Neue Regelungen zur Besteuerung ausländischer Einkommen in Thailand ab 01.01.2024 (Diskussions Threat)

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        #151  

Member

Member hat gesagt:
Thailand hat auch nicht vor, Vermoegen von Auslaendern, das sich im Ausland befindet, zu besteuern.
Diese Aussage bezog sich auf @Hardy641's Vergleich mit Deutschland!

Member hat gesagt:
Nein das nicht, aber sobald du etwas ins Land holst. Das Vermögen in Deutschland bringt dir nichts wenn du in Thailand leben möchtest 🤷‍♂️
Das ist so aber auch nicht richtig. Du musst auf Erloese, die auf Vermoegen aus der Zeit vor 2024 stammen, keine Steuern zahlen. @zweitreise hat mehrfach darauf hingewiesen. Vielleicht sollte man eine Bewertung von Auslandsimmobilien (aus thailaendischer Sicht) zum Ende 2023 vornehmen lassen, wenn man vorhat, diese zu veraeussern und den Erloes nach Thailand zu transferieren.
 
        #152  

Member

Member hat gesagt:
Das ist so aber auch nicht richtig. Du musst auf Erloese, die auf Vermoegen aus der Zeit vor 2024 stammen, keine Steuern zahlen. @zweitreise hat mehrfach darauf hingewiesen.
Wie soll das bitte bei Aktien funktionieren? Die Erlöse (oder Verluste) fallen beim Verkauf an. Soll ich jetzt alle meine Aktien verkaufen?
 
        #153  

Member

Member hat gesagt:
Falls ein Ausländer, der in Deutschland streupflichtig ist, in seinem Land Wertpapiere verkauft und das Geld nach Deutschland einführt, dann erhebt der deutsche Staat eine Steuer, wenn im Heimatland dieser Verkauf nicht steuerpflichtig war?
ja, aber es geht nur um den Gewinn, der versteuert wird, nicht um den Wert des Wertpapiers.


Doppelbesteuerungsabkommen werden selbstverständlich berücksichtigt.
 
        #154  

Member

Member hat gesagt:
Falls ein Ausländer, der in Deutschland streupflichtig ist, in seinem Land Wertpapiere verkauft und das Geld nach Deutschland einführt, dann erhebt der deutsche Staat eine Steuer, wenn im Heimatland dieser Verkauf nicht steuerpflichtig war?
Das ist ja wohl etwas anderes als was du hier geschrieben hast, denn da war von "Einfuehren" keine Rede:
Member hat gesagt:
Ich bin zwar schon lange aus Deutschland weg, aber kenne keinen Fall wo der deutsche Staat Vermögen von Ausländern, das sich im Ausland befindet, besteuert.
Du musst dich schon korrekt ausdruecken, wenn du verstanden werden willst. Aber es ist richtig, dass auch in dem neu beschriebenen Fall in Deutschland keine Steuer faellig waere.

Du hast meinen Beitrag #151 verkuerzt zitiert, indem du meinen Vorschlag der Bewertung unter den Tisch fallen gelassen hast, um dann unsinnergerweise zu fragen:
Member hat gesagt:
Wie soll das bitte bei Aktien funktionieren? Die Erlöse (oder Verluste) fallen beim Verkauf an. Soll ich jetzt alle meine Aktien verkaufen?
Ich hatte bei meinem Immobilienbeispiel statt eines Verkaufs die Bewertung ins Spiel gebracht. Warum suggerierst du nun, ein Aktienverkauf waere noetig?

PS: streupflichtig ist gut :lach:
 
Zuletzt bearbeitet:
        #155  

Member

Member hat gesagt:
Vermoegen aus der Zeit vor 2024 stammen
Warum sollte ich überhaupt Steuern für ein Vermögen was ich von Deutschland mit nach Thailand nehmen zahlen 🤷‍♂️ Schließlich würde dieses Geld früher oder später dem Land zu Gute kommen 🤷‍♂️ Es handelt sich schließlich um Vermögen und nicht um Einnahmen oder zusätzliche Gewinne 🤷‍♂️
 
        #156  

Member

Member hat gesagt:
Warum sollte ich überhaupt Steuern für ein Vermögen was ich von Deutschland mit nach Thailand nehmen zahlen 🤷‍♂️ Schließlich würde dieses Geld früher oder später dem Land zu Gute kommen 🤷‍♂️ Es handelt sich schließlich um Vermögen und nicht um Einnahmen oder zusätzliche Gewinne 🤷‍♂️
Es macht nicht viel Sinn, die Intentionen und die Sinnhaftigkeit der Steuerregeln zu hinterfragen, denn die werden zur Anwendung kommen, egal was wir davon halten.
Fuer mich sieht es so aus als wollte Thailand nur das Vermoegen besteuern, das ab 2024 aufgebaut wurde als sich der Steuerpflichtige in Thailand aufhielt. Das halte ich fuer legitim (auch wenn das irrelant ist).
 
        #157  

Member

Member hat gesagt:
Ich bin zwar schon lange aus Deutschland weg, aber kenne keinen Fall wo der deutsche Staat Vermögen von Ausländern, das sich im Ausland befindet, besteuert.
Und was für Vermögen musst du denn in Thailand versteuern, das sich im Ausland befindet?

Member hat gesagt:
Warum sollte ich überhaupt Steuern für ein Vermögen was ich von Deutschland mit nach Thailand nehmen zahlen
Musst du ja auch nicht, wenn du es in D versteuert hast.
 
        #158  

Member

es geht nur um die Versteuerung von realisierten Gewinnen, durch den Verkauf von Aktien, Dividendenausschüttungen usw. die nicht in Deutschland versteuert sind.

Geld, das ich habe, zb mein Gehalt oder Rente, ist versteuert, und kann nach Thailand, ohne das zusätzliche Steuern erhoben werden, weil es in Deutschland versteuert wurde, da keine Doppelbesteuerung erfolgt.

Habe ich Barvermögen, ist es analog zu sehen, das es versteuert ist.

Habe ich Anlagevermögen, ist der Ertrag zu versteuern, in Deutschland, und wenn es da nicht erfolgt ist, in Thailand. Ob es einem gefällt, oder nicht, irgendwo werden Steuern zukünftig fällig.
 
        #159  

Member

Member hat gesagt:
Rente, ist versteuert, und kann nach Thailand, ohne das zusätzliche Steuern erhoben werden, weil es in Deutschland versteuert wurde, da keine Doppelbesteuerung erfolgt.
und wenn ich in D abgemeldet bin?
 
        #160  

Member

Am besten keine 180 Tage im Jahr in Thailand sein und die restliche Zeit reisen, also staatenlos sein…dann fallen keine Steuern an…
 
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