Member
In der Diskussion hier geht ja einiges durcheinander und viele Aussagen sind viel zu absolut, um so richtig zu sein. Zum Beispiel hat die Staatsbuergerschaft meines Wissens keinen Einfluss darauf, ob man in D steuerpflichtig ist. Deutsche ohne Wohnsitz in D und ohne deutsche Einkuenfte sind nicht in D steuerpflichtig. Das kann sich mal aendern, aber meines Wissens spielt Staatsbuergerschaft derzeit keine Rolle.
Die wichtigste Frage bzgl. der Versteuerung von deutschen Renten, ist der Ort des staendigen Wohnsitzes und ob und wenn ja welches Steuerabkommen mit dem Gastland existiert. Beides regelt, wo Steuern fuer die deutschen Einkommen inklusive Renteneinkommen gezahlt werden muessen. Menschen mit Hauptwohnsitz in D sind unbeschraenkt in D steuerpflichtig. D.h. sie muessen die deutschen Einkuenfte nach dem Steuersatz ihres Welteinkommens in D versteuern, wobei alle zutreffenden Steuerfreibetraege geltend gemacht werden koennen. Wer seinen Haupwohnsitz im Ausland hat und gleichzeitig 90% seines Welteinkommens aus D bezieht oder falls weniger deutsche Einkuenfte als der Grundfreibetrag vorliegen, ist auch unbeschraenkt steuerpflichtig (auf Antrag). Die Steuerberechnung erfolgt wie bei einem deutschen Hauptwohnsitz, wobei in Abhaengigkeit vom Land nur ein reduzierter Grundfreibetrag gewaehrt werden kann, solange kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas Gegenteiliges vorsieht..
In allen anderen Faellen mit auslaendischem Hauptwohnsitz liegt eine beschraenkte Steuerpflicht vor. Da wird auch wieder nur das deutsche Einkommen versteuert, wobei das auslaendische Einkommen nicht beruecksichtigt wird. Dafuer werden keine Steuerfreibetraege gewaehrt. D.h. jemand, der ein deutsches Einkomen von zwei oder vier Grundfreibetraegen hat, zahlt darauf Steuern nach dem unbeschraenkten Steuersatz von drei oder fuenf Grundfreibetraegen. Das bedeutet im Endeffekt, dass man ab dem ersten Euro Steuern zahlt.
Das ist nur der grobe Abriss fuer Renten. Pensionen sind ja beim Threadthema aussen vor geblieben. Es lauern aber jede Menge Fallstricke in den Doppelbesteuerungsabkommen. Oft zaehlen die nur dann, wenn keine Einkuenfte aus einem dritten Land, wo mal ein Hauptwohnsitz bestanden hat, vorliegen. Wenn also einer mal in Singapur. und in D gearbeitet und gelebt hat, und jetzt in Thailand abhaengt, fuer den kann es sehr kompliziert und teuer werden.
Die wichtigste Frage bzgl. der Versteuerung von deutschen Renten, ist der Ort des staendigen Wohnsitzes und ob und wenn ja welches Steuerabkommen mit dem Gastland existiert. Beides regelt, wo Steuern fuer die deutschen Einkommen inklusive Renteneinkommen gezahlt werden muessen. Menschen mit Hauptwohnsitz in D sind unbeschraenkt in D steuerpflichtig. D.h. sie muessen die deutschen Einkuenfte nach dem Steuersatz ihres Welteinkommens in D versteuern, wobei alle zutreffenden Steuerfreibetraege geltend gemacht werden koennen. Wer seinen Haupwohnsitz im Ausland hat und gleichzeitig 90% seines Welteinkommens aus D bezieht oder falls weniger deutsche Einkuenfte als der Grundfreibetrag vorliegen, ist auch unbeschraenkt steuerpflichtig (auf Antrag). Die Steuerberechnung erfolgt wie bei einem deutschen Hauptwohnsitz, wobei in Abhaengigkeit vom Land nur ein reduzierter Grundfreibetrag gewaehrt werden kann, solange kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas Gegenteiliges vorsieht..
In allen anderen Faellen mit auslaendischem Hauptwohnsitz liegt eine beschraenkte Steuerpflicht vor. Da wird auch wieder nur das deutsche Einkommen versteuert, wobei das auslaendische Einkommen nicht beruecksichtigt wird. Dafuer werden keine Steuerfreibetraege gewaehrt. D.h. jemand, der ein deutsches Einkomen von zwei oder vier Grundfreibetraegen hat, zahlt darauf Steuern nach dem unbeschraenkten Steuersatz von drei oder fuenf Grundfreibetraegen. Das bedeutet im Endeffekt, dass man ab dem ersten Euro Steuern zahlt.
Das ist nur der grobe Abriss fuer Renten. Pensionen sind ja beim Threadthema aussen vor geblieben. Es lauern aber jede Menge Fallstricke in den Doppelbesteuerungsabkommen. Oft zaehlen die nur dann, wenn keine Einkuenfte aus einem dritten Land, wo mal ein Hauptwohnsitz bestanden hat, vorliegen. Wenn also einer mal in Singapur. und in D gearbeitet und gelebt hat, und jetzt in Thailand abhaengt, fuer den kann es sehr kompliziert und teuer werden.