Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

  • Ersteller
        #41  

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Drum glaub ich ja, dass uns mit speckfisch's easy-Ansatz eher geholfen ist.

Hat jemand Erfahrung, wie schnell Thais in Thailand einen Führerschein machen können und sich daraufhin einen internationalen FS ausstellen lassen können?
 
        #42  

Member

Wenn bestanden , kannst sofort nen internationalen beantragen , nächster Schalter
 
        #43  

Member

Wenn ich zurück kehre ( was geplant ist ) dann fahr ich mit der Ostflappe bis mich jemand darauf hinweist
 
        #44  

Member

Member hat gesagt:
Drum glaub ich ja, dass uns mit speckfisch's easy-Ansatz eher geholfen ist.

Hat jemand Erfahrung, wie schnell Thais in Thailand einen Führerschein machen können und sich daraufhin einen internationalen FS ausstellen lassen können?

Das geht im Intensivkurs relativ schnell. Wenn sie nicht gerade aus Bkk kommt, ist das auch in einer Woche machbar. Allerdings wurden zum Jahresbeginn die Gesetze etwas geändert. Sie braucht jetzt glaub ich mehr Fahr- und Theoriestunden. Sollte aber in einer Dorffahrschule keinerlei Problem sein das auch in wenigen Tagen durchzuziehen. Einfach die Verwandtschaft schon mal vorfühlen lassen

Member hat gesagt:
Wenn ich zurück kehre ( was geplant ist ) dann fahr ich mit der Ostflappe bis mich jemand darauf hinweist

Das wird dauern. Das mit dieser ominösen Wiedervereinigung kannst du ja noch nicht wissen ....
Und selbst wenn, gibt es hier mittlerweile so eine bunte Führerscheinvielfalt, da fällt dein Schwarzkongoschein auch nicht mehr auf
 
        #45  

Member

Mit der neuen Regelung gibt es den Führerschein noch einfacher.
Angeblich gibt es 92 registrierte Fahrschulen dort kann man nun auch die 5 Stunden (anstatt zuvor 4) Unterricht absolvieren aber
dafuer bekommt man dann einen Schrieb von der Fahrschule und damit kann man sich dann den Fuehrerschein ausstellen lassen.
Hammer, jetzt wird es noch einfacher fuer Somchai $$.

Die eine Std. mehr :
The additional class will cover the instructions for emergency incident such as the assistances and first aid,
how to drive safely, traffic rule and law, driving awareness and manner.
Toll was die in einer Stunden alles lernen koennen hier !!!
Vielleicht auch das Sie nicht immer mir die rechte Spur mit 80kmh blockieren.:coool:
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:
Wenn ich zurück kehre ( was geplant ist ) dann fahr ich mit der Ostflappe bis mich jemand darauf hinweist
Die Umtauschpflicht startet doch erst am 1.01.2033. Genauso wie für die alten grauen BRD Scheine.
 
        #47  

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Member hat gesagt:
Das klingt ja ganz easy. Ist das dnn nur die Farang-Lösung?

Ich überlege, ob denn meine Thai-Frau beim nächsten Aufenthalt nicht auch den Thai-Führerschein machen sollte. Einen internationalen draufgesattelt und sie könnte damit zumindest drei Monate in D fahren, während sie Fahrstunden für den EU-Führerschein nimmt...

!!!Moment! !!!
Wo habe ich geschrieben dass das einfach ist mit dem thailändischen Führerschein?
Ich sagte Beschäftigungstherapie gegen den Isaankoller.;)

Die Trickserei mit dem thailändischen Führerschein in Deutschland würde ich mir gut überlegen. Deine Frau darf nach der Anmeldung in D für 3 Monate mit dem thai Führerschein fahren.
Vor 30 Jahren schon meinte mein Fahrlehrer: vor der Polizei müsst ihr keine Angst habe, der Staatsanwalt ? das halbe Jahr sitzt ihr locker ab, wer euer Leben ruinieren kann sind die Versicherungen.

So nebenbei : meine Frau hat den deutschen Führerschein mit 77 Fahrstunden gemacht,
ich bereue keine einzige Fahrstunde wenn ich überlege was "nur" ein kaputtes Auto kostet.

Meine ernsthafte Empfehlung: überlege gut was du tust.
 
        #48  

Member

§29 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung
.
.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
!!!Moment! !!!
Wo habe ich geschrieben dass das einfach ist mit dem thailändischen Führerschein?
Ich sagte Beschäftigungstherapie gegen den Isaankoller.;)

Die Trickserei mit dem thailändischen Führerschein in Deutschland würde ich mir gut überlegen. Deine Frau darf nach der Anmeldung in D für 3 Monate mit dem thai Führerschein fahren.
Vor 30 Jahren schon meinte mein Fahrlehrer: vor der Polizei müsst ihr keine Angst habe, der Staatsanwalt ? das halbe Jahr sitzt ihr locker ab, wer euer Leben ruinieren kann sind die Versicherungen.

So nebenbei : meine Frau hat den deutschen Führerschein mit 77 Fahrstunden gemacht,
ich bereue keine einzige Fahrstunde wenn ich überlege was "nur" ein kaputtes Auto kostet.

Meine ernsthafte Empfehlung: überlege gut was du tust.

Wir haben schon vor, dass sie den EU-Führerschein hier in Deutschland macht. In dem möglichen Zeitfenster von drei Monaten für den internationalen Thai-FS könnte sie halt parallel zu ihren praktischen Fahrstunden offiziell Auto fahren. Gemeldet ist sie ja schon lange hier in Deutschland. In Thailand hat sie gar keinen Wohnsitz. Verstehe ich Dich hier richtig, dass dies ebenso nicht unproblematisch ist? Sind es denn nicht 6 Monate Gültigkeit bei erstmaliger Anmeldung und 3 Monate ab Erwerb der Fahrerlaubnis in Thailand?

Danke schon mal für Deinen Hinweis. Hier muss man wohl wirklich vorsichtig sein.
 
        #50  

Member

Member hat gesagt:
§29 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung
.
.
Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.

Dieser Zug ist für sie ja leider bereits abgefahren. Aber danke für den Tipp, wo das geregelt ist. Werde da mal drin rumschnurken.
 
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