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Luftfahrt News

  • Ersteller
        #3.742  

Member

Member hat gesagt:
Die Verkehrsminister haben sich noch nicht geeinigt. Das heißt aber nicht, dass das vom Tisch ist. Es wird weiter verhandelt.

Lies bitte, was ich geschrieben habe:

dass eine Änderung der Fluggastrechte vorerst vom Tisch ist.

Member hat gesagt:

EU-Staaten schwächen Fluggastrechte ab

Die EU-Verkehrsminister haben sich auf eine Änderung der europäischen Fluggastrechte geeinigt. Reisende müssen künftig länger warten, bevor sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Das muss ebenfalls erst noch vom Europarat abgesegnet werden. Also mal abwarten. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt thematisiert wurde? Da sind wohl zu viele Lobbyisten in den entscheidenden Positionen.

 
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        #3.743  

Member

Member hat gesagt:
Das muss ebenfalls erst noch vom Europarat abgesegnet werden. Also mal abwarten. Mir stellt sich die Frage, wieso das überhaupt thematisiert wurde? Da sind wohl zu viele Lobbyisten in den entscheidenden Positionen.

Also das war nie vom Tisch, auch nicht vorerst. Der Europarat redet da auch nicht mit, der hat damit gar nichts zu tun. Die Gesetzgebung der EU funktioniert so, dass die Kommission einen Vorschlag macht und dann der zuständige Rat der EU seinen Standpunkt dazu festlegt, das hat er gestern getan und dann das Europäische Parlament als Co Gesetzgeber das ebenfalls tut. Und dann wird im Trilog über eine einvernehmliche Lösung verhandelt, beide Ko Gesetzgeber müssen das mit einer Mehrheit absegnen, beim Ministerrat jeweils mit qualifizierter Mehrheit.
 
        #3.744  

Member

Member hat gesagt:
Also das war nie vom Tisch, auch nicht vorerst.

Ehrlich, ich habe keine Lust auf dumme Wortklauberei. Das sagt die KI dazu:

Die geplante Reform der Fluggastrechte, die eine Verschärfung der Entschädigungsvoraussetzungen vorsah, wird vorerst nicht umgesetzt. Die aktuelle 3-Stunden-Regel, die den Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro bei Flugverspätungen und -ausfällen regelt, bleibt bestehen.
  • Keine Mehrheit:
    Es gibt in der EU keine Mehrheit für eine Verschärfung der Entschädigungsvoraussetzungen, wie sie in der geplanten Reform vorgesehen war.
  • Weiterer Dialog:
    Die Verhandlungen über die Fluggastrechte werden weitergeführt, möglicherweise werden die Vorschläge in Zukunft nochmals angepasst.

 
        #3.745  

Member

Member hat gesagt:
Ehrlich, ich habe keine Lust auf dumme Wortklauberei. Das sagt die KI dazu:



Ja, da kann die KI noch etwas lernen. Sie bekommt halt nicht wie ich die Sitzungsunterlagen und das Protokoll direkt aus Brüssel. Die sind halt nicht öffentlich. Aber da das Ergebnis bekannt ist auch nicht so geheim. Bei mir landet das beruflich bedingt auf dem Schreibtisch. Für Dich ist es Wortklauberei und für mich fachlich, juristisch grob falsch was Du und Deine KI erfindet. ZB der Europarat der Deiner Meinung zustimmen muss , ist eine eigene Internationale Organisation zur Wahrnehmung der Menschenrechte, der über 40 Staaten, darunter auch die Türkei und die Ukraine angehören und bis 2022 auch Russland. Der Europarat hat nichts mit der EU Gesetzgebung zu tun . Er muss da schlicht nicht zustimmen sondern wird gar nicht erst gefragt.

Der nächste Fehler: es gab im zuständigen Ministerrat (TTE Teil Verkehr) am Donnerstag schon in der zweiten Runde eine Mehrheit für die Verschärfung auf 4 statt 3 Stunden und mehr bei der Langstrecke. Deswegen ist aber immer noch nicht der Vorschlag der Kommission mit 5 Stunden vom Tisch, denn das Europäische Parlament berät seinen Standpunkt auch den Kommissionsvorschlag als Basis seines Standpunktes, und zwar nur den. Der Kommissionsvorschlag kann erst vom Tisch sein, wenn das EP dem Standpunkt des Verkersministerrates zustimmt oder beide sich auf einen anderen Kompromiss verständigen. Bis dahin bleibt der Vorschlag der Kommission auf dem Tisch. Er fällt nicht mal der Diskontinuität bei Neuwahlen anheim. Der Vorschlag liegt daher seit 2014 auf dem Tisch und war nie von ihm weg. Das haben wir in der EU auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren so. Entschieden wird im Trilog ab Herbst.
 
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        #3.746  

Member

Ich mein wenn Du keine Lust hast auf dumme Wortklauberei, warum betreibst Du sie dann?
 
        #3.747  

Member

Geld bitte.


Weiter im Text
 
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        #3.748  

Member

Member hat gesagt:
Geld bitte.


Weiter im Text
Es ist für mich außer Frage, dass das alles ein Kniefall vor der Luftfahrt Lobby ist. Jedes Land hat da so seine Airline. Aber wenn ich das richtig sehe hat der deutsche Verkehrsminister nicht zugestimmt.

Aber da nicht das Prinzip der Einstimmigkeir gilt nützt das nichts. Es bleibt zu hoffen, dass sich am Ende Rat und Europäische Parlament nicht einig werden.
 
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        #3.749  

Member

Also ich habe den Bericht von der Sitzung durchgelesen. Gegen den Kompromissvorschlag der polnischen Präsidentschaft zur Revision der Fluggastrechte VO gestimmt haben neben Deutschland nur Portugal, Spanien und Slowenien. Österreich und Estland haben sich enthalten. Alle anderen dafür, das reichte knapp für eine qualifizierte Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmen mit Ja) . Ich vermute diese Mehrheiten werden in den Medien und der KI gar nicht kommuniziert.

Frankreich mit Air France sowie Niederlande haben mit KLM ja viele Verspätungen. Natürlich Irland mit Ryanair, Oder Ungarn mit Wizzair die schwarzen Schafe der Branche. Belgien, Italien alle dafür. Polen selbst will mit Ihrer Airline und den Flughäfen noch hoch hinaus. Sie haben jüngst für die europäische Luftfahrt Lobby in Krakau ein Mega-Event gegeben. Da wurden die Mehrheiten gesucht für die Entrechtung der Fluggastrechte. denen ist die Rechtsprechung zu Handgepäck und Entschädigungen schon lange ein Dorn im Auge. So nimmt die Entwicklung ihren Lauf. Mal sehen wie sich die Fraktionen im Europäischen Parlament positionieren. In den Ausschüssen kommt es auf die Berichterstatter und die Schattenberichterstatter an. Sie alleine werden auch im Trilog mit der dann amtierenden Ratspräsidentschaft unter Beteiligung der Kommission versuchen einen Kompromiss aushandeln.

Als Zeitschiene für das EP sehe ich erst nach der Sommerpause deren Sitzungen und für den Trilog bis Dezember die ersten Termine. Das ist aber auch der übliche Lauf.

Eine Verordnung der EU gilt direkt und unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und ohne für die bei Richtlinien übliche 2-jährige Umsetzungsfrist. Unter Einrechnung der üblichen Fristen kann die Änderung der FluggastrechteVO so oder so frühestens zum Sommer 2026 in Kraft treten, wenn überhaupt.
 
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