Wichtig Krieg in Nahost 2026 - Infos only - keine politischen Diskussionen

  • Ersteller
        #32  

Member

Ich soll nächsten Montag auf dem Weg nach Mombasa einen Zwischenstopp in Abu Dhabi einlegen. Hoffentlich ist der Flughafen geöffnet und Etihad fliegt.
 
        #33  

Member

Selbst Trump geht inzwischen von Kampfhandlungen mit einer Mindestdauer von 4 Wochen aus , wenn sich also nichts entscheidendes in Richtung Waffenstillstand tut kann sich jeder ausrechnen wie lange der Flugverkehr dort erstmal lahm gelegt ist .
Habe trotzdem noch Hoffnung ,die stirbt zuletzt ,mein Emirates-Flug geht ab BKK am 28.04 , eine Verschiebung würde zwar äußerst unangenehm sein aber ich bin Rentner mit EOS bis 27 ,aber was machen die Leute die nur im Urlaub sind und festhängen .
 
        #35  

Member

Mein Flug wäre kommenden Sonntag von Nairobi über Doha. Kann ich vergessen.
Wadephul meinte gestern , es sei in erster Linie die Verantwortung der Reiseveranstalter, touristen zurück zu bringen.
Was für ein Quatsch.
Als ob alle Touristen über Reiseveranstalter unterwegs sind.
Politikerdummgeschwätz halt.
Piper
 
        #37  

Member

Beitrag zum Luftverkehr:


Schiffsverkehr Straße von Hormus:


Laut FR24 (Airport Disruption Index) sind aktuell die Flughäfen in Bahrain und Muscat in Betrieb.


Es gibt auch den Nebenschauplatz Formel 1. Das erste Rennen in Australien steht aufgrund der Sperrung des Luftraums im Konfliktgebiet vor logistischen Problemen. Die Rennen in Bahrein (12.04.26) und in Saudi Arabien (19.04.26) sind derzeit mit einem Fragezeichen versehen.


Member hat gesagt:
Als ob alle Touristen über Reiseveranstalter unterwegs sind.
Politikerdummgeschwätz halt.

Du musst hier differenzieren zwischen Pauschaltouristen und Reisenden, die nicht pauschal fliegen, sondern individuell unterwegs sind. Wichtig ist auch, ob zum Zeitpunkt der Buchung bereits eine Reisewarnung vom AA ausgesprochen wurde.

Im ersten Fall gibt es ganz klare Regelungen, im zweiten Fall ist es komplexer.

In einer Krisensituation wie der aktuellen im Nahen Osten ist die rechtliche Verantwortung für gestrandete Passagiere tatsächlich zweigeteilt, wobei die Art der Buchung den entscheidenden Unterschied macht.

1. Pauschalreisende (Schutz durch den Veranstalter)
Bei einer Pauschalreise liegt die Hauptverantwortung beim Reiseveranstalter. Auch wenn keine offizielle Reisewarnung vorlag, greifen bei unvorhergesehenen Krisen folgende Pflichten:
  • Beistandspflicht: Der Veranstalter muss gestrandeten Kunden vor Ort helfen, zum Beispiel bei der Suche nach Unterkünften oder medizinischer Versorgung.
  • Rückbeförderung: Ist die vertraglich vereinbarte Rückreise (z. B. wegen gesperrter Lufträume) nicht möglich, muss der Veranstalter eine alternative Rückbeförderung organisieren und die Mehrkosten dafür tragen.
  • Kosten für Unterkunft: Ergeben sich durch "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" Verzögerungen, muss der Veranstalter die Kosten für die notwendige Unterkunft (in der Regel für bis zu drei Nächte) übernehmen.

2. Individualreisende (Eigenverantwortung & Airline-Pflichten)
Hier haben Sie recht: Ein Großteil des Risikos liegt beim Reisenden selbst. Dennoch gibt es Ansprüche gegenüber den Dienstleistern:
  • Fluggesellschaft: Die Airline ist nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 verpflichtet, Passagiere bei Flugausfällen so schnell wie möglich anderweitig zu befördern oder den Ticketpreis zu erstatten. Zudem besteht eine Betreuungspflicht (Mahlzeiten, Telefonate, Hotel bei Übernachtung), selbst wenn die Airline nicht für die Krise verantwortlich ist.
  • Eigenes Risiko: Kosten für längere Hotelaufenthalte, die über die unmittelbare Betreuungspflicht hinausgehen, oder die Organisation einer komplett neuen Route (z. B. über den Landweg) müssen Individualreisende oft selbst tragen, sofern keine entsprechende Reiseversicherung (z. B. mit Krisenschutz) abgeschlossen wurde.

3. Rolle des Staates
Das Auswärtige Amt ist nicht verpflichtet, Bürger kostenlos zurückzuholen. Staatliche Rückholaktionen finden nur in extremen Ausnahmefällen statt, wenn keine kommerziellen Möglichkeiten mehr bestehen. Die Kosten hierfür werden den Teilnehmern im Nachgang in Rechnung gestellt.

Aktueller Hinweis: Für Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate wurde am 1. März 2026 aufgrund der militärischen Lage eine offizielle Reisewarnung ausgesprochen. Dies erleichtert Pauschalreisenden den kostenlosen Rücktritt oder Abbruch der Reise erheblich.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #38  

Member

Member hat gesagt:

Die bringen vor allem ihren Flieger (A380 D-AIMK) da raus ... die Maschine ist letzten Donnerstag in Abu Dhabi gelandet und stand seitdem dort. Ebenso isses mit der A380 von Ethihad (A6-APF), die ist am 27.2. aus London dort gelandet und steht noch dort, wird aber wohl heute nach London zurück fliegen...
 
        #39  

Member

Member hat gesagt:
Die bringen vor allem ihren Flieger (A380 D-AIMK) da raus ... die Maschine ist letzten Donnerstag in Abu Dhabi gelandet und stand seitdem dort. Ebenso isses mit der A380 von Ethihad (A6-APF), die ist am 27.2. aus London dort gelandet und steht noch dort, wird aber wohl heute nach London zurück fliegen...

Der Flug der D-AIMK am 26.02. (letzten Donnerstag) war wohl ein Testflug. Die Maschine stand schon länger zur Wartung in AUH. Möglicherweise hat sie auch die neue C bekommen.?.

Anhang anzeigen Bildschirmfoto 2026-03-02 um 11.30.21.png



Gruss,

Merlin
 
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