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Diskussion Pflichtkrankenversicherung für Thailand - Pro und Contra

  • Ersteller
        #701  

Member

Danke @tamoi

Ich habe mal Google etwas bemüht wie das in Australien gehandhabt wird.


Einige versicherungsspezifische Beispiele:
Ob Sie bei Alkoholkonsum im Ausland versichert sind, hängt stark davon ab, wie Ihr Versicherer den Ausschluss auslegt. Die folgenden Beispiele zeigen, wie drei verschiedene Versicherungsmarken mit Schadensfällen im Zusammenhang mit Alkohol umgehen:

Southern Cross Reiseversicherung.
SCTI nennt das Trinken von ein paar Bier und das anschließende Ausrutschen als Beispiel für ein vernünftigerweise unerwartetes Ereignis. Southern Cross vergleicht dies mit dem Beispiel eines nicht unerwarteten Ereignisses, wenn man die ganze Nacht getrunken hat und dann von einer Ufermauer springt, ohne zu merken, dass Ebbe ist. Da eine vernünftige Person ein Verletzungsrisiko wahrnehmen konnte, würde in diesem Fall kein Anspruch gezahlt werden.

Cover-More
Cover-More verfolgt eine etwas andere Taktik und bestimmt, ob ein Anspruch besteht, WENN Alkohol zu dem Vorfall beigetragen hat oder nicht. Dazu gehört die Bewertung der Art des Vorfalls und die Entscheidung, ob der Vorfall auch eingetreten wäre, wenn Sie keinen Alkohol konsumiert hätten.

Travel Insuranz

Die Travel Insuranz geht noch einen Schritt weiter und bestimmt das Ausmaß der Haftung anhand des Grades, in dem der Alkohol zu dem Vorfall beigetragen hat. Anstatt den Anspruch pauschal abzulehnen, entscheidet Travel Insuranz über die Höhe des Schadens, je nachdem, inwieweit der Alkoholkonsum eine Rolle bei dem Ereignis gespielt hat.

Und am Ende des Artikels:

Warum sich Alkohol und Reiseversicherung nicht vertragen
Der Genuss von Alkohol gehört zu jedem Urlaub. Wenn Sie jedoch von Ihrer Reiseversicherung gedeckt sein wollen, sollten Sie das Kleingedruckte in Ihrer Police verstehen. Wenn Sie Ihre PDS überprüfen und sich immer noch nicht sicher sind, was genau unter den Ausschluss fällt, sollten Sie mit einem Vertreter sprechen, der es Ihnen genauer erklären kann.
 
        #702  

Member

Member hat gesagt:
Australische Versicherungen mögen andere Leistungsausschlüsse in ihren Bedingungen haben.
Aber 0 Alkohol wäre eigentlich undenkbar, man könnte nicht einmal ein Glas Wein trinken. Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.
 
        #704  

Member

Hallo Ihr Lieben,
diese Diskussion ist zwar sehr interessant, geht aber ein wenig am Thema vorbei, das grundsätzlich lautet: RV im Urlaub.
Ich meine wer in ein fremdes Land in Urlaub fährt, hat sich so zu versichern, das er weder dem Reiseland noch der
Allgemeinheit zur Last fällt.
Dazu gehört eine Reisekrankenversicherung und eine Rückholversicherung, wie sie z.B. vom ADAC angeboten wird. Das sind nur
wenige Euro die dafür aufzuwenden sind, kein Vergleich zu den Kosten die entstehen wenn man sich das "Sparen" will.
Wie Expads handeln weiß ich nicht, aber auch da finde ich es schlichtweg Verantwortungslos wenn man nicht für den
Krankheitsfall vorsorgt.
Liebe Grüße
Gerhard
 
        #705  

Member

Member hat gesagt:
Ich meine wer in ein fremdes Land in Urlaub fährt, hat sich so zu versichern, das er weder dem Reiseland noch der
Allgemeinheit zur Last fällt.
Das sehe ich genauso wie Du, aber leider bekommen das nicht alle wirklich hin.
 
        #706  

Member

Member hat gesagt:
0 Promille Grenze würde heißen das man niemals ein einzigen schluck Alkohol trinken dürfte. Das kann ich mir eigentlich nicht wirklich in dem Ausmaß vorstellen.

In Thailand gilt die 0,5-Promille-Grenze .

Bei
einem halben Liter Bier oder 0,2 Liter Wein wird bei einem Mann bereits die Grenze von 0,5 Promille erreicht.

Also werden die 0,5-Promille schnell ereicht!

Was ist die Alkoholklausel?

Die Alkoholklausel stellt den Versicherer von der Leistung frei, wenn das Schadensereignis auf übermäßigen Alkoholkonsum und daraus resultierender Bewusstseinsstörung zurückzuführen ist.

Auch wenn es keine einheitlichen Werte gibt, ab wann ein Versicherer nicht mehr leistungspflichtig ist, gilt das Übersteigen der folgenden Werte als Faustformel für die Leistungsfreistellung:

0,8 ‰ für Autofahrer

1,7 ‰ für Radfahrer

2,0 ‰ in allen übrigen Fällen
 
Zuletzt bearbeitet:
        #707  

Member

Member hat gesagt:
0 Promille Grenze würde heißen das man niemals ein einzigen schluck Alkohol trinken dürfte. Das kann ich mir eigentlich nicht wirklich in dem Ausmaß vorstellen.
Auch wenn man es sich nicht vorstellen kann ,gibt es das trotzdem ;-)

Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei: Hier gilt die 0,0-Promillegrenze.
 
        #708  

Member

Member hat gesagt:
Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei: Hier gilt die 0,0-Promillegrenze.
Im Straßenverkehr oder darf man da selbst als Fußgänger nichts Trinken?
 
        #710  

Member

Member hat gesagt:
0 Promille Grenze würde heißen das man niemals ein einzigen schluck Alkohol trinken dürfte. Das kann ich mir eigentlich nicht wirklich in dem Ausmaß vorstellen.
Zusatzversicherung..da kannst du dann die max. Promille-Zahl versichern..Stufenmässig ehöhen sich die Prämien..
 
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