Thai Führerschein bei längerem Aufenthalt in Thailand.

Das schönste ist: bei meiner theoretischen Prüfung war eine Frage schon in der Software falsch hinterlegt. Kreuzung, ich habe grün, die anderen beiden rot.
Die Frage :welches Verhalten ist richtig?
Korrekte Antwort :anhalten und Vorfahrt gewähren.
 
Gibt es auch eine Möglichkeit den Führerschein umzuschreiben oder neu zu machen wenn ich als Reisender dort bin? Mietvertrag habe ich dann ja keinen da ich alle par Tage weiterziehe in eine neue Unterkunft an einem anderen Ort.

Ich habe gelesen dass seit Mai ziemlich hohe Geldstrafen und Einzug des Gefährts drohen wenn man ohne gültigen Führerschein fährt.
 
Gibt es auch eine Möglichkeit den Führerschein umzuschreiben oder neu zu machen wenn ich als Reisender dort bin?
Das geht. Das Hotel gibt dir eine Wohnsitzbestätigung. Damit gehst du zur Immi. Bedenke als Schweizer musst du den nationalen FS bei der Botschaft in Bkk übersetzen lassen.
 
Der grösste Gag kam am Schluss: "Der thailändische Führerschein ist in Deutschland anerkannt.."
Und warum durfte meine Frau trotz Wohnsitz in D nicht mit ihrem thailändischen FS fahren?
Mit ihrem internationalen Lappen durfte sie auch nur 6 Mon.in D fahren.
Bin extra mit ihr zu Polizei und habe dort diese Info bekommen.
 
Ich weiss es nicht @AndyFfm. Bei uns ist es so, dass ein Thai eine Übersetzung des nationalen FS braucht. Entweder in E,F, D oder I. Internationales Abkommen mit Thailand hat die Schweiz ja leider keines..
 
Ich weiss es nicht @AndyFfm. Bei uns ist es so, dass ein Thai eine Übersetzung des nationalen FS braucht. Entweder in E,F, D oder I. Internationales Abkommen mit Thailand hat die Schweiz ja leider keines..
Ich kenne die Regeln in der Schweiz auch nicht.Ich hatte mich nur gewundert das du geschrieben hat der thailändische FS ist in Deutschland anerkannt.
Das ist aber nicht richtig
 
Und warum durfte meine Frau trotz Wohnsitz in D
Das ist wahrscheinlich der Haken.

Inhaber einer thailändischen Fahrerlaubnis, die in Deutschland keinen festen Wohnsitz begründen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die der Führerschein ausgestellt ist.
(sagt die Deutsche Botschaft in Bkk.)
 
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