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Ich dachte Reiserechte hängen vom Startort ab? Also Start in Deutschland = Recht auf Entschädigung?
verstehe ich auch nicht. Aus meiner Sicht hat er Anspruch auf Entschädigung. 400€ bis 600€, wenn nicht außergewöhnliche Umstände geherscht haben. Aber aus der Schilderung heraus hört sich das nicht so an.Member hat gesagt:Ich dachte Reiserechte hängen vom Startort ab? Also Start in Deutschland = Recht auf Entschädigung?


