Member
Member hat gesagt:...und dann immer erst im Folgejahr das Geld nach Thailand (Steuerfrei) überweisen...
genau diese "Nachschüssigkeit" soll ja unterbunden u. mit Besteuerung beworfen werden
Member hat gesagt:...und dann immer erst im Folgejahr das Geld nach Thailand (Steuerfrei) überweisen...
Member hat gesagt:Hört euch mal den Video an der bringt es auf den Punkt
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hoffe der link funktioniert?!
Sehe ich genauso. Das Bestandsvermögen müsste man theoretisch schon bei Verlegung des Wohnsitzes nach Thailand nachweisen, um auf der sicheren Seite zu sein.Member hat gesagt:genau diese "Nachschüssigkeit" soll ja unterbunden u. mit Besteuerung beworfen werden
Member hat gesagt:Oder einfach 1 Jahr keine Rente in Thailand beziehen,und vom Geld der leben ??
Member hat gesagt:Lese hier nichts,von der (Geplanten) Besteuerung der Renten ab 1.2024 in Thailand für Expats?
Oder habe ich es einfach nicht gefunden ?
Betrifft dies auch Renten- oder Pensionseinkünfte?
Die thailändischen Medien betonen, dass es zum heutigen Zeitpunkt noch unklar ist, inwiefern dies in Thailand lebende Rentner mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung auf Basis eines Non Immigrant (O - Retirement/ O-A Long stay) Visas betreffen wird und wie hiermit umgegangen wird. Tatsächlich wurde das Wort „Renteneinkommen“ in dem besagten Schreiben nicht erwähnt.
Die Textpassage, welche die Art der Einkommen definiert, lautet frei übersetzt wie folgt
„Einkünfte aufgrund von Arbeitspflichten oder Tätigkeiten im Ausland oder aufgrund von im Ausland vorhandenen Vermögenswerten.“
Es ist laut dem aktuellen Schreiben vom thailändischen Finanzamt aber davon auszugehen, dass die erwähnten Einkünfte unter die progressive Einkommensteuertabelle von Thailand fallen werden, wurde doch der thailändische Begriff für Einkommensbesteuerung (ภาษีเงินได้) darin exakt erwähnt.
Besteuerung im Ausland erzielter Einkünfte, Thailand
PATTAYA: Unter Expats bestimmt derzeit ein Thema die Diskussion: Die Besteuerung von Einkünften/ Vermögen aus dem Ausland in Thailand. Doch was heißt ...der-farang.com
Falls es denn so kommt, kann jeder seine Freibeträge ausschöpfen.
z.Zt. sind Generell 150.000.- Steuerfrei
dazu für Leute über 65 J. 190.000.-
von einer Rente nochmals 100.000.-
zusammen also 440.000.- Steuerfrei
Beispiel von einem D Rentner mit 1.700.Euro Rente ca. 65.000 Baht
780.000.-
minus 440.000.-
ergibt 340.000.- zu versteuern
150.000.- 5% 7.500.-
190.000.- 10% 19.000.-
zu zahlende Steuern 26.500.- für eine Rente von 780.000.- Baht.
Member hat gesagt:Vielleicht auch wieder nur viel Wind um nichts?
Member hat gesagt:Sehe ich genauso. Das Bestandsvermögen müsste man theoretisch schon bei Verlegung des Wohnsitzes nach Thailand nachweisen, um auf der sicheren Seite zu sein.
So sehe ich das auch.Member hat gesagt:Rente auf Konto in Deutschland überweisen lassen
Dann frage doch mal wer von den Rentnern der in Thailand lebt und sich in Deutschland abgemeldet hat Steuern bezahlt.Member hat gesagt:Ja, weil Deine Rente in Deutschland steuerpflichtig ist wirst Du auf Grund von Doppelsteuerabkommen in den meisten Faellen nicht nochmal in Thailand besteuert werden.
Das ist mir jetzt völlig neu.Member hat gesagt:Ja, weil Deine Rente in Deutschland steuerpflichtig ist wirst Du auf Grund von Doppelsteuerabkommen in den meisten Faellen nicht nochmal in Thailand besteuert
Member hat gesagt:Hier reden die alle immer von ihrer Brutto Rente die sie in TH zur Verfügung haben.
Member hat gesagt:Dann frage doch mal wer von den Rentnern der in Thailand lebt und sich in Deutschland abgemeldet hat Steuern bezahlt.
Hier reden die alle immer von ihrer Brutto Rente die sie in TH zur Verfügung haben.
Member hat gesagt:Das ist mir jetzt völlig neu.
Das DBA zwischen Deutschland und Thailand beinhaltet ...
das deutsche Renten der GRV,
von in Thailand ansässigen Rentnern,
ohne Wohnsitz in Deutschland,
nicht in Deutschland besteuert werden.
Davon habe ich auch kein Wort geschrieben.Member hat gesagt:Alle Renten sind zunaechst steuerpflichtig, egal ob ins Ausland oder nicht. Das DBA sagt nicht, dass die steuerpflicht und die Steuerfestsetzung entfaellt,
Member hat gesagt:Davon habe ich auch kein Wort geschrieben.
Selbstverständlich unterliegt meine Rente, aus der GRV, auch in Thailand, einer Besteuerung.
Aber, halt nicht in Deutschland.
Bis jetzt will die thailändische Steuerbehörde keine Steuer, wenn die Rente erstmal ein Jahr in Deutschland verbleibt.
Ob sich das ändert?
Wir werden sehen.