Renteninfo für Expats

  • Ersteller
        #101  

Member

Member hat gesagt:
Ich finde es auch extrem komisch, wie sie die Regelung jetzt schon umsetzen wollen. Wie wollen die denn wissen, wann ich das Geld im letzten Jahr gemacht habe?


Ich lebe gern hier in Thailand. Ich bin gespannt, ob wirklich was Neues kommt. Meine Thai-Kumpels meinen das wird nichts, weil sonst Farangs im hohen Maße abwandern. Das ist für die Wirtschaft eine wirklich dämliche Idee. Eine ganze Industrie lebt doch davon, dass sich ältere Herrschaften hier niederlassen und ihren Lebensabend hier verbringen. Die Essen, wohnen, reisen und ja, zahlen der einen oder anderen jungen Damen einen Zuschuss zum Studium (glaub ich).
Vielleicht mit dem Nachweis bei der Immigration,zumindest für diejenigen die mit einem Einkommensnachweis (65.000.-THB) Ihr EOS machen??

Wieso sollten hier Behörden nicht zusammenarbeiten,wie in Deutschland auch ;-) ??

Ich habe insofern Glück das ich eine Pension beziehe,die nicht in Thailand besteuert wird !

Meine Rente wohl auch nicht ,da diese unter die 150.000.-THB Freigrenze fällt ;-)

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Zuletzt bearbeitet:
        #102  

Member

Falls es denn so kommt, kann jeder seine Freibeträge ausschöpfen.

z.Zt. sind Generell 150.000.- Steuerfrei
dazu für Leute über 65 J. 190.000.-
von einer Rente nochmals 100.000.-
zusammen also 440.000.- Steuerfrei

Beispiel von einem D Rentner mit 1.700.Euro Rente ca. 65.000 Baht
780.000.-
minus 440.000.-
ergibt 340.000.- zu versteuern

150.000.- 5% 7.500.-
190.000.- 10% 19.000.-

zu zahlende Steuern 26.500.-THB für eine Rente von 780.000.- Baht.
 
        #103  

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Member hat gesagt:
Unabhaengig davon trifft es auch die, die nur in Thailand zum Ueberwintern leben, da sind 180 Tage schnell um und die meinte ich, mit Wohnsitz in Deutschland, egal ob 180 Tage drueber oder nicht.
Verstehe ich nicht. Wenn ich in Deutschland weiterhin gemeldet bin, hier auch brav meine Einnahmen oder Rente versteuere was hat dann Thailand damit zu tun wenn ich mich weniger als 180 Tage dort aufhalte?
 
        #104  

Member

Member hat gesagt:
Verstehe ich nicht. Wenn ich in Deutschland weiterhin gemeldet bin, hier auch brav meine Einnahmen oder Rente versteuere was hat dann Thailand damit zu tun wenn ich mich weniger als 180 Tage dort aufhalte?

Da hab ich mich etwas unverstaendlich ausgedrueckt, gemeint ist hier der Wohnsitz in Deutschland und Aufenthaltsdauer bzw. ob Steuern in Deutschland bezahlt wurden, egal ob 183 Tage mehr/weniger (ist 183 Tage in Deutschland nicht wie geschrieben wie in Thailand 180 Tage), aber eben mehr als 180 Tage in Thailand. Aber genau wie Du schreibst, Thailand hat damit nix zu tun, wenn es in Thailand unter 180 Tage sind, ausser sie wuerden Nachweise ueber Aufenthaltsdauer haben wollen (haben sie ja eh).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
        #105  

Member

Member hat gesagt:
Fuellst Du dann die Einkommensteuer aus in Thailand? Hast Du mal probiert, was das deutsche Finanzamt macht, wenn Du zurueckkommst und 0% Steuern bezahlt hast in Thailand? Ich hab das ja selber durch gemacht einmal vor ca. 15 Jahren nach zwei Jahren Thailand, am Ende musste ich alle Einkuenfte in Deutschland nachversteuern.
Member hat gesagt:
Nochmal zum Verständnis: Du musstest alle Einkünfte, die Du während der zwei Jahre in Deutschland erzielt hast, nachversteuern?
Einkommen, das Du in dieser Zeit aus anderen Ländern bezogen hast, blieb aber außen vor
(falls Du überhaupt welches hattest)?
Member hat gesagt:
Alle Einkuenfte die ich hatte, als ich mit abgemeldeten deutschen Wohnsitz in Thailand fuer zwei Jahre war. Ich kam zurueck, direkt Schaetzung bekommen und die war aehnlich, wie die Steuern zuvor in Deutschland waren. Widerspruch, abgelehnt, "beweisen Sie, dass Sie Steuern in Thailand gezahlt haben" -> "Es wurden keine Steuern bezahlt weil ich in Thailand war" -> Nachzahlung der Schaetzung oder Nachweis, wieviel eingenommen wurde. Ich hab dann die Schaetzung genommen, weil sie niedriger war.

Das Steuerrecht ist wirklich kompliziert. Wer sich da schlau machen will, sollte sich mal diesen Artikel zu Gemuete fuehren:

16 Fragen des Finanzamtes nach Abmeldung – und wie die darauf antwortest

@Gulag ist da wohl ueber die zwei Jahresregel gestolpert:

Während eine Abwesenheit über 6 Monate grundsätzlich im Rahmen der Aufgabe des Lebensmittelpunktes förderlich ist, sollte man die ersten 2 Jahre darauf achten sich nicht erneut in Deutschland anzumelden. 6 Monate Abwesenheit reichen als Indiz zur Aufgabe des Lebensmittelpunktes unter der Bedingung dass die Abwesenheit mehrere Jahre nur durch kürzere Besuche unterbrochen wird. Kommt man in den ersten 2 Jahren nach Auswanderung wieder mit Bleibeabsicht zurück, ist damit zu rechnen dass der Zweck der Auswanderung ganz genau geprüft wird.
 
        #106  

Member

Member hat gesagt:
@Gulag ist da wohl ueber die zwei Jahresregel gestolpert:

Naja, also, das ist jetzt kein etabliertes Gesetz oder eine Regel des deutschen Finanzamts, sondern ne Meinung des Webseiten-Betreibers bzw. von ChatGPT. Aber wenn ich damals in Thailand Steuern bezahlt haette, dann haette ich ja den Beweis auch ja erbringen koennen, egal, ob es nur zwei Jahre waren. Ich hab aber jetzt die Loesung gefunden: Einfach nie nach Deutschland zurueckwandern :mrgreen:
 
        #107  

Member

Member hat gesagt:
hab aber jetzt die Loesung gefunden: Einfach nie nach Deutschland zurueckwandern
👍
So sehe ich das auch.
Allerhöchstens, wenn überhaupt, in einer Kiste.
Gibt auch nicht wirklich einen Grund,
der mir einfallen würde, der eine Rückkehr, im Ruhestand, nach Deutschland von Nöten macht
 
        #108  

Member

Member hat gesagt:
Gibt auch nicht wirklich einen Grund,
der mir einfallen würde, der eine Rückkehr, im Ruhestand, nach Deutschland von Nöten macht
Was wäre bei einer schweren Erkrankung?
 
        #109  

Member

Member hat gesagt:
Was wäre bei einer schweren Erkrankung?
Du meinst wenn PKV nicht mehr aufnimmt, kündigt, unbezahlbar wird?
Zurück in die GKV einzige Alternative ist?
Portugal
Griechenland
Zypern
Türkei
Malta
Bulgarien
wären in dieser Reihenfolge meine favorisierten Länder.
 
        #110  

Member

Member hat gesagt:
Du meinst wenn PKV nicht mehr aufnimmt, kündigt, unbezahlbar wird?
Zurück in die GKV einzige Alternative ist?
Portugal
Griechenland
Zypern
Türkei
Malta
Bulgarien
wären in dieser Reihenfolge meine favorisierten Länder.
Stimmt das geht natürlich, man wäre dann wieder krankenversichert. Allerdings weiß ich nicht wie es in diesen Ländern steuerrechtlich aussieht wenn man dort länger als 180 Tage verbringt.
 
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