewicht
Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
(alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten
Gebrauchsanweisung
muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
muss einstellbares Höhenlimit besitzen
keine scharfen Kanten
Drohne benötigt keine elektronische ID und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
Pilot / Steuerer muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat (oder einen anderen Sensor zum erfassen personenbezogener Daten). Die Registrierung des Drohnen-Piloten online beim LBA ist erforderlich: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Somit ist auch die Anbringung der elektronischen Registrier-ID (e-ID) mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne erforderlich.
(Ausnahme: es handelt sich bei der Drohne um ein reines Spielzeug, welches den Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) entspricht)
Es darf in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN geflogen werden (A1, A2 und A3 – siehe oben). Das bedeutet, es darf auch der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (siehe Unterkategorie A1 oben)
Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). Details zum EU-Drohnenführerschein siehe hier.
Drohnen-Klasse C1
EU Drohnenverordnung Klasse C1- Flyer
Klasse C1
Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend
Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:
Gebrauchsanweisung
Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
muss einstellbares Höhenlimit besitzen
keine scharfen Kanten
Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein
Infos zum EU-Kompetenznachweis
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich
Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet.
Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie A1)
Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.