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Thailändisch lernen

Info Diskussion zu den Lebenshaltungskosten als Expat / Langzeiturlauber

        #1.671  

Member

Ich mache das ja gerade.... 9 Monate krank geschrieben, krankheitsbedingte Eigenkündigung. Volle 24 Monate ALG fast Höchstsatz bekommen. Wenn man den Bescheid hat ist alles gut. Werde im September 60, gehe mit 63 mit Abschlägen in Rente. Erstgespräch beim AA sehr offen. Vierteljährlich steht ein Gespräch mit dem Berater an. Mir wurde gleich angeboten, dieses telefonisch oder als Videokonferenz zu führen. Vermittlungsaussichten in meinem Alter schlecht. Es gibt Möglichkeiten das ALG zu strecken. Man wäre bemüht mich bis zur Rente zu begleiten.
Wenn ich länger reisen möchte, kein Problem. Online abmelden. Der Anspruch ruht dann und man ist nicht krankenversichert. Reise beendet online wieder arbeitslos melden. ALG kommt und wieder krankenversichert.
Bin jetzt 3 Monate in Pattaya.... mit privater Auslands KV. Nächste Woche gehts zurück. Überlege schon, das nächste mal mich nicht abzumelden beim AA....
Das ist natürlich formal "Betrug". Das Risiko entdeckt zu werden ist in meinem Fall wohl eher gering ;-).

Von den 24 Monaten ALG habe ich jetzt 2 verbraucht. Es folgen jetzt 6 Monate in Deutschland. Im November geht es wieder für 5 Monate nach Thailand.

Man muss natürlich die Kohle haben, um die Zeiten in denen man in Thailand ist aus freien Vermögen abzudecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.672  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich länger reisen möchte, kein Problem. Online abmelden. Der Anspruch ruht dann und man ist nicht krankenversichert. Reise beendet online wieder arbeitslos melden.
👍
Das ist aber ein gaaaanz anderer "Tatbestand" und völlig legitim.

Jeder der über 58 Jahre alt ist kann seinen Anspruch auf ALG 1, der zwei Jahre besteht, auf insgesamt 4 Jahre strecken.

Member hat gesagt:
Überlege schon, das nächste mal mich nicht abzumelden beim AA....

Das kann, muss aber nicht gut gehen.
 
        #1.673  

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Member hat gesagt:
Wenn ich länger reisen möchte, kein Problem. Online abmelden. Der Anspruch ruht dann und man ist nicht krankenversichert. Reise beendet online wieder arbeitslos melden. ALG kommt und wieder krankenversichert..

Wieso denn das? Man steht doch Remote zur Verfügung und bei meinem Arbeitgeber werden Gespräche auch mal Remote geführt. Sollte ja alles seit Corona kein Problem mehr sein. Falls es doch ein passendes Angebot gib (und das gibt meines Erachtens auch für 59 - gerade in Führungspositionen) fliegt man halt kurzfristig zurück, ggf. liegt ja auch ein Vielfliegerstatus vor mit dem man das garantieren kann. Ist ja nicht so, dass man von heute auf morgen einen neuen Job anfängt.
 
        #1.674  

Member

Member hat gesagt:
Wieso denn das? Man steht doch Remote zur Verfügung und bei meinem Arbeitgeber werden Gespräche auch mal Remote geführt.
🫣
Bei deinem AG mag das so sein.
Für einen Termin auf dem Amt ...
Präsenz erforderlich, zumindest nach Corona, Normalität.

Member hat gesagt:
fliegt man halt kurzfristig zurück

Diese Möglichkeit muss man im Hinterkopf haben.
Betrug und Asozial ist es trotzdem.
 
        #1.675  

Member

Member hat gesagt:
🫣
Bei deinem AG mag das so sein.
Für einen Termin auf dem Amt ...
Präsenz erforderlich, zumindest nach Corona, Normalität.

🤔 Ich musste dort noch nie hin, dachte sie hätten sich digitalisiert, obwohl ich auch schonmal erwogen habe bei einem Jobwechsel erstmal ALG zu beziehen um dazwischen den Kopf frei zu bekommen.

Diese Möglichkeit muss man im Hinterkopf haben.
Betrug und Asozial ist es trotzdem.

Ja, es ist wohl Betrug, ich denke aber das dieser Grundsatz sich nicht immer a die Lebenswirklichkeit anschließt und den Möglichkeiten des modernen (Arbeits-) Lebens nicht (immer) entspricht.
 
        #1.676  

Member

Asozial??? Naja.
Ich stehe mit 48 Stunden Vorlaufzeit ja zur Verfügung. Sollte nur nicht 1 Mal im Monat sein.
Ob ich jetzt zu Hause im Garten liege oder in SOA mich entspanne. Spielt nicht wirklich eine Rolle.

Ich würde es ehr einen Formverstoß nennen.
Betrug würde es sein wenn ich nicht bereit wäre vorstellig zu werden.
Nur kommen Sie bitte morgen früh geht halt nicht.
Ansonsten zahle ich halt 800 für ein Return Ticket und bin in 48 h da.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #1.677  

Member

Member hat gesagt:
Asozial??? Naja.
Ich stehe mit 48 Stunden Vorlaufzeit ja zur Verfügung. Sollte nur nicht 1 Mal im Monat sein.
Ob ich jetzt zu Hause im Garten liege oder in SOA mich entspanne. Spielt nicht wirklich eine Rolle.

Sehe ich ja auch so.

Ich würde es ehr einen Formverstoß nennen.
Betrug würde es sein wenn ich nicht bereit wäre vorstellig zu werden.
Nur kommen Sie bitte morgen früh geht halt nicht.
Ansonsten zahle ich halt 800 für ein Return Ticket und bin in 48 h da.

Wurde bereits von Gerichten bereits als Betrug gewertet, wenn Du ohne Genehmigung Ortsabwesend bist. Das bedeutet dann dass du das ALG1 für den Zeitraum zurückzahlen musst, die Krankenkasse von Dir auch Geld will und Du eine Geldstrafe bekommst.

Wobei die Betroffenen sich entweder selbst entlarvt haben oder auf Post etc. nicht mehr reagiert haben.

Die gesetzliche Regelung geht ja scheinbar davon aus, dass Du einen x-beliebigen Arbeiterjob ausübst und nicht in der Lage bist Dich selbst um Dich zu kümmern und deshalb jemanden brauchst der Dir alle drei Wochen in den Hintern tritt.
 
        #1.678  

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Ich finde man muss da schon differenzieren. 40 Jahre arbeiten und einzahlen und dann mal 6 Monate "Krank machen" oder "Arbeitslos machen" empfinde ich nicht als asozial.
Da gab es hier schon ganz andere Sachverhalte die diesen Begriff eher verdient haben^^

Ich kann ja nach wie vor nur allen empfehlen sich ein kleines Online Business aufzubauen^^ Das kann auch mal über ein zwei Jahre zur Überbrückung dienen. Es gibt sooooo viele Möglichkeiten. Und je nachdem wie erfolgreich man ist, kann man sogar noch früher aufhören und ab nach Thailand.
 
        #1.679  

Member

Für die Gerichte bist Du ja schon ein Betrüger wegen Ortsabwesenheit, wenn Du Dich anstatt in Stuttgart in München aufhältst.
Das mag die Rechtssprechung sein, ist bei einem Lagerarbeiter eventuell auch noch irgendwie nachvollziehbar, jedoch in vielen Fällen entgegen dem Rechtsempfinden.
 
        #1.680  

Member

Member hat gesagt:
Ich finde man muss da schon differenzieren. 40 Jahre arbeiten und einzahlen und dann mal 6 Monate "Krank machen" oder "Arbeitslos machen" empfinde ich nicht als asozial.
Ich auch nicht.
Das war aber auch nicht das Thema.
 
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