Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

  • Ersteller
        #71  

Member

Member hat gesagt:
De facto fährt also jeder Urlauber aus DACH , der sich in Thailand einen Roller mietet, illegal. Und somit auch nicht versichert...:jil:

Ja, das ist meine Vermutung.
Um als Urlauber ein ruhiges Gewissen beim Motorbike fahren in Thailand haben zu können, gehe ich der Frage nach. Ohne Rechtssicherheit möchte ich mich dort nicht aktiv am Straßenverkehr beteiligen. Das würde mir aber leider die Möglichkeit nehmen selbstständig auf Entdeckungsreise zu gehen. Und das wäre schade.
 
        #72  

Member

Ich denke, wenn dies jemals dazu geführt hat, dass eine Versicherung nicht bezahlte, hätte man davon gehört.
 
        #73  

Member

Member hat gesagt:
Stimmt es, dass man dafür auch einen festen Wohnsitz in Thailand haben muss?
Es kommt darauf an wo. In Pattaya bekommst du auch als Tourist einen thailändischen Führerschein.
Du brauchst halt letter of residence von der Immigration, ein Gesundheitsattest von einem thailändischen Arzt und so weiter.
Zur Umschreibung reicht auch ein internationaler Führerschein nach der 1968er Vereinbarung.

Was man alles zur Umschreibung braucht hat u.a. der pattayacity expatclub aufgezählt:
http://www.pattayacityexpatsclub.com/expats/docs/thai license Checklist.pdf
 
        #74  

Member

Member hat gesagt:
Ich denke, wenn dies jemals dazu geführt hat, dass eine Versicherung nicht bezahlte, hätte man davon gehört.

Gestern habe ich bei der Internet-Recherche einen Artikel über einen offenen Streitfall gelesen. Eine deutsche oder schweizer Versicherung wollte nicht für den Schaden aufkommen, den ein Deutscher oder Schweizer im Straßenverkehr in Thailand verursacht hat. Leider finde ich diesen Artikel im Moment nicht mehr. Wenn ich ihn wieder gefunden habe, dann reiche ich den Link nach.
Ansonsten geht es in den leichter zu findenden Artikeln zu diesem Punkt fast immer um Barzahlungen direkt am Unfallort (Sachschaden) und um auszuhandelnde Zahlungen (bei schweren Personenschäden oder keinem direkt verfügbaren Bargeld am Unfallort) in Verbindung mit kurzzeitiger Inhaftierung bis zur Einigung.


Member hat gesagt:
Es kommt darauf an wo. In Pattaya bekommst du auch als Tourist einen thailändischen Führerschein.
Du brauchst halt letter of residence von der Immigration, ein Gesundheitsattest von einem thailändischen Arzt und so weiter.
[...]

Dieses Thai Residence Certificate bekommt man nur, wenn man seinen Wohnsitz in Thailand hat. (Quelle: How to Get a Thai Residence Certificate - Tieland to Thailand )

Zitat:
"A residence certificate is an official one page document that states you are living in Thailand. It formally recognizes your current home address (permanently or semi-permanently), whether it be a house, apartment, or long-term stay at guesthouse or hotel. It’s a necessary document if you want to buy a vehicle in Thailand, get a Thai driver’s license, and sign up for a Thai bank account."

Unter dem genannten Link ( http://www.pattayacityexpatsclub.com/expats/docs/thai license Checklist.pdf ) werden 3 verschiedene Varianten genannt:
1. Temporary License - Two Year
2. Five Year License (Initial)
3. Five Year License (Renewal)

Für allen 3 Varianten werden folgende Dokumente benötigt:
1. Photocopy of a Valid Thai Work Permit (required only if you have one)
oder
2. Original Certificate of Residence from Thai Immigration or your Embassy (required if you do not have a work permit)

Diese Dokumente hat man als Urlauber ohne thailändische Arbeitserlaubnis oder festen Wohnsitz in Thailand nicht. Somit kann man als Urlauber keinen thailändischen Führerschein beantragen.
 
        #75  

Member

Member hat gesagt:
2. Original Certificate of Residence from Thai Immigration or your Embassy (required if you do not have a work permit)

Unter residence certificate:

(**) We are aware of a person who wanted to purchase a vehicle in Pattaya and drive it
upcountry to where he would live. He obtained a letter from his hotel where he was staying and
that was accepted by Chonburi (Pattaya) Immigration without a requirement for utility bill, etc

PS: Du kannst du auch den vlog von Kev-in-Thailand über das Thema Führerschein anschauen:

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        #76  

Member

Member hat gesagt:
Unter residence certificate:

(**) We are aware of a person who wanted to purchase a vehicle in Pattaya and drive it
upcountry to where he would live. He obtained a letter from his hotel where he was staying and
that was accepted by Chonburi (Pattaya) Immigration without a requirement for utility bill, etc

PS: Du kannst du auch den vlog von Kev-in-Thailand über das Thema Führerschein anschauen:
[...]

Danke für die Hinweise.


Ein Fahrzeug kaufen und es innerhalb von Thailand bewegen möchte ich als Urlauber nicht. Nur mieten. Das würde dann (vorrangig) also nur Menschen mit einem festen Wohnsitz in Thailand betreffen.


Zitat von Kev-in-Thailand in den youtube-Comments:
"[...] You can get the Thai driving licences without a rental agreement a 30 day tourist visa is all you need and a receipt from the hotel or guest house that you are staying at [...]"
"If you have the motorbike image on the back of your licence even if it is just for provisional 125cc then you will get a Thai Licence. If you have none of these then you will need to do the test [...]"

Kev-in-Thailand ist Engländer. England gehört zu den Unterzeichnern des Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949. Ebenso wie Thailand. Deutschland gehört nicht dazu. Mit einem englischen Führerschein kann man den Internationalen Führerschein beantragen, der auch in Thailand offiziell anerkannt ist.
Thai-Führerschein: Aus seinem youtube-Video ist nicht ersichtlich, ob seine Tipps für Urlauber aller Länder umsetzbar sind, oder ob sich seine Aussagen nur auf Urlauber beziehen, die aus Ländern kommen, die zu den Unterzeichnern des Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949 gehören.
In den Kommentaren geht er ebenfalls nicht darauf ein. Ein Australier stellt eine Frage zum Thema Thai-Führerschein. Aber auch Australien gehört zu den Unterzeichnern dieses Abkommens.

Jetzt ist die Frage:
Wie verhält es sich, wenn man einen deutschen oder schweizer Führerschein in Thailand vorlegt? Und/oder den dazugehörigen Internationalen Führerschein, der auf dem Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, abgeschlossen in Paris am 24. April 1926 fußt.
Ich werde diese Frage mal in dem Kommentar-Strang unter dem youtube-Video stellen.
 
        #77  

Member

@Onkel Hermann der Internationale Führerschein ist in Kombination mit dem EU Führerschein in ganz Thailand gültig.
Der DACH Führerschein allein wird meistens nicht anerkannt. Wenn du beide beim lenken eines KFZ bei dir führst gibt es also keinerlei Probleme.

Ich war gerade im April mehrere 1000km in Thailand mit dem Auto unterwegs und bin des öfteren kontrolliert worden.
Sogar im tiefsten Isan konnte die Polizei mit den Führerscheinen was anfangen.


zur Ergänzung: Offizielle info vom ÖAMTC:


Internationaler Führerschein (in Verbindung mit dem nationalen) vorgeschrieben. Bei Aufenthalten von über drei Monaten ist anstelle des Internationalen Führerscheins ein thailändischer Führerschein vorzuweisen. Für die Erlangung eines thailändischen Führerscheins ist das regionale Büro des Departments of Land Transportation zuständig.

Mehr Infos: driving.information.in.th/thai-dmv.html

Lassen Sie sich den Internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrer Reise ausstellen, denn diesen erhalten Sie nur in Österreich und nicht vor Ort.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #78  

Member

Member hat gesagt:
@Onkel Hermann der Internationale Führerschein ist in Kombination mit dem EU Führerschein in ganz Thailand gültig.
Der DACH Führerschein allein wird meistens nicht anerkannt. Wenn du beide beim lenken eines KFZ bei dir führst gibt es also keinerlei Probleme.

Ich war gerade im April mehrere 1000km in Thailand mit dem Auto unterwegs und bin des öfteren kontrolliert worden.
Sogar im tiefsten Isan konnte die Polizei mit den Führerscheinen was anfangen.


Danke für Deine Tipps.

Frage:
Welchen Internationalen Führerschein meinst Du?


Den hier:



Oder den hier:

 
        #79  

Member

@Onkel Hermann
Den deutschen FS gegen das Platikkärtchen das sich EU Führerschein nennt tauschen. Das meinte ich. Mit dem EU Führerschein dann bei deiner Behörde einen Internationalen beantragen. Das sollte für Thailand OK sein.
 
        #80  

Member

Member hat gesagt:
[...]
Den deutschen FS gegen das Platikkärtchen das sich EU Führerschein nennt tauschen. Das meinte ich. Mit dem EU Führerschein dann bei deiner Behörde einen Internationalen beantragen.
[...]

Ja, das habe ich gemacht und diesen Internationalen Führerschein erhalten:

Dieser wird in Thailand allerdings im Ernstfall (z.B. Unfall mit Personenschaden) nicht offiziell anerkannt. Denn Thailand gehört nicht zu den Unterzeichnern dieses Übereinkommens.
Daraus kann ein "Fahren ohne gültigen Führerschein" werden (mit allen strafrechtlichen Folgen) und eine Versicherung wäre nicht verpflichtet den Schaden zu übernehmen.

Die zweite Möglichkeit ist diese - allerdings mit den dazu aufgeführten Unklarheiten:

Member hat gesagt:
[...]
Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, abgeschlossen in Paris am 24. April 1926

Einen Internationalen Führerschein, der auf diesem Abkommen fußt, kann man in Deutschland beantragen und er kostet ca. 15 Euro. Er ist laut Wikipedia 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Ich habe bei der Führerscheinstelle meines Landkreises angerufen und mir sagen lassen, dass dieser Führerschein auch in Thailand gilt.
Über die Google-Suche habe ich zu diesem Führeschein in einem anderen Forum (korat-info.com) einen Beitrag von 2016 gefunden. Dort hat sich jemand bei der Deutschen Botschaft erkundigt. Der folgende fett gedruckte Text ist aus diesem Forum kopiert:

Heute kam dann vom Rechts- und Konsularreferat folgende
Antwort:
[...]
" Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor. "



In unserer LINE-Gruppe haben wir das Thema heute auch besprochen. Einer aus der Gruppe hat das folgende Foto dazu gepostet:

[...]
 
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