Renteninfo für Expats

  • Ersteller
        #41  

Member

Im Ausland lebende Deutsche sind grundsätzlich steuerpflichtig. Das gilt in der Regel nicht für in Thailand lebende deutsche Rentner, die sich in Deutschland abgemeldet haben und ihren Wohnsitz ausschließlich in Thailand haben.
Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Thailand werden ihre Renten in Deutschland nicht besteuert.
Deutsche müssten in Thailand Steuern bezahlen, doch darauf ist der thailändische Staat noch nicht gekommen. Wer als deutscher Rentner in Deutschland Einkommen bezieht, zum Beispiel aus Vermietungen etc., wird in Deutschland allerdings veranlagt.

Original aus:

In #35 hat @gabbiano schon aus diesem Artikel zitiert.
Das hier ist dann die Anmerkung der Redaktion zu dem Leserkommentar, den Gabbiano hier gepostet hat. Ich glaub da der Redaktion, und meinen Kollegen in Thailand , mehr als einem mir nicht bekannten Leser.
 
        #43  

Member

Member hat gesagt:
Das hier ist dann die Anmerkung der Redaktion zu dem Leserkommentar, den Gabbiano hier gepostet hat. Ich glaub da der Redaktion, und meinen Kollegen in Thailand , mehr als einem mir nicht bekannten Leser.
Die Frage ist jetzt wem soll ich glauben. Dem Farang oder dem zuständigen Finanzamt in Deutschland. Ich sage ja lediglich, wäre ich Deutscher würde ich mich erkundigen. Die Aussagen des Finanzamt Brandenburg sind ziemlich eindeutig..
 
        #44  

Member

Na dann machen wir mal ne Umfrage. Bisher hat noch kein in Thailand lebender Deutscher was davon erzählt , dass er in D Steuern zahlt. Wir haben doch einige hier im Forum.
Die müssten es doch eigentlich wissen, besser als du und ich zusammen.
Bisher hör ich da nur sie zahlen nichts.
Wenn man noch Einnahmen aus vermietetem Wohneigentum oder andere Einkünfte aus D hat, ist das natürlich was anderes.
 
        #46  

Member

Member hat gesagt:

Hier würde ich auf Seite 610 den Artikel 2 lesen. Das steht wenn ein Staat eine Rente zahlt ist diese Rente im anderen Staat von der Steuer befreit..In Thailand keine Steuern, in D vielleicht.

Das ist nicht matchentscheidend. Renten sind mit gesetzlichem wohnsitz ausserhalb DE in DE steuerfrei, Pensionen müssen jedoch (unabhängig des Wohnsitzes) in die Lohnsteuerkarte in DE eingetragen.

 
        #47  

Member

Member hat gesagt:
Na dann machen wir mal ne Umfrage. Bisher hat noch kein in Thailand lebender Deutscher was davon erzählt , dass er in D Steuern zahlt. Wir haben doch einige hier im Forum.
Die müssten es doch eigentlich wissen, besser als du und ich zusammen.
Bisher hör ich da nur sie zahlen nichts.
Wenn man noch Einnahmen aus vermietetem Wohneigentum oder andere Einkünfte aus D hat, ist das natürlich was anderes.

Doch , ich kenne einen.
 
        #48  

Member

Member hat gesagt:
Das ist nicht matchentscheidend. Renten sind mit gesetzlichem wohnsitz ausserhalb DE in DE steuerfrei,
Ich habe den Doppelversteuerungsvertrag DE -Thailand verlinkt, die Webseite des Steueramtes Brandenburg, das für die Versteuerung von Deutschen im Ausland zuständig ist, mehr kann ich nicht machen. Es ist mir ja egal. Aber ich Frage mich schon, was einige hier glauben. Dem Kumpel der noch nie Steuern bezahlt hat? Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass man 2 x Steuern bezahlt. Im Abkommen Thailand - Deutschland steht, dass die Rente in Deutschland versteuert werden muss. Deshalb rate ich doch einfach nur sich zu erkundigen. Nachsteuern in 5-stelliger Höhe können den Traum ganz schnell zum Albtraum werden lassen.
 
        #49  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe den Doppelversteuerungsvertrag DE -Thailand verlinkt

Ist aber auch mal sehr schwer zu lesen und zu verstehen. Denke wenn es bei mir soweit ist, werde ich das mal von einem Steuerberater prüfen lassen:


"Art. 18 [Ruhegehälter]


(1) Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person bezieht, können nur dann in dem anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn diese Vergütungen bei der Ermittlung der Gewinne eines Unternehmens dieses anderen Staates oder einer in diesem Staat gelegenen Betriebstätte als Ausgaben abgezogen werden.


(2) Ungeachtet des Absatzes 1 sind Ruhegehälter und andere Vergütungen für frühere unselbständige Arbeit sowie Renten, die von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen gezahlt werden, in dem anderen Vertragstaat von der Steuer befreit.


(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die einer natürlichen Person von einem Vertragstaat, einem seiner Länder oder einer seiner Gebietskörperschaften als Vergütung für einen Schaden gezahlt werden, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist."
 
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