Thailand Endlich hat es bei mir auch geklappt 30.04 - 22.05

  • Ersteller
        #21  

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Ich dachte Reiserechte hängen vom Startort ab? Also Start in Deutschland = Recht auf Entschädigung?
 
        #22  

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Member hat gesagt:
Ich dachte Reiserechte hängen vom Startort ab? Also Start in Deutschland = Recht auf Entschädigung?
verstehe ich auch nicht. Aus meiner Sicht hat er Anspruch auf Entschädigung. 400€ bis 600€, wenn nicht außergewöhnliche Umstände geherscht haben. Aber aus der Schilderung heraus hört sich das nicht so an.

Den Ansprch kann man z.B. auch "einfach" bei z.B. Fightright nachsehen. Verjährungsfrist ist 3 Jahre, evtl. geht ja noch was....
 
        #23  

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Auch technisches Problem mit Flugzeug bei Qatar, musste fligtright einschalten, hat 30%
der Erstattung von 600€ gekostet, aber besser als nichts.
Problem mit flightright abklären, die sagen ob Hoffnung besteht.
 
        #24  

Member

So ihr lieben jetzt bin ich auch wieder schlauer zwecks Erstattung usw. Jetzt lasst mich doch erst mal Anreisen ich gehe dem ganzem Positiv entgegen.
Wird schon alles klappen :coool:. Eine Frage hätte ich noch: Ich komme ja am 1. Mai an und soviel ich weiß ist das in Thailand auch ein Feiertag. Habe ich mit irgentwelchen Einschränkungen zu rechnen ?
 
        #25  

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Als ich da war, hatten viele normale Geschäfte offen :) Aber in manchen Regionen gibt es Alkoholverbot, da muss du aufpassen
 
        #26  

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Umsteigezeit halte ich für unrealistisch.
Der neue Airport in Istanbul ist gigantisch. Einmal kurz verlaufen oder falsche Richtung gegangen
dann hast du absolut keine Chance.
Ich spreche leider aus Erfahrung
 
        #27  

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@Walde13
Ja jetzt reise mal an. Wieviel Millionen Fliegen und denen passiert das nicht. Das war ne üble Erfahrung von mir. Die Flugzeiten sind halt bei der türkisch airways gut und preis hatte auch gepasst.

Evtl bin ich zur gleichen Zeit in Thailand
Vielleicht klappt es ja zu einem persönlichen Erfahrungsaustausch bei bier sangsom und ......
55555

@zappe
Dachte ich auch
Der Anwalt belehrte mich eines besseren
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #28  

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richtig. Abflug aus D = EU Fluggastrechte gelten


Aber beim Rückflug aus BKK eben nicht , da start nicut in EU und Airline kein Sitz in EU
 
        #29  

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Ich hatte letztes Jahr auch 1:15 min umsteigezeit in Istanbul. Da gibt es fast Connections für Leute mit kurze Umsteigezeit. Man kommt gut durch, aber wenn dein Flieger in D etwas später abfliegt wird es schon knapp.
 
        #30  

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Hängt es nicht davon ab, ob man zusammen oder einzeln bucht? Ich habe mal einen Anschlussflug bei einer anderen Airline gebucht. Dann meinte die erste Airline ein paar Wochen vor Abflug "wir fliegen eine Stunde später" und die zweite Airline "wir fliegen eine Stunde früher". Habe den Anschlussflug nicht erwischt und durfte nochmal bezahlen. Bei einer Verschiebung um eine Stunde stehen einem auch keine Entschädigungen zu.

Wenn alles auf einem Ticket steht, muss sich die Airline kümmern und ich wäre entspannt. Deren Problem, nicht deins.
 
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