Thailändisch lernen

Ein Platz an der Sonne - Homeoffice weltweit

        #321  

Member

Member hat gesagt:
Lauern aber eben auch paar Fallstricke. Zur Miete wohnen kann(!) u.U. (je nach Land) einen "Wohnsitz" mit sich bringen, was (je nach Land) wieder ne Steuerpflicht auslösen kann! Klar kann man da tricksen, easy umgehen kann man sowas durch Nutzung von Airbnb's oder Hotels.
Wobei ein echter Nomade per Definition ja im Zelt lebt ;-)
 
        #322  

Member

Tolle Nachrichten! (?)

Folgende Antwort habe ich vom LTR Visa Support bekommen:
Work-from-Thailand Professionals will receive a tax exemption from overseas income. If you have other incomes occur in Thailand, you need to follow the tax law such as paying personal income tax.

For your information, first of all, your overseas income will be subject to Thai personal income tax only when you are a tax resident (staying in Thailand 180 days or more in a tax year) and have brought such overseas income into Thailand in the same tax year that you are a tax resident and have received such overseas income.

Please refer to Section 41 of the Revenue Code. If the aforementioned conditions aren’t all met, your overseas income won’t be subject to Thai personal income tax and you won’t need personal income tax exemption under Royal Decree No. 743.

If those conditions are all met and you have been granted a Long-Term Resident Visa for Wealthy Global Citizens, Wealthy Pensioners, or Work-from-Thailand Professionals, you will receive personal income tax exemption on your overseas income under such Royal Decree. Please refer to the draft translation of Royal Decree No. 743 attached herewith. For other related laws, please follow this link.

Siehe auch dieses Dokument auf der offiziellen LTR Webseite: https://ltr.boi.go.th/documents/Royal Decree issued under the Revenue Code No.743 (EN).pdf

Section 5 Income tax under Part 2 of Chapter 3 in Title 2 of the Revenue Code shall be
exempted for a foreigner categorised as Wealthy Global Citizen, Wealthy Pensioner, or Workfrom-Thailand Professional who is granted a Long-Term Resident Visa under immigration law for
assessable income under section 40 of the Revenue Code derived in the previous tax year from
an employment, or from business carried on abroad, or from a property situated abroad, and
brought into Thailand.

Das liest sich doch ziemlich gut, oder nicht? Vielleicht sind die Thais doch nicht so doof mit ihren Visas. ;)
 
        #324  

Member

Member hat gesagt:
Klar, allerdings ist es schon seit Jahren bekannt, dass man Auslandseinkommen nach einem Jahr steuerfrei nach Thailand einführen kann.
Also ist der Vorteil der neuen Visums auch nicht so bahnbrechend.

Der Artikel wurde hier schon häufiger gepostet:
Geheimes Steuerparadies: Wie Thailand reiche Ausländer anlocken will
In dem Artikel geht es um das Elitevisa und es ist keinesfalls so dass es eine "Generalregelung" gibt dass Auslandseinkommen nach einem Jahr steuerfrei ist.
Zumindest habe ich dazu noch nichts gelesen. Und im Falle des LTR Visas ist dein komplettes Einkommen steuerfrei, nicht nur das aus den vorherigen Jahren.

Wobei ich mich frage wie man feststellen kann ob Geld "alt" oder "neu" ist. Kann da jemand etwas dazu sagen?
 
        #325  

Member

Member hat gesagt:
Wobei ich mich frage wie man feststellen kann ob Geld "alt" oder "neu" ist. Kann da jemand etwas dazu sagen?

Altes Geld riecht anders als Neues.
🥳😉

Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #326  

Member

Member hat gesagt:
Zumindest habe ich dazu noch nichts gelesen.
Das wird im thailändischen Steuergesetz geregelt und gilt für alle Tax Residents ganz unabhängig vom Visum.

Steht doch sogar in deinem eigenen Post bzw. der Antwort, die du von TLR bekommen hast.


„For example, when a Thai tax resident earns foreign income in 2019, which could be from employment in another country or from other foreign sources such as capital gains, rental income and interest income, and does not transfer the income to Thailand until 2020, the individual will not be liable to pay personal income tax on that portion of income.“

(s. Punkt Tax-Exempt Income)

(s. Zweiter Satz)

Details sollte man natürlich mit einem fachkundigen Steuerberater klären.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #327  

Member

So langsam nimmt das Ganze Formen an.
BOYS, the plan is simple:

Plan:
Meine Firma entsendet mich offiziell nach Thailand. Keine (?) Grauzonen, alles offiziell.

Visa:
Wir greifen zum LTR Work-from-Thailand Visa. Aktuell wohl das einzige Visa welches "Remote-Work" einschließt.
Für alle anderen Visen benötigt man eine Firma in Thailand, was in meinem Fall nicht möglich ist.
Damit wird mein Plan leider für viele nicht so umsetzbar sein, da die Firma min. 150m $ Umsatz in den letzten 3 Jahren gemacht haben muss (Gesamt).
Für mich funktioniert das aber. Noch ist das Visa aber nicht beantragt oder genehmigt.
Für dieses Visa gilt eine Tax-Exemption für Einkommen im Ausland. Generell gibt es aber ohnehin das Doppelbesteuerungsabkommen, weswegen man ohnehin nicht doppelt Steuern zahlen muss. Siehe vorherige Posts.

Entsendung:
Da es kein Sozialversicherungsabkommen mit Thailand gibt läuft die Entsendung nach §4 SGB.
§ 4
Ausstrahlung
(1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
(2) Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt Absatz 1 entsprechend.
Entsendungen laufen über die KK, warum auch immer. Da meine KK immer recht kurz angebunden mit ihren Formulierungen ist, sind mir alle Rahmenbedingungen noch nicht 100% klar.
Soweit ich es verstanden habe muss die Entsendung auf maximal 24 Monate begrenzt sein. Mit 2 Monaten Abstand kann man aber mehrere Entsendungen in das selbe Land vornehmen.
Meine Firma hat den Entsendeantrag von der KK bekommen und wir haben ihn gemeinsam ausgefüllt. In dem Antrag wollen die ziemlich wenig Wissen.
Es geht hauptsächlich darum ob die Anforderungen aus §4 erfüllt werden. Also dass das Gehalt voll in Deutschland ausgezahlt wird, der deutsche AG weiterhin weisungsbefugt ist usw.
Antrag geht dann die Tage raus.

Den Entsendungsantrag meiner KK habe ich angehängt, insbesondere die letzte Seite mit den Erläuterungen ist interessant.

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung:
KV und RV gilt entsprechend §4 das Prinzip der Ausstrahlung, d.h. wenn die Bedingungen erfüllt sind gelten diese Versicherungen weiter.
Für KV muss man natürlich bei den Ärzten in Vorkasse gehen, da die nicht mit der deutschen KK abrechnen können.
Die Kosten der Behandlung dürfen die Kosten der vergleichbaren Behandlung in Deutschland nicht übersteigen. Die Differenz würde sonst der AG tragen. ( :bravo: )
Mit der Rentenversicherung habe ich auch telefoniert. Super Service übrigens, Rückruf! am selben Tag bekommen. Ist man von Behörden gar nicht gewohnt.
Da gibt es nicht viel dazu zu sagen, der Zeitraum der Entsendung wird ganz normal angerechnet.

Doof ist momentan dass ich nicht weiß ob & wann alle Genehmigungen durch sind und ich somit keinen Flug buchen kann.
Läuft dann wahrscheinlich auf einen teuren kurzfristigen Flug hinaus.
Unklar ist mir auch noch wie ich mein Zeug nach Thailand schaffe. Und wie viel Zeug ich überhaupt habe.
Ich glaube so viel mehr als die "normale" Urlaubsausstattung braucht man gar nicht.

Unfallversicherung gibt es keine Generalregelung, muss man mit der Berufsgenossenschaft klären.

Sonstiges:
Ich hoffe alles in den nächsten Wochen geklärt und genehmigt zu haben, so dass ich spätestens im Dezember losziehen kann.
Auto wird verkauft, Eigentumswohnung lasse ich zunächst leerstehen bis ich den Entschluss gefasst habe dauerhaft oder zumindest mehrere Jahre im Ausland zu leben.
Ich gehe zunächst in ein Hotel in BKK und schaue mich dann nach Wohnungen um.
XPS 17 mit RTX 3060 als Arbeitsplatz ist auf dem Weg, zusätzliche Arbeitsplatzausstattung darf ich mir dann vor Ort kaufen. Bildschirme und sonstige Peripherie.

Vielleicht hilft meine Zusammenfassung dem ein oder anderen, aber wahrscheinlich treffen meine Bedingungen auf die meisten nicht zu.

Im Anhang zusätzlich noch die Antwort der LTR Visa Unit bzgl. Tax Exemption und der zugehörige Gesetzestext.

Anhang anzeigen tax exemption.jpg
 

Anhänge

  • Entsendungsantrag.pdf
    685,9 KB · Aufrufe: 2
  • Royal Decree issued under the Revenue Code No.743 (EN).pdf
    124,7 KB · Aufrufe: 1
        #328  

Member

Höh kann ich meinen eigenen Post nicht editieren?

Was ich auch noch geklärt habe, meine Haftpflichtversicherung gilt auch im Ausland. :bye:
 
        #329  

Member

Habe nun mal in den LTR Visa Application Process reingeschaut.

Anhang anzeigen 1665753674434.jpg

Die wollen eine "certified translation" der Dokumente die auf Deutsch sind.
Solche beglaubigten Übersetzungen kosten 50€ pro Seite, aber da komme ich wohl nicht drum herum!?
 
        #330  

Member

Anhang anzeigen 9E9EDFF0-C343-4B0B-8407-DCBBD0181A65.jpg
Schön issues nicht aber dafür bequem und günstig. Stuhl 30€ Tisch 20€. Wollte eigentlich alles auf den schwarzen Tisch packen aber der macht nicht so nen stabilen Eindruck.
Jetzt noch warten bis die rgb lights da sind und dann ist es auch gemütlich.
 
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