Thailändisch lernen

Diskussion Pflichtkrankenversicherung für Thailand - Pro und Contra

        #711  

Member

Member hat gesagt:
Ja, die sollen die besten sein :dog:


Bedingungen hin oder her wenn eine KV nicht zahlt wenn man etwas getrunken hat ist diese nichts wert. Ich rede nicht von Besoffen zu sein, sondern mal etwas getrunken zu haben.

Eine Krankenversicherung zahlt auch wenn Alkohol im Spiel war!!

Bei einer "Unfallversicherung" sieht das ganz anders aus ... Nicht nur in Thailand !!

Welche Leistung erbringt die Unfallversicherung in Thailand?

Die Unfallversicherung kommt für folgende Kosten auf:

• notfallmedizinische Versorgung (Erstversorgung)
• unfallmedizinisch qualifizierte ambulante oder stationäre ärztliche Behandlung
• im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschaden erforderliche zahnärztliche Behandlung
• Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln
• Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Die Leistungen der Unfallversicherungen in Thailand werden überwiegend als Geldleistungen an Verletze ausgezahlt.

In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz in Thailand ausgeschlossen?

- Handlung des Versicherten unter dem Einfluss von Alkohol, Suchtmitteln oder Betäubungsmitteln.
 
        #713  

Member

Member hat gesagt:
Die Alkoholklausel stellt den Versicherer von der Leistung frei, wenn das Schadensereignis auf übermäßigen Alkoholkonsum und daraus resultierender Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist.

Auch wenn es keine einheitlichen Werte gibt, ab wann ein Versicherer nicht mehr leistungspflichtig ist, gilt das Übersteigen der folgenden Werte als Faustformel für die Leistungsfreistellung:

0,8 ‰ für Autofahrer

1,7 ‰ für Radfahrer

2,0 ‰ in allen übrigen Fällen

Das hast du Prima abgeschrieben. 🐝
Hat nur mit RKV nichts zu tun.
In den von dir zitierten Zeilen geht es um
Ausschlusskriterien von Unfallversicherungen.
 
        #714  

Member

Member hat gesagt:
Im Straßenverkehr oder darf man da selbst als Fußgänger nichts Trinken?

Die Promillegrenze gilt auch als Radfahrer oder Fußgänger.

Und zwar Weltweit!

Wenn Du ,als Beispiel, betrunken als Fußgänger einen Autounfall verschuldest,zahlt das aber Deine Private Haftpflichtversicherung ! Da gibt es keine "Alkoholklausel"

Deine eigenen Verletzungen zahlt dann die Krankenkasse!

Deine Unfallversicherung würde höchstwahrscheinlich nicht zahlen ;-( Alkoholklausel!
 
        #715  

Member

Member hat gesagt:
Eine Krankenversicherung zahlt auch wenn Alkohol im Spiel war!!
In dem Fall von der Australischen Frau worüber ich rede, anscheinend ja wohl nicht sonst bräuchten sie keine Spendenaktionen.
 
        #716  

Member

Member hat gesagt:
Die Promillegrenze gilt auch als Radfahrer oder Fußgänger.

Und zwar Weltweit!
Von 0 Prozent, worauf ich geantwortet habe? Da hast du dich wohl etwas vertan.
 
        #717  

Member

Können wir uns nicht auf RKV beschränken? 🙏
 
        #718  

Member

Member hat gesagt:
Das hast du Prima abgeschrieben. 🐝
Hat nur mit RKV nichts zu tun.
In den von dir zitierten Zeilen geht es um
Ausschlusskriterien von Unfallversicherungen.
Danke für Dein Lob !

Also relativ Neu ist das hier wohl....

Säufer-Klausel entfällt bei Reiseversicherung!
21.07.2022

Einen „unklaren“ Leistungsausschluss wollen drei Reiseversicherer nicht mehr anwenden.

Sie haben gegenüber dem Bund der Versicherten (BdV) eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Mit diesem Schritt verzichten diese Reiseversicherer auf das Recht, bei angeblichem Alkohol- oder Drogen-Missbrauch während der Urlaubsreise Leistungen zu verweigern.

Betroffen sind die ADAC Versicherung, Europ Assistance und die Bayerische Allgemeine Versicherung. Sie haben gegenüber den Verbraucherschützern nun eine Unterlassungserklärung abgegeben.
 
        #719  

Member

Member hat gesagt:
Von 0 Prozent, worauf ich geantwortet habe? Da hast du dich wohl etwas vertan.

Von 0 Prozent, worauf ich geantwortet habe? Da hast du dich wohl etwas vertan.

Nein natürlich nicht!

Nur in den Ländern die diese Promillegrenze festgelegt haben ;-)
 
        #720  

Member

Member hat gesagt:
Also relativ Neu ist das hier wohl....

Ja, früher gab es solche Ausschlüsse.
In der PKV, zu denen auch RKV zählen.

Falls jemand, z.B. seit 33 Jahren, die selbe Police benutzt, wäre es sinnvoll in die AGB zu schauen.
 
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