Allgemeine Frage Internationaler Führerschein in Thailand

  • Ersteller
        #61  

Member

Du brauchst einen EU Führerschein. Damit kannst du einen in Thailand gültigen Internationalen Führerschein beantragen.
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Ja eben. Was nützt dann ein internationaler Führerschein basierend auf dem Übereinkommen im Strassenverkehr von 1968..
Der normale thailändische Polizist kennt in der Regel den Unterschied nicht.
 
        #63  

Member

Member hat gesagt:
Der normale thailändische Polizist kennt in der Regel den Unterschied nicht.
glaub ich auch. Aber wenn du in einen Unfall verwickelt bist, wird's eng.
 
        #64  

Member

Member hat gesagt:
In Thailand ist nur der Internationale Führerschein der Konvention von 1949 gültig. In der Schweiz haben wir das gleiche Problem wie ich eben gemerkt habe. Wir kriegen auch den, der auf das Uebereinkommen von 1968 beruht.
Es besteht die Möglichkeit, deinen Führerschein von der Botschaft übersetzen zu lassen..zumindest in CH ist das so.
"Quelle: Swiss Support"

Genau das habe ich auch vermutet: Nur der von 1949 gilt in Thailand. Und den bekommt man als deutscher Staatsbürger (oder als Eidgenosse) nicht.
Den gültigen deutschen oder schweizer Führerschein auf Thai übersetzen zu lassen macht diesen auch nicht zu einem offiziell anerkannten FS in Thailand. Die Thais haben dann lediglich die Möglichkeit genau lesen zu können, was da so steht.


Member hat gesagt:
Bei der Vereinbarung von 1949 ist Deutschland nicht dabei und bei der Vereinbarung von 1968 ist Thailand nicht dabei.
Nach meinem Kenntnisstand ist Thailand Vertragspartei bei der Vereinbarung von 1926. Zumindest wird Thailand als Vertragspartei auf Seite 2 des Führerscheins als Vertragspartei gelistet.
https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2012/j1394_0220.pdf

Danke, ein guter Hinweis.
Das stimmt, Thailand ist bei der Vereinbarung von 1926 als Vertragspartei gelistet. Aber wie erklärt sich dann diese schriftliche Stellungnahme der Deutschen Botschaft:

Member hat gesagt:
[...]
" Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:

Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.

Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor. "

[...]


Member hat gesagt:
Du brauchst einen EU Führerschein. Damit kannst du einen in Thailand gültigen Internationalen Führerschein beantragen.

Das heißt also, ich kann (als Urlauber) mit meinem EU-Führerschein zu einer staatlichen Stelle in Thailand gehen und dort einen Internationalen Führerschein nach dem
Member hat gesagt:
[...]
Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949
[...]
beantragen?
Dagegen spricht: Deutschland gehört nicht zu den Unterzeichnern dieses Abkommens. Somit verbirgt der Besitz des deutschen/EU-Führerscheins keinen Anspruch auf einen thailändischen Führerschein.
Anders verhält es sich wohl, wenn man einen festen Wohnsitz in Thailand vorweisen kann. Wenn man also offiziell gemeldet ist. Dann kann man sich mit einen EU-Führerschein + einem in Thailand ausgestellten ärztlichen Attest einen thailändischen Führerscheinin ausstellen lassen. Ob man zusätzlich eine FS-Prüfung (praktisch und/oder schriftlich) in Thailand ablegen muss, kann ich nicht genau sagen.


Member hat gesagt:
Der normale thailändische Polizist kennt in der Regel den Unterschied nicht.

Ja, das mag stimmen. Aber entscheidend ist für mich:

Member hat gesagt:
[...] wenn du in einen Unfall verwickelt bist, wird's eng.


Danke für die bisherigen Rückmeldungen.


Es ergibt sich also folgende Frage:

Kann man sich als deutscher/schweizer Urlauber ohne festen Wohnsitz in Thailand durch das Vorlegen eines EU-Führerscheins/schweizer Führerscheins bei einer staatlichen Stelle in Thailand einen nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949 gültigen thailändischen Führerschein ausstellen lassen?
 
        #65  

Member

Member hat gesagt:
Du brauchst einen EU Führerschein. Damit kannst du einen in Thailand gültigen Internationalen Führerschein beantragen.
Das stimmt so nicht du brauchst einen Internationalen Fuehrereschein zum Erwerb des Thai Feuerscheins,sollte man einen solchen nicht haben musst du eine Übersetzung deines Feuerscheins mit Beglaubigung durch die Botschaft/ Konsulat vorlegen, so ist es zu mindestens in Chiang Mai!
 
Zuletzt bearbeitet:
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Das stimmt so nicht du brauchst einen Internationalen Fuehrereschein zum Erwerb des Thai Feuerscheins,sollte ma eine solchen nicht haben musst du eine Übersetzung deines Feuerscheins mit Beglaubigung durch die Botschaft/ Konsulat vorlegen, so ist es zu mindestens in Chiang Mai!

Stimmt es, dass man dafür auch einen festen Wohnsitz in Thailand haben muss?
 
        #67  

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Member hat gesagt:
Stimmt es, dass man dafür auch einen festen Wohnsitz in Thailand haben muss?
Du brauchst ein Non O Visa welches weis ich nicht genau ob drei Monate oder länger, von mir verlangen sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder gelbes Hausbuch, aber wie immer kann es von Dienststelle zu Dienstelle anders sein, wie bei der Immi auch!
 
        #68  

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Member hat gesagt:
Du brauchst ein Non O Visa welches weis ich nicht genau ob drei Monate oder länger, von mir verlangen sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder gelbes Hausbuch, aber wie immer kann es von Dienststelle zu Dienstelle anders sein, wie bei der Immi auch!

Ah, ok, danke. Als Urlauber ohne Visa mit etwa 3 Wochen Aufenthaltsdauer entfällt diese Möglichkeit also.
 
        #69  

Member

Ich habe jedenfalls meinen "offiziellen" Internationalen aus der Schweiz oft vorgewiesen und später damit auch ohne Probleme einen Thai-FS erhalten.
 
        #70  

Member

De facto fährt also jeder Urlauber aus DACH , der sich in Thailand einen Roller mietet, illegal. Und somit auch nicht versichert...:jil:
 
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