Thailändisch lernen

Mit Pinay Freundin von CRK nach BKK, wahr oder nicht? (Problematik Ausreise)

        #31  

Member



Member hat gesagt:
@Daddy

das wäre wirklich interessant, wenn du da etwas herausfinden könntest, denn ich will ja auch in meinem nächsten Urlaub meine Maus nach Thailand einfliegen lassen.

Müssen die Girls eigentlich einen Nachweis haben, dass sie genügend Geld für den Aufenthalt haben ?

Leider muß ich euch enttäuschen, so einfach ist´s auch in Manila seit anfang Februar nicht mehr, genau seit dem die neuen Anweisungen für die Imigrationsbehörde raus sind! In Manila wird inzwischen scheinbar auch nach diesen Regeln gesiebt. Skywalker hatte mir weiter oben diesbezüglich Links gepostet und von Hotrot habe ich folgenden Text, offenbar gültig für CRK bekommen, ich hoffe er ist einverstanden, daß ich ihn hier zitiere:

CITY OF SAN FERNANDO -- To prevent human trafficking and illegal recruitment, the Regional Inter-Agency Council Against Trafficking (Riacat) in Central Luzon is also adopting the departure guidelines for international-bound passengers in all airports and seaports in the country.
The guidelines were set by the Iacat and were based on existing legislation such as Republic Act 9208 (Anti-Trafficking in Persons Act of 2003) and Republic Act 8042 (Migrant Workers and Overseas Filipinos Act of 1995 as amended).
With the guidelines, fake passports, documents, and immigration stamp presented by a traveler shall be confiscated by the Bureau of Immigration (BI) without any prejudice to any other action that may be taken against said passenger. The BI will then turn over the papers to the Department of Justice-Iacat for appropriate action.
Off-loaded passengers or those not cleared for departure by reason of vulnerability to trafficking, illegal recruitment and other crimes shall be turned over by the BI to Iacat or any of the stakeholder-agencies, particularly the Department of Social Welfare and Development (DSWD), for the provision of services such as temporary shelter, legal assistance, psycho-social intervention and information–gathering.
A traveler intending to go abroad shall be subjected to primary inspection where he will submit a passport, a visa and the roundtrip ticket.
A secondary inspection of a traveler will be done if he is a vulnerable victim of human trafficking and illegal recruitment. There will be an assessment of his age, educational attainment, and financial capability to travel.
Meanwhile, the following are automatically subjected to secondary inspection: a minor traveling without the company of a parent or a guardian and without the travel clearance from the DSWD; a traveler without financial capacity but escorted by a foreigner who is not a relative; spouses or partners of foreigners who intend to depart to meet or marry their fiancé without the Commission on Filipinos Overseas Guidance and Counseling Certificate.
Repatriated irregular workers are not allowed to travel without clearance from Iacat.
A passenger who stayed abroad for more than one year as tourist and now intends to depart for a second time would also be automatically subjected to secondary inspection.
Complaints from off-loaded passengers of extortion and other discourtesies by some airport and seaport personnel triggered the formulation of these guidelines.

Published in the Sun.Star Pampanga newspaper on February 11, 2012.
 
        #32  

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Ist meine Süße jetzt mit 20 jahren Volljährig im Sinne dieser Regelung oder doch erst mit 21 Jahren? Ich hänge da im Moment ein wenig, werde es aber versuchen herauszufinden!
Weiss das jemand von euch zu beantworten??
Ich bin gerade dabei mich hier komplett zu verbeißen! Ich werde gerade starrköpfig und will nicht mehr aufgeben! Plane jetzt gerade im Geiste, vor Abflug, mit ihren Eltern, bei der entsprechenden Behörde vorzusprechen um eine Vorabgenehmigung zu ergattern!
Bloß bei welcher Behörde?
Au Mann, was ein Film!
 
        #33  

Member



Member hat gesagt:
Ich bin gerade dabei mich hier komplett zu verbeißen! Ich werde gerade starrköpfig und will nicht mehr aufgeben! Plane jetzt gerade im Geiste, vor Abflug, mit ihren Eltern, bei der entsprechenden Behörde vorzusprechen um eine Vorabgenehmigung zu ergattern!
Bloß bei welcher Behörde?

BID wäre eine Anlaufstelle, weil die letztlich vor Ort über alles entscheiden. Ich habe von Fällen gelesen, in denen Fillipinas mit Schengen-Visum nicht ausreisen durften.

ungültiger Link entfernt

oder dort mal höflich anfragen:

ungültiger Link entfernt
 
        #34  

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@Skywalker

Danke für die Links, werde jetzt Mal "freundlichst" um die Preisgabe der zuständigen Stelle bitten!
 
        #35  

Member



Naja, diese "foreign assistance center" ist wohl ein verein, der sich vorrangig um Expats kümmert - schint so ähnlich wie ein Lohnsteuerhilfeverein zu funktionieren: ohne Mitgliedschaft wirst Du da vermutlich keine Infos bekommen.

Aber wer weiß - vielleicht kannst Du ja ganz besonders nett fragen :wink0:
 
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        #37  

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Hmm , dieser Thread wird auch für mich jetzt wichtig, da ich gelesen habe, dass auch Personen an der Ausreise gehindert worden sind, die ein Schengen Visum haben.
Da kann es ja wohl nicht ums Geld gehen, da ja die Verpflichtungserklärund des Einlandenden unterschrieben wurde.

Genauso aber auch die Ausreise nach Bangkok.........werden da verschiedene Maßstäbe angesetzt ?
 
        #38  

Member



Member hat gesagt:
Hmm , dieser Thread wird auch für mich jetzt wichtig, da ich gelesen habe, dass auch Personen an der Ausreise gehindert worden sind, die ein Schengen Visum haben.

Das sind aber ganz seltene Fälle. Mit Deinem Hintergrund brauchst Du Dir da wohl weniger Sorgen machen.
 
        #39  

Member



Vielen Dank für deine hilfreiche PN :wink0: .

Hab schon gesehen, du bist hier im Forum überall immer bei den schwierigen Fällen am Ball und hast immer einen Link parat :tu:
 
        #40  

Member



Mein momentaner Wissensstand:

Der Pinoy ist mit 21 Jahren volljährig, die Pinay aber schon mit 18 Jahren!

So weit die Theorie, aber dann wird es komisch:

Die Pinay darf (das ist das was ich bisher herausklamüsern konnte) dann mit 18..........
- nicht wählen
- nicht ohne elterliche Genehmigung heiraten (ein Elternteil genügt).............bis 21 mit Parental Consent , bis 26 mit Parental Advice
- kein Land erwerben
Das alles geht für sie erst ab 21 jahren Alter bzw. ab 26 jahre Alter!
Irgendwie schon verblüffend und auch verwirrend was da alles so zu Tage kommt!
18 oder 21, Kind oder nicht in Bezug auf alleine reisend ins Ausland?
Ich habe noch keine echte Antwort auf mein Anliegen diesbezüglich gefunden. Morgen ist die Botschaft in Berlin dran, mal sehen was ich da herausfinde!
Davon abgesehen bin ich jetzt auch noch im Zivilgestzbuch der Philipienen unterwegs, weil ich über folgende Notitz gestolpert bin:
:jil:
.............."Nothing in this Code shall be construed to derogate from the duty or responsibility of parents and guardians for children and wards below twenty-one years of age mentioned in the second and third paragraphs of Article 2180 of the
."

:shock: :bang:
 
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