Die
International Air Transport Association (IATA) hat formelle Richtlinien für den Umgang mit Todesfällen an Bord (Death on Board Guidelines) erstellt, um Würde, Hygiene und die Sicherheit des Flugbetriebs zu gewährleisten.
Hier sind die wichtigsten Standardverfahren nach IATA:
- Benachrichtigung und Dokumentation: Die Kabinenbesatzung muss sofort den Kapitän informieren, der wiederum die Behörden am Zielflughafen verständigt, damit diese das Flugzeug bei der Landung in Empfang nehmen.
- Positionierung des Leichnams:
- Verstorbene sollten vorzugsweise in einen Sitzplatz in einer Reihe mit wenigen anderen Passagieren umgesetzt werden.
- Ist der Flug ausgebucht, verbleibt die Person in ihrem ursprünglichen Sitz oder wird an einen Ort gebracht, der keine Gänge oder Notausgänge blockiert.
- Der Körper muss mit einem Sitzgurt oder anderem Equipment gesichert werden, um Verletzungen bei Turbulenzen zu vermeiden.
- Wahrung der Pietät: Die Augen des Verstorbenen werden geschlossen. Falls vorhanden, wird ein Leichensack (Body Bag) verwendet und bis zum Nacken verschlossen. Alternativ wird die Person bis zum Nacken mit einer Decke zugedeckt.
- Umgang mit Mitreisenden: Die Besatzung soll Kontaktinformationen von Reisebegleitern einholen und besonders auf deren emotionale Verfassung sowie die der umstehenden Passagiere achten.
- Ablauf nach der Landung: Bei der Ankunft verlassen in der Regel zuerst alle anderen Passagiere das Flugzeug. Angehörige bleiben beim Verstorbenen, bis die örtlichen Behörden (z. B. Gerichtsmedizin oder Polizei) an Bord kommen.
Wichtiger Hinweis zur Feststellung des Todes: Flugbegleiter dürfen niemanden offiziell für tot erklären. Ohne einen Arzt an Bord gilt eine Person rechtlich nur als „vermutlich verstorben“ (presumed dead), sofern Wiederbelebungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum (meist 30 Minuten) erfolglos blieben.