Thailändisch lernen

TH --> DE Heirat Visum Deutschland/Thai

        #81  

Member

Vielen Dank für Eure Antworten.

Member hat gesagt:
Theoretisch könnte es ohne A 1 gehen, aber die Praxis......
Ich hatte eine entsprechende Anfrage an die Botschaft in BKK gestellt. Die Antwort war vielleicht, mal sehen, etc. Mein Tipp: A 1 Test im Eigenstudium , das geht bei entsprechendem Fleiss.
Integrationskurs ist bei Heirat keine Pflicht, aber zur späteren (3 Jahre ) Einbürgerung erforderlich. Mein Tipp machen ist ein klarer Vorteil und für kleines Geld. Bei Bestehen gibt es auch die Hälfte zurück. Bei uns war die Vorabbescheinigung kein Problem auch kein Härtefall.

Dankeschön LaFrance! Das mit der Vorabbescheinigung scheint dann wohl mal wieder von Amt zu Amt verschieden zu sein...

Member hat gesagt:
@chrigus warum sollte deine Zukünftige keinen A1 nachweisen? Und warum soll sie nicht zum Integrationskurs. Ist dir nicht daran gelegen das sie sich hier so schnell wie möglich integriert. Ohne Sprache wird das doppelt schwierig.

Natürlich will sie Deutsch lernen und wir haben beide ein großes Interesse an einer gelungenen Integration. Die Frage ist nur ob es verpflichtende Wege gibt oder ob man frei ist in der Wahl der Mittel.

Dann habt ihr also gute Erfahrungen mit den Integrationskursen gemacht? Eine Kollegin von mir (ebenfalls Thai) hat diesen mit vor ein paar Wochen abgeschlossen und ... nun ja, sie war ursprünglich hochmotiviert und saß da unter "gemischtem" Publikum mit zumeist geringer Bildungsstufe. Da hat sie letztlich nicht viel von profitieren können.
Meine Freundin ist Biologin und hat in England studiert. Falls der Integrationskurs gut ist, wird sie das auch gerne machen, aber 700 h Zeit absitzen, weil's unser Ausländeramt anordnet (so war die Aussage heute morgen) wäre halt nicht so dolle.
 
        #82  

Member

Member hat gesagt:
aber 700 h Zeit absitzen, weil's unser Ausländeramt anordnet (so war die Aussage heute morgen) wäre halt nicht so dolle.
Hast du eine Alternative wenn sie irgendwann mal eingebürgert werden möchte?
 
        #83  

Member

Member hat gesagt:
Das mit der Vorabbescheinigung scheint dann wohl mal wieder von Amt zu Amt verschieden zu sein...

Eigentlich sollte es nicht so sein,aber wer sie bekommt darf sich darüber freuen.Hier ist das ganz gut erklärt,wem eine Vorabzustimmung erteilt werden kann.

Gruß
utm
 
        #84  

Member

Ja, die VHS en machen einen Einstufungskurs, aber sie bringen euch in die Richtung das ihr von vorne anfangt - die wollen auch verdienen :) Und dann geht es gemischt weiter, einige Schüler können noch nicht mal richtig lesen und schreiben, geschweige denn das Lernen managen.
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
Hast du eine Alternative wenn sie irgendwann mal eingebürgert werden möchte?

Zwingen kann die AB den Ehepartner nicht. Die Alternative wäre keinen Kurs, aber dann muss sie den Aufenthaltstitel regelmäßig verlängern gehen und bekommt kein eigenständiges Aufenthaltsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #86  

Member

Member hat gesagt:
Die Alternative wäre keinen Kurs, aber dann muss sie den Aufenthaltstitel regelmäßig verlängern gehen und bekommt kein eigenständiges Aufenthaltsrecht
Muss sie ja eh machen, da der Aufenthaltstitel nicht auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. So jedenfalls bei uns. Gültigkeit jetzt, solange auch ihr Pass gültig ist. Nach Erstellung eines neuen Passes (Änderunge des Familiennamens) braucht sie auch wieder einen neuen Aufenthaltstitel.
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Zwingen kann die AB den Ehepartner nicht

Na ja , wenn man zum Integrationskurs von der ABH verpflichtet wird,muss man die 600 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs ( Leben in Deutschland )nachweisen. Man muss teilnehmen sonst könnte es Sanktionen geben.

Man muss ihn aber nicht bestehen,dann wird aber der eAt immer nur für ein Jahr verlängert.

Gruß

utm
 
        #88  

Member

Member hat gesagt:
Eigentlich sollte es nicht so sein,aber wer sie bekommt darf sich darüber freuen.Hier ist das ganz gut erklärt,wem eine Vorabzustimmung erteilt werden kann.

Gruß
utm

Da
Member hat gesagt:
Eigentlich sollte es nicht so sein,aber wer sie bekommt darf sich darüber freuen.Hier ist das ganz gut erklärt,wem eine Vorabzustimmung erteilt werden kann.

Gruß
utm

D
Member hat gesagt:
Muss sie ja eh machen, da der Aufenthaltstitel nicht auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. So jedenfalls bei uns. Gültigkeit jetzt, solange auch ihr Pass gültig ist. Nach Erstellung eines neuen Passes (Änderunge des Familiennamens) braucht sie auch wieder einen neuen Aufenthaltstitel.
wenn sie drei Jahre hier ist und 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist, kann Sie einen deutschen Pass beantragen, dann brauch sie keinen Aufenthaltstitel mehr. Allerdings muss sie dafür den Integrationskurs bestanden haben.
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
wenn sie drei Jahre hier ist und 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist, kann Sie einen deutschen Pass beantragen, dann brauch sie keinen Aufenthaltstitel mehr. Allerdings muss sie dafür den Integrationskurs bestanden haben
Habe nichts anderes behauptet.
 
        #90  

Member

Member hat gesagt:
Da


D

wenn sie drei Jahre hier ist und 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist, kann Sie einen deutschen Pass beantragen, dann brauch sie keinen Aufenthaltstitel mehr. Allerdings muss sie dafür den Integrationskurs bestanden haben.

Das ist mir so nicht bekannt,hast Du da mal einen § aus dem Aufenthaltsgesetz ?

Oh,sorry hatte da was überlesen !
 
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