Renteninfo für Expats

  • Ersteller
        #51  

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UND wenn man eine Unfallrente beziehen sollte, wird die eingestellt?
Meine ist Steuerfrei kann mir vorstellen,dass die im Ausland (Thailand) nicht mehr bezahlt wird...?
Aber ist ja auch eine Rente oder?
Muss mal nach Nbg.schreiben...55
 
        #52  

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Wie ist es bei Einkünften von Dividenden oder Aktienverkäufen ??
 
        #53  

Member


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Punkt 5ff
 
Zuletzt bearbeitet:
        #54  

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Member hat gesagt:
Im Abkommen Thailand - Deutschland steht, dass die Rente in Deutschland versteuert werden muss.
Das ist leider Fakt. Deutschland zieht seine Rentner komplett in diesen Sumpf, selbst wenn man das ganze Jahr in Thailand wohnt.
Ausnahmen wären, wenn ein deutscher Rentner in USA, Tschechien, Sri Lanka nach meiner Kenntnis wohnt. Dann müsste sich dieser mit den Steuergesetzen im jeweiligen Land auseinandersetzen. Hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land ab.
Im letzteren Fall würde D. allerdings nicht die Hälfte der Krankenversicherung (die in Thailand ja eh nichts bringt) übernehmen.
Der Rentner bleibt auf jeden Fall der Dumme.
 
        #55  

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Member hat gesagt:
Wie ist es bei Einkünften von Dividenden oder Aktienverkäufen ??
Ich habe im Doppelbesteuerungsabkommen nachgelesen, dass bei in Thailand lebenden Dividendenempfängern der deutsche Staat eine Quellensteuer von 15% einbehalten darf. Da normalerweise 25% einbehalten werden, kann man wohl 10% zurückfordern ?
Wenn ich es richtig verstehe, sind die Kursgewinne für beschränkt Steuerpflichtige steuerfrei??? Kann vielleicht jemand bestätigen, der in Thailand lebt und in D Kursgewinne aus Aktienverkäufen erzielt hat...
 
        #56  

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Member hat gesagt:
Das ist leider Fakt. Deutschland zieht seine Rentner komplett in diesen Sumpf, selbst wenn man das ganze Jahr in Thailand wohnt.
Ausnahmen wären, wenn ein deutscher Rentner in USA, Tschechien, Sri Lanka nach meiner Kenntnis wohnt. Dann müsste sich dieser mit den Steuergesetzen im jeweiligen Land auseinandersetzen. Hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land ab.
Im letzteren Fall würde D. allerdings nicht die Hälfte der Krankenversicherung (die in Thailand ja eh nichts bringt) übernehmen.
Der Rentner bleibt auf jeden Fall der Dumme.
Ja, darauf bin ich jetzt auch gekommen. Ich hatte hier im TAF mal das Gegenteil behauptet, aber den Post wieder löschen lassen. Mit Irrtum rührte daher, dass ich meine Rente fast ausschließlich aus der Schweiz beziehen werde und die Schweiz tatsächlich keine Steuer auf die Rentenzahlung an in Thailand lebende Rentner erhebt.
Meine Mini-Rente aus Deutschland können sie von mir aus besteuern und die Einnahmen in bekannter Manier verschleudern.
 
        #57  

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Member hat gesagt:
Mit Irrtum rührte daher, dass ich meine Rente fast ausschließlich aus der Schweiz beziehen werde und die Schweiz tatsächlich keine Steuer auf die Rentenzahlung an in Thailand lebende Rentner erhebt.
Ja, das muss man sagen: in einigen Ländern werden Rentner fair behandelt. Für Deutschland gilt das meiner Meinung nach nicht mehr.
 
        #59  

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Renten aus der deutschen Rentenversicherung sind grundsätzlich in D steuerpflichtig. Das ist aber eigentlich ein Vorteil, da man so in den Genuss aller Freibeträge eines unbeschränkt Steuerpflichtigen kommt. Dafür müssen aber mindestens 90% aller Einnahmen in D anfallen. Ansonsten ist man beschränkt steuerpflichtig und das Finanzamt kassiert 25% unabhängig von der Höhe. Das DBA regelt nur, dass nicht in einem Land, in dem man keine Einkünfte hat, noch einmal Steuern anfallen. Und die KapESt (+ Soli!) wird bei Überschreiten des Freibetrages in jedem Fall erst einmal abgezogen. Ggflls kann man die im Wege der ESt-Erklärung zurückholen. Als Steuerausländer ist das nicht möglich. Bei Einkünften durch ein ausländisches Geldinstitut ist die angezogene Quellensteuer weg. Dann gilt auch das DBA nicht und Dividenden etc. sind im Wohnsitzland zusätzlich steuerpflichtig.
 
        #60  

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Da war doch was mit dem Wegfall des Grundfreibetrages für länger als 6 Monate im Jahr im Ausland sich aufhaltende und damit in D beschränkt steuerpflichtige Rentner. D.h., das steuerpflichtige Einkommen wird dann ab dem ersten Euro besteuert!
Habe das gerade nochmal gegoogelt. Bin mir nicht ganz sicher, wo ich das ursprünglich gelesen hatte - könnte im Handelsblatt Online gewesen sein,
 
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