Renteninfo für Expats

  • Ersteller
        #61  

Member

In der Diskussion hier geht ja einiges durcheinander und viele Aussagen sind viel zu absolut, um so richtig zu sein. Zum Beispiel hat die Staatsbuergerschaft meines Wissens keinen Einfluss darauf, ob man in D steuerpflichtig ist. Deutsche ohne Wohnsitz in D und ohne deutsche Einkuenfte sind nicht in D steuerpflichtig. Das kann sich mal aendern, aber meines Wissens spielt Staatsbuergerschaft derzeit keine Rolle.

Die wichtigste Frage bzgl. der Versteuerung von deutschen Renten, ist der Ort des staendigen Wohnsitzes und ob und wenn ja welches Steuerabkommen mit dem Gastland existiert. Beides regelt, wo Steuern fuer die deutschen Einkommen inklusive Renteneinkommen gezahlt werden muessen. Menschen mit Hauptwohnsitz in D sind unbeschraenkt in D steuerpflichtig. D.h. sie muessen die deutschen Einkuenfte nach dem Steuersatz ihres Welteinkommens in D versteuern, wobei alle zutreffenden Steuerfreibetraege geltend gemacht werden koennen. Wer seinen Haupwohnsitz im Ausland hat und gleichzeitig 90% seines Welteinkommens aus D bezieht oder falls weniger deutsche Einkuenfte als der Grundfreibetrag vorliegen, ist auch unbeschraenkt steuerpflichtig (auf Antrag). Die Steuerberechnung erfolgt wie bei einem deutschen Hauptwohnsitz, wobei in Abhaengigkeit vom Land nur ein reduzierter Grundfreibetrag gewaehrt werden kann, solange kein Doppelbesteuerungsabkommen etwas Gegenteiliges vorsieht..

In allen anderen Faellen mit auslaendischem Hauptwohnsitz liegt eine beschraenkte Steuerpflicht vor. Da wird auch wieder nur das deutsche Einkommen versteuert, wobei das auslaendische Einkommen nicht beruecksichtigt wird. Dafuer werden keine Steuerfreibetraege gewaehrt. D.h. jemand, der ein deutsches Einkomen von zwei oder vier Grundfreibetraegen hat, zahlt darauf Steuern nach dem unbeschraenkten Steuersatz von drei oder fuenf Grundfreibetraegen. Das bedeutet im Endeffekt, dass man ab dem ersten Euro Steuern zahlt.

Das ist nur der grobe Abriss fuer Renten. Pensionen sind ja beim Threadthema aussen vor geblieben. Es lauern aber jede Menge Fallstricke in den Doppelbesteuerungsabkommen. Oft zaehlen die nur dann, wenn keine Einkuenfte aus einem dritten Land, wo mal ein Hauptwohnsitz bestanden hat, vorliegen. Wenn also einer mal in Singapur. und in D gearbeitet und gelebt hat, und jetzt in Thailand abhaengt, fuer den kann es sehr kompliziert und teuer werden.
 
        #62  

Member

Member hat gesagt:
Wer seinen Haupwohnsitz im Ausland hat und gleichzeitig 90% seines Welteinkommens aus D bezieht oder falls weniger deutsche Einkuenfte als der Grundfreibetrag vorliegen, ist auch unbeschraenkt steuerpflichtig (auf Antrag).
Da haben sich zwei Fehler eingeschlichen. Tut mir leid. Der Steuerquatsch ist so kompliziert, da muss man beim Formulieren hoellisch aufpassen. Richtig muss es heissen:

Wer keinen deutschen Wohnsitz hat und gleichzeitig entweder 90% seines Welteinkommens aus D bezieht oder falls weniger auslaendische Einkuenfte vorliegen als der Grundfreibetrag, ist auch unbeschraenkt steuerpflichtig (auf Antrag).

Dieser korrigierte Satz ist im Kontext des vorherigen Beitrags (#61) zu sehen. Generell haette ich besser von Wohnsitz statt von Haupwohnsitz schreiben sollen, denn eine deutsche Nebenwohnung ist steuerrechtlich immer ein Haupwohnsitz. Unlogisch, aber Tatsache.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #63  

Member

Das hatte ich ja gesagt, die unbeschränkte Steuerpflicht ist für die meisten ein Vorteil, da ansonsten bereits der erste Euro steuerpflichtig ist. Und wer keine Einkünfte und keinen Wohnsitz in D hat, für den hat sich diese Frage nie gestellt. es sei denn, hält sich mindestens 183 Tage in D auf, dann ist er unbeschränkt steuerpflichtig. Mit diesem Problem hat momentan Rama X. zu schaffen. Der deutsche Staat wollte Erbschaftssteuer von ihm kassieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #64  

Member

Sorry, dass ich jetzt so reinplatze aber das ist alles so kompliziert.
Meine Frage:
1. Bin in BRD gemeldet.
2. Halte mich aber 190 Tage p.A.
im Ausland auf.
3. Beziehe eine Rente von BRD
4. Beziehe Einnahmen aus Aktien

Bin ich jetzt beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

5. Sollte ich mich besser aus der BRD abmelden ?
 
        #65  

Member

Deine Angaben sind leider nicht ausreichend.
Wo ist (aus Sicht des dt. Finanzamts, nicht aus deiner!!!) dein derzeitiger Lebensmittelpunkt?
Wie hoch ist der etwaige Wert deiner Depots? Daraus leitet sich ab, ob sich ein Übertrag ins Ausland lohnt... etc.
Abmeldung, einfach so oder meldest du dich auch irgendwo an - wenn ja, wo?

Hier im Forum sind jede Menge kluge Menschen unterwegs, keine Frage; Dennoch empfehle ich dir DRINGEND an, diese für deine finanzielle Gesundheit essentiell wichtige Frage mit einem Fachmann (Steuerberater/Rechtsanwalt) zu diskutieren. Die Hinweise hier können nur ein erster Anhalt sein.
 
        #66  

Member

Member hat gesagt:
Meine Frage:
1. Bin in BRD gemeldet.
3. Beziehe eine Rente von BRD
Bin ich jetzt beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?

5. Sollte ich mich besser aus der BRD abmelden ?
Solange Du in der BRD angemeldet bist, trifft auf Dich die unbeschraenkte Steuerpflicht zu. Da Du gleichzeitig deutsche Einkuenfte hast, muessen die in Deutschland versteuert werden, ohne wenn und aber.

Die Abmeldung aus Deutschland kann steuerliche Auswirkungen haben, sowohl positive als auch negative. In dem Fall ist zunaechst wichtig, in welchem Land Dein zukuenftiger Wohnsitz liegt, bzw. ob Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen DBA mit diesem Land hat. In einigen wenigen Laendern, zu denen allerdings Thailand gehoert, muss in Deutschland meist keine Steuer gezahlt werden.
Falls Du jedoch nicht durch ein DBA von der Steuerpflicht befreit bist, trifft auf Dich die beschraenkte Steuerpflicht zu, was sich zwar gut anhoert, aber von Nachteil sein kann, weil Du dann bereits auf den ersten Euro Einkommen Steuern zahlen musst (ab ca 20% schnell steigend). Der Grundfreibetrag steht naemlich beschraenkt Steuerpflichtigen nicht zu. Der Vorteil ist, dass Dein ausserhalb Deutschlands erzieltes Einkommen bei der Besteuerung nicht beruecksichtigt wird. Dein Wohnsitz hat auch Auswirkungen auf Deine Krankenversicherung. Liegt der noch in Deutschland, werden deutsche Krankenkassenbeitraege von der Rente abgezogen und Du bleibst in Deutschland krankenversichert. Beim Wohnsitz im Ausland entfaellt beides.

Ob fuer Dich ein Wohnsitz in Deutschland guenstiger ist oder nicht haengt also von Deinen Umstaenden ab. Fuer den Fall, dass Deine Welteinkuenfte ausserhalb Deutschlands entweder den deutschen Grundsteuerfreibetrag oder aber 10% Deines gesamten Einkommens nicht uebersteigen, kannst Du trotz fehlendem deutschen Wohnsitzes die unbeschraenkte Steuerpflicht beantragen.
 
        #67  

Member

Ganz genau so ist es. Ich habe mit Wohnsitz in Thailand die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt und sie auch bekommen, da ich ich keine weiteren ausländische Einkünfte beziehe.
 
        #68  

Member

Member hat gesagt:
Ganz genau so ist es. Ich habe mit Wohnsitz in Thailand die unbeschränkte Steuerpflicht beantragt und sie auch bekommen, da ich ich keine weiteren ausländische Einkünfte beziehe.
Wo hast du die unbeschränkte.Stuerpflicht beantragt?
UND wann, nach Abmeldung in D oder wie läuft das?
Grüsse ...
 
        #69  

Member

Den Antrag muss man beim dem zuständigen Finanzamt stellen. Ja ich habe es nach der Abmeldung gemacht.
Grüße
 
  • Standard Pattaya Afrika Afrika Phillipinen Phillipinen Amerika Amerika Blank
    Oben Unten