Ja, tamoi hat es eigentlich auf den Punkt gebracht. Bei dir sind die Voraussetzungen optimal, um das ALG auf vier 6Monatszeiträume zu verteilen. Denn das ALG steht unter Progressionsvorbehalt; deshalb macht es auch steuerlich Sinn, es zu strecken. Du kannst dich problemlos immer zu 30.09. abmelden und zum 01.04 wieder anmelden. Und glaub mir: Wenn du das zwei Mal gemacht hast und deinem Betreuer sagst, dass du nach dem ALG in Rente gehen wirst, lässt er dich die letzten zwei Sommer in Ruhe, so dass du beruhigt an die Ostssee fahren kannst. Im vierten Sommer solltest du ihm das noch einmal sagen, nicht dass du zum (für dich) stinklangweiligen Vortrag "ALG1 geht dem Ende zu. Was jetzt?" eingeladen wirst.
Falls du aktuell noch arbeitest und gesetzlich krankenversichert bist, überlege dir auch Folgendes: Die maximale Ausbeute kannst du erzielen, wenn du dich kurz vor der Arbeitslosigkeit krank meldest und dich
mit Krankengeldbezug arbeitslos meldest. Dann bekommst du nämlich erst einmal weiter Krankengeld ohne dass dein ALG-Anspruch darunter leidet. So kannst du die Rente noch weiter hinaus schieben und das Krankengeld ist höher als das ALG, also profitierst du doppelt.