Niemals hätte ich für möglich gehalten, dass in Frankreich ein Sexkaufverbot zustande kommt. Doch genau so ein Gesetz wurde 2016 umgesetzt. Die französische Öffentlichkeit zeigte sich teils skeptisch, doch die Regelung wurde akzeptiert und gilt bis heute.
Das Gesetz heißt offiziell „loi visant à renforcer la lutte contre la prostitution“! Auf Deutsch: Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung der Prostitution.
Kurz gesagt: In Frankreich ist Prostitution als Tätigkeit zwar nicht grundsätzlich verboten, aber das Anbieten, Annehmen oder Bezahlen für sexuelle Dienste ist strafbar.
Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung auch in Deutschland umgesetzt wird. Unseren Volksvertreter/innen traue ich mittlerweile alles zu.
Ich habe einen Behinderungsgrad und nehme gerne ein Rezept für sexuelle Dienstleistungen entgegen.
Aber es ist wichtig, dass die Dame vollbusig ist und nicht über 30 Jahre.