Member
Member hat gesagt:Nach dieser Definition wurde im Film kein einziger Fall von Kindesprostitution in der deutschen Bedeutung des Wortes gezeigt.
Willst du ernsthaft über Definitionen streiten. Für mich sieht das in dem Kontext eher nach Verharmlosung aus.
Wie wäre es, bei grenzüberschreitenden Delikten die Definition der UN-Kinderrechtskonvention zu verwenden? Dort hat man sich öfter mit Kinderprostitution auseinandergesetzt. Bei unter 18-Jährigen wird von Kinderprostitution gesprochen:
Die Konvention (Übereinkunft) definiert Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben (...)
Das 2. Fakultativprotokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie[8] trat zum 18. Januar 2002 in Kraft. Es wurde von 173 Staaten unterzeichnet und von 121 Staaten, darunter Deutschland (15. Juli 2009), Liechtenstein (30. Januar 2013), Österreich (6. Mai 2004) und Schweiz (19. Juli 2006) ratifiziert.
UN-Kinderrechtskonvention – Wikipedia
de.wikipedia.org
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