Thailändisch lernen

Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

        #81  

Member

@bkk

Member @mgb hat dazu noch folgendes richtig angemerkt:

Member hat gesagt:
Bei der Vereinbarung von 1949 ist Deutschland nicht dabei und bei der Vereinbarung von 1968 ist Thailand nicht dabei.
Nach meinem Kenntnisstand ist Thailand Vertragspartei bei der Vereinbarung von 1926. Zumindest wird Thailand als Vertragspartei auf Seite 2 des Führerscheins als Vertragspartei gelistet.
https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2012/j1394_0220.pdf


Die im vorigen post zitierte Aussage des Rechts- und Konsularreferat behauptet aber Gegensätzliches.
 
        #82  

Member

@bkk ... das Tauschen gegen das EU-Führerscheinkärtchen kannst du dir sparen. Kostet nur Geld bringt aber nichts. (gibt unterscheide zwischen Österreich und Deutschland. habe ich im nächsten Beitrag berichtigt)

@Onkel Hermann Auf meinem Internationalen steht 19.9.1949.
Ich habe meinen Internationalen beim ÖAMTC ausstellen lassen. Die hatte da eine Länderliste wo genau drauf stand welcher für Thailand benötigt wird. Die Ausstellung des Internationalen Führerschein hat für Mitglieder € 15,-- gekostet sonst glaube ich 22,-- und ist für 1 Jahr gültig.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #83  

Member

@bkk scheinbar gibt es da schon wieder unterscheide zwischen Österreich und Deutschland.
Mein Internationaler-F. wurde gleich von der Dame des Öamtc´s ausgestellt.

Das ist die info des ADAC´s:

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind Ihr Kfz zu führen. Bei Fahrten ins europäische Ausland ist kein Internationaler Führerschein erforderlich.

Sie können den Internationalen Führerschein bei den Straßenverkehrsämtern (Führerscheinstelle) beantragen. Sie sollten für den Antrag Ihren Deutschen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Der Internationale Führerschein kostet ca. 15 Euro.

Achtung:
Sofern Sie noch den alten grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen und einen Internationalen Führerschein beantragen, erfolgt mit der Ausstellung des Internationalen Führerschein automatisch ein Umtausches Ihres alten Führerscheines in einen (neuen) EU-Führerschein im Scheckkartenformat.

Wichtig:
Der internationale Führerschein besitzt nur in Verbindung mit der jeweiligen nationalen Fahrerlaubnis Gültigkeit!
 
        #84  

Member

Member hat gesagt:
[...]
Auf meinem Internationalen steht 19.9.1949.
Ich habe meinen Internationalen beim ÖAMTC ausstellen lassen. Die hatte da eine Länderliste wo genau drauf stand welcher für Thailand benötigt wird.
[...]

Österreich ist Vertragspartei des Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949. Thailand ebenfalls. Deutschland und die Schweiz nicht.

Siehe:
RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Abkommen über den Straßenverkehr - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 08.06.2017
 
        #85  

Member

Member hat gesagt:
@bkk scheinbar gibt es da schon wieder unterscheide zwischen Österreich und Deutschland.
Vermutlich ist das so.
Ich wollte vor einigen Jahren mit meinem deutschen FS in Österreich beim ÖAMTC einen internationalen beantragen. Möglich wäre es gewesen, habe es aus Zeitgründen bleiben gelassen.
In Thailand fahre ich grundsätzlich nicht mehrselbst. Habe jetzt mehrmals im Bekanntenkreis ( Thais) mitbekommen was im Schadensfall alles passieren kann. Einer hatte vor einem Jahr einen Mopedunfall. Im Versicherungstopf waren nur ca 400.000 thb. Seine gebrochene Hüfte wurde so lange behandelt bis die Finanzierung durch die Versicherung mangels Money eingestellt wurde. Auch diese Versicherung voll auszuschöpfen war nicht leicht, dazu musste ich den zuständigen Sachbearbeiter " überreden", was nicht billig war.
 
        #86  

Member

Member hat gesagt:
[...]
Ich wollte vor einigen Jahren mit meinem deutschen FS in Österreich beim ÖAMTC einen internationalen beantragen. Möglich wäre es gewesen, habe es aus Zeitgründen bleiben gelassen.
[...]

Heißt also, man kann als deutscher Staatsbürger mit seinem EU-Führerschein rüber nach Österreich fahren und einen Internationalen Führerschein beantragen, der auf dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 fußt und somit auch für Thailand gilt? Diesen kann man nämlich in Deutschland nicht bekommen.
 
        #87  

Member

Member hat gesagt:
Heißt also, man kann als deutscher Staatsbürger mit seinem EU-Führerschein rüber nach Österreich fahren und einen Internationalen Führerschein beantragen, der auf dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949 fußt und somit auch für Thailand gilt? Diesen kann man nämlich in Deutschland nicht bekommen.
Vermutlich nicht. Ich habe in Österreich einen Wohnsitz. Also ganz andere Situation.
 
        #88  

Member

@bkk

Ah, ok. Dann ist es einleuchtend.
 
        #89  

Member

Member hat gesagt:
Wie verhält es sich, wenn man einen deutschen oder schweizer Führerschein in Thailand vorlegt?
Die Leute, die ich kenne, haben ihren thailändischen Führerschein mit Vorlage des internationalen Führerscheins nach der 1968er Vereinbarung bekommen. Das ist aber schon länger her. Für den aktuellsten Stand habe ich leider keine Erfahrungswerte.
Sobald du einen thailändischen Führerschein in Händen hälst, sind die internationalen Vereinbarungen für das Fahren in Thailand egal.
 
        #90  

Member

Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem Nationalen gültig,ich habe meinen mit dem auf dem Foto auf dem das Übereinkommen von 1968 steht umgeschrieben bekommen! Seit längerer Zeit führt die Polizei in Chiang Mai vermehrt Führerschein Kontrollen durch, ich werde in der Regel 2 x Täglich kontrolliert wird schön langsam lästig, habe aber die Thai Führerscheine sowohl für Bike wie auch für Auto! Ich habe schon öfters die Kontrollen beobachtet, alle"kunden" die nur einen nationalen Führerschein haben bekommen eine Spenden Quittung von 400 Bath!
Ich denke du gehst am besten zu der für dich zuständigen Führerscheinstelle und holst Dir dort die Informationen über die benötigten Unterlagen, alles andere bringt nichts da auf jeden Amt anders gehandelt wird!
 
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