Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

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        #101  

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ich wurde auch kontrolliert mit einem 68er. keine Probleme. Aber was ist bei einem Unfall? Wir alle kennen die Busen wen man kein FS dabei hat..das ist nicht das Thema.
 
        #102  

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Muss man nach Bkk oder kann man auch in Pattaya ein Thai Drivings License sich ausstellen lassen und was braucht man dafür alles?
 
        #103  

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Member hat gesagt:
Muss man nach Bkk oder kann man auch in Pattaya ein Thai Drivings License sich ausstellen lassen und was braucht man dafür alles?


Kannst du in Pattaya erledigen! (Department of Land Transportation)
Im Februar habe ich mir meinen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Du benötigst eine Wohnsitzbescheinigung (Jomtien Immigration), ein ärtzliches Schreiben zur Tauglichkeit , eine beglaubigte Übersetzung deiner Fahrerlaubnis. Davon Kopien, je nach dem ob dir Motorrad genügt oder du auch zzgl Auto benötigst. Der neue Thai Führerschein ist dann erstmal für 2 Jahre gültig. Nach diesen 2 Jahren wird er dann mit Non Immigrant Visa auf 5 Jahre verlängert. Das ist der momentane Stand der Dinge.
 
        #104  

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Member hat gesagt:
kann man auch in Pattaya ein Thai Drivings License sich ausstellen lassen


Den Thai Führerschein kannst du in Pattaya machen.
Dazu musst du auf das Land and Transportation Amt. Ist etwas Ausserhalb.

Benötigt werden folgende Sachen:

Certifcate of residence, gibt es auf der Immigration Kosten 300 Baht. Willst du Auto und Motorrad haben benötigst du 2 davon. Kopien werden keine akzeptiert nur die Originale.

Gesundheitsattest, gibt es fast bei jedem Arzt oder Klinik Kosten ab 100 Baht aufwärts.

Den richtigen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung und Beglaubigung deines EU Führerscheins. Kosten für die Übersetzung / Beglaubigung weiß ich nicht.

Deinen Pass mit Kopien aller relevanten Seiten (Lichtbild Seite, Visa Seite, Seite mit der Departurecard und dem Einreise Stempel) Bei 2 Führerscheinen auch 2 Kopien.
Ob hier noch zusätzlich Passbilder benötigt werden weiß ich leider auch nicht mehr. Nimm einfach zur Sicherheit welche mit.

Dann benötigst du noch Zeit und Geld. Auto und Motorrad kosten glaube ich 1100 Baht. Ist ratsam auf der Führerschein Stelle früh dazusein. Die machen, glaube ich um 8.30 auf.
Du kannst auch erst mittags kommen aber dann besteht die Gefahr das du zum abholen am nächsten Tag wieder kommen musst. Gleiches gilt für die Immigration. Es werden nur X Leute pro Tag abgefertigt.
 
        #105  

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Hallo ich möchte kurz über samui berichten, in den vergangenen fünf Jahren in denen ich dort mindestens einmal im Jahr war hat es niemanden interessiert ob man einen internationalen fs dabei hatte oder nicht. Diesen Mai 2017 allerdings sind die Kontrollen sehr verschärft worden. Helm wie auch internationaler fs wurden kontrolliert. Die Kontrollen wurden nicht nur an den bekannten Stellen auf der Ring road durchgeführt sondern dieses Mal sogar hoch im Norden zwischen choeng mon und fishermans village.
 
        #107  

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Und ich habe mich auch schlau gemacht über unseren Internationalen Führerschein der auf dem Uebereinkeommen über den Strassenverkehr von 1968 beruht. Dieses wurde von Thailand nicht unterschrieben und er ist also in Thailand nicht gültig. Wer sicher gehen will, kann den nationalen Führerschein in BKK von der Botschaft übersetzen lassen..das ist dann gültig. Aber wie gesagt, ich kam schon in eine Kontrolle und er wurde akzeptiert..trotzdem fährt man mit diesem Führerschein eigentlich illegal. Was bei einem Unfall passiert, kann sich jeder vorstellen.
 
        #108  

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Kann man das nur in BKK übersetzen lassen und für welche Zeitdauer ist die Übersetzung dann gültig?
 
        #109  

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Member hat gesagt:
Kann man das nur in BKK übersetzen lassen und für welche Zeitdauer ist die Übersetzung dann gültig?
Für die Schweiz muss man auf die Botschaft in BKK. Wie lange das dann gültig ist weiss ich nicht. Du musst ihn auch Übersetzen lassen, wenn du denn Thai Führerschein machen willst.
 
        #110  

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Die Schweiz ist doch auch Unterzeichner der Vereinbarung von 1926.
In der schweizer Übersetzung findet sich noch folgender Zusatz:

Dieses Abk. ist für die Schweiz nur noch anwendbar in den Beziehungen mit den Staaten,
die dem Übereink. vom 8. Nov. 1968 über den Strassenverkehr (SR 0.741.10 – siehe
dessen Art. 48) nicht beigetreten sind.

Theoretisch müsste es dann auch in der Schweiz noch einen internationalen Führerschein nach der Vereinbarung von 1926 geben.
 
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