Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

  • Ersteller
        #51  

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Kennst du die Fahrkünste deiner Frau wenn ja ist alles okay. Wenn nicht dann geht doch einfach mal auf den Verkehrsübungsplatz und und dreht dort einfach mal ein paar Runden.
Das habe ich mit meiner Frau auch einmal gemacht sie hatte viel Spaß, mich hat es ungefähr ein Jahr meines Lebens gekostet.
(okay da hatte sie da auch noch keinen Führerschein)
 
        #52  

Member

Member hat gesagt:
Kennst du die Fahrkünste deiner Frau wenn ja ist alles okay. Wenn nicht dann geht doch einfach mal auf den Verkehrsübungsplatz und und dreht dort einfach mal ein paar Runden.
Das habe ich mit meiner Frau auch einmal gemacht sie hatte viel Spaß, mich hat es ungefähr ein Jahr meines Lebens gekostet.
(okay da hatte sie da auch noch keinen Führerschein)

Drum hätte ich das gerne zunächst den Thai-Fahrlehrern überlassen. Gedanklich habe ich meine Frau schon die Beachroad runter, die Second wieder rauf und auch auf der Soi Buakhao gesehen.

Ob internationaler oder nationaler Führerschein spielt nach der Verordnung offenbar keine Rolle. Wer beim Erstaufschlag in D die ausländische Fahrerlaubnis nicht innehat, hat bei dauerhaftem Wohnsitz keine Chance mehr auf die 6-Monats-Regelung.

Interessant für alle, deren MIa erst künftig einreisen wird:

Für 10 Fahrstunden hat meine Ehefrau bei einer Fahrschule in Patty den Preis von gesamt 3500 THB erfragt. Soviele Stunden müsse sie rechnen, um dort die Prüfung zu machen, die ca. 1500 THB noch kostet. Lass mal gesamt 250 € sein, da kann man doch erheblich Fahrstnden hier im wesentlich teurerem Europa sparen.
 
        #53  

Member

Bei Rechtsverkehr bin ich voll bei dir, ist halt ein Experiment bei dem im Vorfeld halt schon einiges Versaut werden kann.
Ich habe meinen Fahrlehrer auch gefragt ob es Sinn macht im Urlaub ein paar Stunden zu nehmen. Er hat mir davon abgeraten, genau wegen dem Grund Rechtsverkehr und Gewöhnungseffekt. Ich muss dazu erwähnen dass meine Frau im Thailand nie mit dem Auto gefahren ist
Außer ein Versuch mit ihrem Bruder auf dem Dorf der ist dann klugerweise nie wieder probiert hat.
 
        #54  

Member

Member hat gesagt:
Verstehe ich Dich hier richtig, dass dies ebenso nicht unproblematisch ist? Sind es denn nicht 6 Monate Gültigkeit bei erstmaliger Anmeldung und 3 Monate ab Erwerb der Fahrerlaubnis in Thailand?

Danke schon mal für Deinen Hinweis. Hier muss man wohl wirklich vorsichtig sein.

Wenn der thailändische Führerschein im Urlaub erworben wurde, dann wird der Führerschein in Deutschland überhaupt nicht anerkannt. Für eine Anerkennung müsste sich der Inhaber länger wie 6 Monate in Thailand aufgehalten haben und während der Phase den Führerschein erworben haben. Danach wäre der Führerschein 6 Monate gültig.
 
        #55  

Member

Passt vielleicht nicht gerade in den Thread, will es aber trotzdem kundtun!
In Chiang Mai wird in den letzten Wochen/ Monaten durch die Polizei ganz penetrant die Fahrerlaubnis, (Internationaler Führerschein) überprüft und hier besonders bei Urlaubern! Hat man keinen werden 400 Bath fällig und man kann weiterfahren ha, ha!! Mir ist es schon passiert das ich dreimal am Tag kontrolliert wurde, ich habe den Thailändischen Führerschein also kein Problem außer das es lästig ist fast jeden Tag kontrolliert zu werden!
Die Kontrollen sind richtig und auch notwendig wenn ich hier vor allem die Chinesen beim fahren beobachte, was sich mir nicht erschließt ist das das fahren ohne Führerschein nicht konsequent geahndet wird, z.B kein weiter fahren, den Bike Vermieter der verpflichtet ist den Führerschein zu überprüfen ebenfalls die Konsequenzen spüren zu lassen!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #56  

Member

Moin Männer,

heute habe ich mich mit dem Thema Internationaler Führerschein für deutsche Urlauber in Thailand näher befasst. Der Grund: Ich habe mir einen Internationalen Führerschein ausstellen lassen. Dieser stellte sich jetzt aber als in Thailand nicht anerkannt heraus. Es ist der falsche.
Um aber in einem Schadensfall (besonders bei schweren Personenschäden) abgesichert zu sein, ist es meiner Meinung nach wichtig einen gültigen Führerschein zu besitzen, der auch dort gilt, wo der Schaden zustande kommt.
Aber welcher Internationale Führerschein wird nun offiziell in Thailand anerkannt? Mir geht es in erster Linie um Rechtssicherheit.
Eine Antwort darauf konnte mir per Telefon weder die Thailändische Botschaft in Berlin noch das Thailändische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt geben. Nun hoffe ich, dass sich einer (mehrere) unserer TAF-Member da genauer auskennt (auskennen). Ich bitte die Community also um guten Rat.

Hier meine bisherigen Nachforschungs-Ergebnisse:


Es gibt drei verschiedene Internationale Führerscheine. Jeder fußt auf einem anderen internationalen Abkommen.


Nr. 1)

Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, abgeschlossen in Paris am 24. April 1926

Einen Internationalen Führerschein, der auf diesem Abkommen fußt, kann man in Deutschland beantragen und er kostet ca. 15 Euro. Er ist laut Wikipedia 6 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Ich habe bei der Führerscheinstelle meines Landkreises angerufen und mir sagen lassen, dass dieser Führerschein auch in Thailand gilt.
Über die Google-Suche habe ich zu diesem Führeschein in einem anderen Forum (korat-info.com) einen Beitrag von 2016 gefunden. Dort hat sich jemand bei der Deutschen Botschaft erkundigt. Der folgende fett gedruckte Text ist aus diesem Forum kopiert:

Heute kam dann vom Rechts- und Konsularreferat folgende
Antwort:
[...]
" Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor. "



In unserer LINE-Gruppe haben wir das Thema heute auch besprochen. Einer aus der Gruppe hat das folgende Foto dazu gepostet:



Nr. 2)

Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949

Einen Internationalen Führerschein, der auf diesem Abkommen fußt, kann man als deutscher Staatsbürger nicht erwerben, weil Deutschland nicht zu den Unterzeichnern gehört. Thailand gehört dazu.
Hier ein Screenshot von Wikipedia dazu:




Nr. 3)

Wiener Straßenverkehrskonvention bzw. das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08. November 1968

Einen Internationalen Führerschein, der auf dieser Konvention/ auf diesem Übereinkommen fußt, kann man in Deutschland beantragen und er kostet ca. 15 Euro. Er ist 3 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Diesen habe ich bekommen, als ich auf meinem zuständigen Gemeindeamt einen Internationalen Führerschein beantragt habe. Wie ich jedoch nachträglich erfahren habe, ist dieser Führerschein in Thailand nicht gültig/offiziell anerkannt.


Weil ich mich im nächsten Urlaub zum ersten Mal auf das Abenteuer Motorbike mieten einlassen möchte, ist mir wichtig, dass ich vor der aktiven Teilnahme am Straßenverkehr Rechtssicherheit habe. Mir geht es nicht darum, dass man mit Tea-Money auch gut durch kommt. Mir geht es darum, dass ich im Schadensfall Versicherungsschutz habe und mich in Thailand nicht wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein in Verbindung mit einem möglichen Verkehrsunfall verantworten muss.

Für Hinweise, Vorschläge oder Verweise auf rechtlich verbindliche Veröffentlichungen wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße
Onkel Hermann
 
Zuletzt bearbeitet:
        #57  

Member

In Thailand ist nur der Internationale Führerschein der Konvention von 1949 gültig. In der Schweiz haben wir das gleiche Problem wie ich eben gemerkt habe. Wir kriegen auch den, der auf das Uebereinkommen von 1968 beruht.
Es besteht die Möglichkeit, deinen Führerschein von der Botschaft übersetzen zu lassen..zumindest in CH ist das so.
"Quelle: Swiss Support"
 
        #58  

Member

Uebrigens ein interessantes Thema. Ich glaube 90% aller DACHLER fahren in Thailand ohne gültige Fahrerlaubnis..:byee:
Ich auch, ohne es zu wissen..
 
        #60  

Member

Member hat gesagt:
Nach meinem Kenntnisstand ist Thailand Vertragspartei bei der Vereinbarung von 1926
Ja eben. Was nützt dann ein internationaler Führerschein basierend auf dem Übereinkommen im Strassenverkehr von 1968..
 
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