Member
EU15/ EFTA Staatsangehörige sowie Malta und Zypern: Ausweis B EG/EFTA
- Für maximal fünf Jahre gültig mit Verlängerungsmöglichkeit bei stetiger Erfüllung der Voraussetzungen.
- Voraussetzungen: mind. 12-monatiges oder unbefristetes Arbeitsverhältnis.
- Selbständigerwerbende und nicht Erwerbstätige erhalten des Ausweis nur dann, wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind.