Thailändisch lernen

DACH --> TH Jahresvisum in Thailand machen ? Geht das ?

        #181  

Member

Member hat gesagt:
"LONGSTAY": Jahresvisum ausschließlich für Rentner

NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich

Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.



Weiß das wirklich niemand?

Nach Erteilung des Jahresaufenthalts Visum muss man alle 90 Tage zur Immigration (Keine Kosten fallen an)
Bei Aus und Wiedereinreise: 90 Tage nach Einreise.
Das Jahresvisum muss jedes Jahr erneuert werden. Kosten: 1900THB
 
        #182  

Member

Member hat gesagt:
Nach Erteilung des Jahresaufenthalts Visum muss man alle 90 Tage zur Immigration (Keine Kosten fallen an)
Bei Aus und Wiedereinreise: 90 Tage nach Einreise.
Das Jahresvisum muss jedes Jahr erneuert werden. Kosten: 1900THB

Sorry, stehe noch etwas auf dem Schlauch... Was bedeutet denn der folgende Satz?
Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
 
        #183  

Member

Member hat gesagt:
Sorry, stehe noch etwas auf dem Schlauch... Was bedeutet denn der folgende Satz?
Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit geplant, so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.

Das ist ganz einfach falsch
Ich habe vor ein paar Wochen nun mein 9. Jahresvisum geholt. Reise auch ab und zu aus (im Januar letztmals)
Da gibts keine Verlängerung beim Reentry. Das Ablaufdatum des Jahresvisums ist fix, da ändert sich nichts ob Du nun aus und einreist oder nicht.
Nur OHNE Reentry verlierst Du Dein Jahresvisum.
 
        #184  

Member

Member hat gesagt:
Das ist ganz einfach falsch
Ich habe vor ein paar Wochen nun mein 9. Jahresvisum geholt. Reise auch ab und zu aus (im Januar letztmals)
Da gibts keine Verlängerung beim Reentry. Das Ablaufdatum des Jahresvisums ist fix, da ändert sich nichts ob Du nun aus und einreist oder nicht.
Nur OHNE Reentry verlierst Du Dein Jahresvisum.
Dem ist nichts hinzuzufügen!!
 
        #185  

Member

Member hat gesagt:
Das ist ganz einfach falsch
Ich habe vor ein paar Wochen nun mein 9. Jahresvisum geholt. Reise auch ab und zu aus (im Januar letztmals)
Da gibts keine Verlängerung beim Reentry. Das Ablaufdatum des Jahresvisums ist fix, da ändert sich nichts ob Du nun aus und einreist oder nicht.

Danke für die Antwort.

Interessant bis merwürdig ist das dann schon. Denn die Aussage, dass der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen erhält, stammt ja nicht von mir oder einem Mitforisten, sondern ist die offizielle Darstellung der Königlich Thailändischen Botschaft:
Wie man ein Visum beantragt

Man würde ja eigentlich erwarten, dass die ihre eigenen Regelungen kennen - zumal das Non-Immigrant-O VISA A ausschließlich in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Geberalkonsulat in Frankreich erhältlich ist....
 
Zuletzt bearbeitet:
        #186  

Member

Das kommt davon wenn man die Begriffe durcheinander wirft.
Eine Jahresverlängerung von der Immigration ist kein Visa. Steht auch nichts von Visa im Stempelfeld.
Bei einem non-OA Visa gibt es bei jeder Einreise im Gültigkeitszeitraum einen Einreisestempel mit 365 Tagen Aufenthaltsberechtigung. Das Gültigkeitsdatum des Visas steht im enter before Feld.
Nach Visaablauf kann man eine bestehende Aufenthaltsberechtigung, sprich wenn man sich noch in Thailand befindet, mit einem reentry permit für eine Wiedereinreise am Leben erhalten. Erst da gibt es dann keine neuen Tage dazu.
 
        #187  

Member

Fiktives Beispiel:
Jemand erhält ein Non OA Visum, dessen Gültigkeit im Januar beginnt. Er reist im Januar nach Thailand ein (mit einem Aufenthaltsrecht von 365 Tagen), reist im November wieder aus und im Dezember wieder ein. Dann erhält er mit der Wiedereinreise im Dezember ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.
Richtig?
 
        #188  

Member

Richtig und wenn er im Jahr darauf ausreisen will und die verbleibenden Tage nicht verfallen lasen will, dann braucht er ein reentry permit.
 
        #189  

Member

Und weil man keine Begriffe durcheinander werfen soll:
Das
Member hat gesagt:
Geberalkonsulat in Frankreich
ist natürlich das Generalkonsulat in Frankfurt... ;)
 
        #190  

Member

Sorry werte TF Kollegen, habe eine Frage.

Habe OA beantragt , aber mein Flug wurde vorverlegt und ich Fliege bevor ich das Visa bekomme.
Geht trotzdem Einreisen und danach bei Erhalt des Visas wieder kurz aus und Einreisen, um das OA zu aktivieren?
Vielen Dank im voraus - Bernd
 
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