Zurück zum Thema . Also , selbst wenn Du der leibliche Vater des Kindes bist , das Kind beispielsweise in Kenia geboren wird , ist es kenianischer Staatsbürger . Erst mit deiner Vaterschaftsanerkennung , und nur dann , kann die Mutter das Wahlrecht für ihr Kind in Anspruch nehmen. Der Bedarfssatz für Kindesunterhalt ist , falls das Kind an seinem Geburtsort aufwächst , dem Erfordernissen des jeweiligen Landes angepasst und liegt für Kenia gesprochen weit unter zB. deutschem KU
Vorrausgesetzt ein gültiges Visa wurde erteilt , ist je nach Ermessen der jeweiligen Fluggesellschaften ein Transport von hochschwangeren Frauen bis ca. max. 4 Wo vor Entbindungstermin möglich . Dies ist von einem Facharzt zu attestieren und beim Check-Inn am Schalter vorzulegen. Sollte das Kind beispielsweise dann in Deutschland geboren werden , so ist die Mutter plus ihrer weiteren Kinder automatisch im Gastland geduldet . Wie das Ganze dann weiter geht , muß nicht weiter erläutert werden.