Member hat gesagt:
Soweit ich weiss gibt es eine Übergangsregelung und diese Klassen C0 bis C5 gelten erst ab 2023.
Genau.
Das steht auch auf Drohnen.de:
Szenario: OPEN – Drohnen ohne Klassifizierung
Für alle Drohnen ohne Klassifizierung – die so genannten Bestandsdrohnen – gibt es zwei Regelungen. Eine dauerhafte und zeitlich unbeschränkte „grobe“ Regelung und Einteilung und zusätzlich noch eine zeitliche befristet Lockerung als Übergangsregelung.
für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflichtversicherung). Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Dauerhafte Bestandsregelung
Die dauerhafte „grobe“ Regelung teilt alle Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung in 2 Gruppen mit unterschiedlichen Auflagen:
für Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm maximal zulässiger Startmasse gilt: Diese Drohnen dürfen in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 betrieben werden – also auch nahe an Menschen (siehe oben).
Die Gebrauchsanweisung muß beachtet werden. Es ist kein EU Drohnenführerschein (weder der kleine noch der große EU Drohnenführerschein) erforderlich.
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro
alle Drohnen oberhalb 250 Gramm und bis zu 25kg Startmasse gilt:
Diese Drohnen dürfen ausschließlich in der Kategorie A3 (also weit weg von Menschen) geflogen werden (Ausnahmen siehe unten in der Übergangsregelung).
Außerdem ist für diese Drohnen der klein EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic 3, DJI AIR 2S, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)
Diese Regelung ist zeitlich unbeschränkt und somit dauerhaft gültig.
Befristete optionale Übergangsregelung
Zusätzlich dazu gibt es einige Ausnahmen, die zeitlich beschränkt sind. Diese Regelungen sind nur optional (also freiwillig). Wenn diese „Lockerungen“ nicht benötig werden, so kann jeder auch einfach nach den groben Regeln oben fliegen.
Diese Übergangsregelung betrifft alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung / Kennzeichnung besitzen und vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht wurden. Außerdem ist diese Regel zeitlich beschränkt und gilt nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023):
für Drohnen über 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm gilt: Diese Drohnen dürfen mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle: DJI Mavic Air 1
für Drohnen über 500 Gramm aber unter 2 kg gilt: wird zusätzlich der große EU-Drohnenführerschein (siehe: EU-Fernpiloten-Zeugnis) gemacht, so kann diese Drohne auch näher an Menschen (Kategorie OPEN – Unterkategorie A2 – siehe oben) betrieben werden. Allerdings gibt dann nicht der in A2 festgelegte Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen, sondern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Menschen. Außerdem gilt auch nicht die in A2 beschriebene Ausnahme von 5 Metern Abstand im Langsam-Modus.
Wird diese Lockerung aber nicht benötigt, so können Drohnen dieser Gewichtsklasse wie beschrieben aber auch einfach nach der groben dauerhaften Regel oben betrieben werden in A3 (weit weg von Menschen – siehe oben). Dort ist dann der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ausreichend.
Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen in der Kategorie A2 wurde in 2022 eine befristete zusätzliche Ausnahmegenehmigung (Lockerung) erlassen: Nationale Ausnahmegenehmigung A2 in 2022
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI AIR 2S, DJI Mavic 3, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)
für Drohnen über 2kg und unter 25kg gilt: diese Drohnen dürfen in der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden. Es ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.
Alle Gewichtsangaben einer Drohne beziehen sich immer auf die maximal erlaubte Startmasse MTOM (= Maximum TakeOff Mass).
Drohnenmodelle, die nach dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine Drohnen-Klasse (siehe unten) zertifiziert und auch gekennzeichnet werden. Alternativ fallen sie automatisch in die „grobe“ dauerhafte Regelung.