Member
Du brauchst einen EU Führerschein. Damit kannst du einen in Thailand gültigen Internationalen Führerschein beantragen.
Der normale thailändische Polizist kennt in der Regel den Unterschied nicht.Member hat gesagt:Ja eben. Was nützt dann ein internationaler Führerschein basierend auf dem Übereinkommen im Strassenverkehr von 1968..
glaub ich auch. Aber wenn du in einen Unfall verwickelt bist, wird's eng.Member hat gesagt:Der normale thailändische Polizist kennt in der Regel den Unterschied nicht.
Member hat gesagt:In Thailand ist nur der Internationale Führerschein der Konvention von 1949 gültig. In der Schweiz haben wir das gleiche Problem wie ich eben gemerkt habe. Wir kriegen auch den, der auf das Uebereinkommen von 1968 beruht.
Es besteht die Möglichkeit, deinen Führerschein von der Botschaft übersetzen zu lassen..zumindest in CH ist das so.
"Quelle: Swiss Support"
Member hat gesagt:Bei der Vereinbarung von 1949 ist Deutschland nicht dabei und bei der Vereinbarung von 1968 ist Thailand nicht dabei.
Nach meinem Kenntnisstand ist Thailand Vertragspartei bei der Vereinbarung von 1926. Zumindest wird Thailand als Vertragspartei auf Seite 2 des Führerscheins als Vertragspartei gelistet.
https://www.gesetze-im-internet.de/normengrafiken/bgbl1_2012/j1394_0220.pdf
Member hat gesagt:[...]
" Leider kann ich Ihnen hinsichtlich der offiziellen Anerkennung in Thailand keine guten Nachrichten überbringen.
Die Rechtslage sieht wie folgt aus:
Eine Anerkennung in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine erfolgt in Thailand offiziell nicht.
Thailand ist nicht Vertragspartei des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926.
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 hat Thailand zwar unterzeichnet, jedoch nicht ratifiziert, so dass es ebenfalls keine Anwendung findet. Darauf hat das thailändische Außenministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Botschaft vom 29.01.2016 auch noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Das von Thailand ratifizierte Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12.08.1949 findet wiederum in Deutschland keine Anwendung.
Über diese rechtlichen Grundlagen hinaus liegen der Botschaft keine Informationen über die faktische Akzeptanz in Deutschland ausgestellter internationaler Führerscheine in Thailand im Falle eines Unfalls oder eines anderen Schadensfalls vor. "
[...]
Member hat gesagt:Du brauchst einen EU Führerschein. Damit kannst du einen in Thailand gültigen Internationalen Führerschein beantragen.
beantragen?Member hat gesagt:[...]
Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 12. August 1949
[...]
Member hat gesagt:Der normale thailändische Polizist kennt in der Regel den Unterschied nicht.
Member hat gesagt:[...] wenn du in einen Unfall verwickelt bist, wird's eng.
Das stimmt so nicht du brauchst einen Internationalen Fuehrereschein zum Erwerb des Thai Feuerscheins,sollte man einen solchen nicht haben musst du eine Übersetzung deines Feuerscheins mit Beglaubigung durch die Botschaft/ Konsulat vorlegen, so ist es zu mindestens in Chiang Mai!Member hat gesagt:Du brauchst einen EU Führerschein. Damit kannst du einen in Thailand gültigen Internationalen Führerschein beantragen.
Member hat gesagt:Das stimmt so nicht du brauchst einen Internationalen Fuehrereschein zum Erwerb des Thai Feuerscheins,sollte ma eine solchen nicht haben musst du eine Übersetzung deines Feuerscheins mit Beglaubigung durch die Botschaft/ Konsulat vorlegen, so ist es zu mindestens in Chiang Mai!
Du brauchst ein Non O Visa welches weis ich nicht genau ob drei Monate oder länger, von mir verlangen sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder gelbes Hausbuch, aber wie immer kann es von Dienststelle zu Dienstelle anders sein, wie bei der Immi auch!Member hat gesagt:Stimmt es, dass man dafür auch einen festen Wohnsitz in Thailand haben muss?
Member hat gesagt:Du brauchst ein Non O Visa welches weis ich nicht genau ob drei Monate oder länger, von mir verlangen sie auch eine Wohnsitzbescheinigung oder gelbes Hausbuch, aber wie immer kann es von Dienststelle zu Dienstelle anders sein, wie bei der Immi auch!