So langsam nimmt das Ganze Formen an.
BOYS, the plan is simple:
Plan:
Meine Firma entsendet mich offiziell nach Thailand. Keine (?) Grauzonen, alles offiziell.
Visa:
Wir greifen zum LTR Work-from-Thailand Visa. Aktuell wohl das einzige Visa welches "Remote-Work" einschließt.
Für alle anderen Visen benötigt man eine Firma in Thailand, was in meinem Fall nicht möglich ist.
Damit wird mein Plan leider für viele nicht so umsetzbar sein, da die Firma min. 150m $ Umsatz in den letzten 3 Jahren gemacht haben muss (Gesamt).
Für mich funktioniert das aber. Noch ist das Visa aber nicht beantragt oder genehmigt.
Für dieses Visa gilt eine Tax-Exemption für Einkommen im Ausland. Generell gibt es aber ohnehin das Doppelbesteuerungsabkommen, weswegen man ohnehin nicht doppelt Steuern zahlen muss. Siehe vorherige Posts.
Entsendung:
Da es kein Sozialversicherungsabkommen mit Thailand gibt läuft die Entsendung nach §4 SGB.
§ 4
Ausstrahlung
(1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
(2) Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt Absatz 1 entsprechend.
Entsendungen laufen über die KK, warum auch immer. Da meine KK immer recht kurz angebunden mit ihren Formulierungen ist, sind mir alle Rahmenbedingungen noch nicht 100% klar.
Soweit ich es verstanden habe muss die Entsendung auf maximal 24 Monate begrenzt sein. Mit 2 Monaten Abstand kann man aber mehrere Entsendungen in das selbe Land vornehmen.
Meine Firma hat den Entsendeantrag von der KK bekommen und wir haben ihn gemeinsam ausgefüllt. In dem Antrag wollen die ziemlich wenig Wissen.
Es geht hauptsächlich darum ob die Anforderungen aus §4 erfüllt werden. Also dass das Gehalt voll in Deutschland ausgezahlt wird, der deutsche AG weiterhin weisungsbefugt ist usw.
Antrag geht dann die Tage raus.
Den Entsendungsantrag meiner KK habe ich angehängt, insbesondere die letzte Seite mit den Erläuterungen ist interessant.
Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung:
KV und RV gilt entsprechend §4 das Prinzip der Ausstrahlung, d.h. wenn die Bedingungen erfüllt sind gelten diese Versicherungen weiter.
Für KV muss man natürlich bei den Ärzten in Vorkasse gehen, da die nicht mit der deutschen KK abrechnen können.
Die Kosten der Behandlung dürfen die Kosten der vergleichbaren Behandlung in Deutschland nicht übersteigen. Die Differenz würde sonst der AG tragen. (
)
Mit der Rentenversicherung habe ich auch telefoniert. Super Service übrigens, Rückruf! am selben Tag bekommen. Ist man von Behörden gar nicht gewohnt.
Da gibt es nicht viel dazu zu sagen, der Zeitraum der Entsendung wird ganz normal angerechnet.
Doof ist momentan dass ich nicht weiß ob & wann alle Genehmigungen durch sind und ich somit keinen Flug buchen kann.
Läuft dann wahrscheinlich auf einen teuren kurzfristigen Flug hinaus.
Unklar ist mir auch noch wie ich mein Zeug nach Thailand schaffe. Und wie viel Zeug ich überhaupt habe.
Ich glaube so viel mehr als die "normale" Urlaubsausstattung braucht man gar nicht.
Unfallversicherung gibt es keine Generalregelung, muss man mit der Berufsgenossenschaft klären.
Sonstiges:
Ich hoffe alles in den nächsten Wochen geklärt und genehmigt zu haben, so dass ich spätestens im Dezember losziehen kann.
Auto wird verkauft, Eigentumswohnung lasse ich zunächst leerstehen bis ich den Entschluss gefasst habe dauerhaft oder zumindest mehrere Jahre im Ausland zu leben.
Ich gehe zunächst in ein Hotel in BKK und schaue mich dann nach Wohnungen um.
XPS 17 mit RTX 3060 als Arbeitsplatz ist auf dem Weg, zusätzliche Arbeitsplatzausstattung darf ich mir dann vor Ort kaufen. Bildschirme und sonstige Peripherie.
Vielleicht hilft meine Zusammenfassung dem ein oder anderen, aber wahrscheinlich treffen meine Bedingungen auf die meisten nicht zu.
Im Anhang zusätzlich noch die Antwort der LTR Visa Unit bzgl. Tax Exemption und der zugehörige Gesetzestext.
Anhang anzeigen tax exemption.jpg