Member
Member hat gesagt:haben ihren thailändischen Führerschein mit Vorlage des internationalen Führerscheins nach der 1968er Vereinbarung bekommen.
Das ist jetzt nicht mehr möglich.
Für Deutsche bleibt nur die Möglichkeit, falls sie den von 1926 nicht bekommen, ihren EU Führerschein auf der Botschaft (ob der Hofer das macht / darf weiß ich nicht) übersetzen zu lassen und mit dieser Übersetzung den Thailändischen zu beantragen.
Das geht auch mit einem Touristen Visum. Für das Certifcate of residence genügt auch die Rechnung des Hotels.
Gültigkeit des Führerscheins dann 2 Jahre. Bei Verlängerung wieder mit einem Touristen Visa ebenfalls nur 2 Jahre.