Investments nach dem Crash

  • Ersteller
        #1.871  

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schwieriges Thema.... zig Möglichkeiten. die Dividenden sind ja auch eher "Beibrot", bei Handelsgewinnen sollten sie dir jedoch keine Steuer abziehen. Genauso wenig solltest du dem Gestz(Erfindung) unseres Finanz-Stalins Scholz unterliegen dem zu Folge Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20K anrechenbar sind für die Steuer. In meinen Augen und auch Wirtschaftlich ist das legislativ grob fahrlässig bzw. illegal, aber nunmal erstmal Gesetz....

In der Unternehmensbesteuerung würde sowas sicherlich einen Bürgerkrieg auslösen

Verfassungsgericht hat sich schon skeptisch dazu geäußert, aber bis zu einem Entschluss kann es noch lange dauern.
 
        #1.872  

Member

Ist ein Grund warum ich kein großer Fan der Dividendenaktien bin. Auch der Corona Crash hat gezeigt, wie schnell Dividenden ausgesetzt werden können, und fallen diese eher konservativen Aktien auch noch überproportional.
Auf Handelsgewinne zahle ich (bislang) noch keine Steuern. Hoffe dass bleibt auch mit der neuen Regierung so.
 
        #1.873  

Member

Verzeiht meine Unkenntniss, aber sog. "Handelsgewinne" beziehen sich ja auf den Verkauf der Aktien, oder sehe ich das falsch?
Bei einem mittelfristigen Invest von ca. 3-5 Jahren bleibt mit doch nur die Dividende oder der Verkauf.
 
        #1.874  

Member

Im Grunde ist es egal ob Dividendenaktie oder nicht, solange die Firma sehr solide ist und das Investment als Langzeitinvestment angelegt ist. Alles andere (keine solide Firma und/oder Kurzzeit"investment") ist Aktien"Spekulation", nicht Investment.
Habe vor ca 10 Jahre BASF und Münchner Rück (Dividendenaktien) gekauft. Die jährlich Dividendenrendite ist inzwischen bei ca. 15-18% vom damals eingesetzten Kapital+ noch Kursgewinne. Vor 7 Jahren habe ich Adidas gekauft (keine Dividendenaktie) mit bisherigen Kursgewinnen von über 200%.
Bloß die Finger weglassen wo die Politik mitmischt, zB Energie, Luftfahrt, etc. Meine Energie-Dividendenaktien hatten sich fast über Nacht habiert, nachdem der Ausstieg aus der Kernernergie beschlossen wurde.


Aber allerbester Investmentansatz in unsicheren Zeiten für Kleinanleger (wie mich) sind Minimum Variance/Minimum Volatility ETFs. Auf LANGE Dauer ziemlich erfolgreich, ohne große Sprünge zu machen. zB SPMV ETF. Ok hier speziell kommt noch das Dollarwährungrisiko dazu aber auf LANGE Sicht gleicht es sich das auf und sb des Dollarkurses aus. Es relativiert sich auch etwas, da ich sehr viel im außereuropäischen Ausland unterwegs bin....


Frohes investieren....
 
        #1.875  

Member

Zum Unterschied der Besteuerung von Handelsgewinnen und Dividenden noch eine Anmerkung.
Steuern auf Handelsgewinne werden von den Kreditinstituten oder Broker in D einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Die Steuern auf Dividenden werden direkt von den Unternehmen bei der Auschüttung der Dividenden einbehalten und ans Finanzamt abgeführt. Deswegen kann die NV Bescheinigung, die der Bank vorgelegt wird, bei Steuern auf Dividenden gar nicht greifen.
 
        #1.876  

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Das stimmt nicht. Das war ganz früher mal so. Inzwischen wurde der Steuereinbehalt auf Dividenden auf die Bankseite verlagert. Sonst könnte ja auch ein Freistellungsauftrag gar nicht greifen und die Unternehmen müssten jedem Aktionär eine Steuerbescheinigung ausstellen. Wenn du eine NV-Bescheinigung hast, erfolgt definitiv kein Steuerabzug auf (inländische) Dividendenzahlungen.
 
        #1.877  

Member

Also ich hab selber eine kleine (private, nicht börsennotierte) Aktiengesellschaft, der ich vorstehe und bevor ich Dividende auschütte muss ich 25% +Soli ans Finanzamt abführen. Die Aktionäre können das bei der Steuererklärung geltend machen., Wenn ich Schweizer oder amerikanische Aktien, von den dortigen Börsen in meinem deutschen Fepot habe wird schweizerische oder anerikanische Quellensteuer "an der Quelle"abgezogen und dem dortigen Finanzamt abgeführt. Das macht nicht das deutsche Geldinstitut. Genauso verhält es sich bei deutschen Aktien in ausländischen Depots.

Jedoch nehme ich deine deine Anmerkung an mach mich nochmal schlau. Wahrscheinlich hast du Recht dass speziell bei 'inländischen' börsennotierte Gesellschaften, die 'inländischen' Geldinstitute die Dividensteuer abführen.
 
        #1.878  

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Als nicht Experte und auf die Gefahr hin das es jemand berichtigt meine ich folgendes. Es gibt Dividenden, die die Firma quasi vorversteuert. In dem Fall bekommt man die Dividende netto. Ich glaube bei der Telekom wird das so gemacht, so dass hier die Dividende vom Aktionär nicht mehr versteuert wird. Versteuert wird also so oder so. Wahrscheinlich ist das falsch ausgedrückt sollte aber passen wenn’s nicht veraltet ist.
 
        #1.879  

Member

Member hat gesagt:
... dass speziell bei 'inländischen' börsennotierte Gesellschaften, die 'inländischen' Geldinstitute die Dividensteuer abführen.

Speziell ist gut, das ist doch der Regelfall. Ich sprach ja auch von inländischen AGs; ausländische Quellensteuer ist ein ganz anderes Thema. Und natürlich gilt das auch nur für inländische Geldinstitute, denn ausländische haben ja mit deutschen Steuerrecht nichts am Hut. Und natürlich gilt das nur für börsennotierte AGs, deren Aktien sich in Girosammelverwahrung befinden; deine nicht börsennotierte AG ist ebenso ein Sonderfall.
 
        #1.880  

Member

Member hat gesagt:
Als nicht Experte und auf die Gefahr hin das es jemand berichtigt meine ich folgendes. Es gibt Dividenden, die die Firma quasi vorversteuert. In dem Fall bekommt man die Dividende netto. Ich glaube bei der Telekom wird das so gemacht, so dass hier die Dividende vom Aktionär nicht mehr versteuert wird. Versteuert wird also so oder so. Wahrscheinlich ist das falsch ausgedrückt sollte aber passen wenn’s nicht veraltet ist.

Das bezieht sich auf § 27 KStG und das stimmt was du sagst. Bei der DTAG ist das so und ansonsten hauptsächlich bei Immobilienwerten. Die ausgezahlte Dividende vermindert allerdings den steuerlichen Einstandskurs, d.h. die KapSt. muss bei Veräußerung "nachbezahlt" werden.
 
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