Member
eine mitarbeiterin aus dem personalbüro
meines arbeitgebers, hat sich auf mein bitten hin
bei der rentenstelle kundig gemacht ob bei
auswanderung und überweisung der rente
nach thailand mit einer minderung der rente
zu rechnen ist.
nach auskunft der rentenversicherung wird für
personen, die von geburt an deutsche sind und
ihr gehalt ausschließlich in deutschland bezogen
haben, die rente in voller höhe nach abzug der
üblichen steuern nach thailand überwiesen.
das gleiche gilt auch für alle eu-bürger.
für thais, die wieder in ihre heimat übersiedeln
wollen, gelten andere regeln, die bekommen
nur 70% ihrer rente ausbezahlt, haben also 30% verlust.
diese regeln gelten nur für thailand, bei abweichenden fälle
muß das bei der rentenstelle abgeklärt werden, deshalb
gibt`s da auch nirgends was drüber zu lesen, ist also
nicht veröffentlicht, da für jedes land andere regeln gelten.
ich hoffe, daß ich das etwas verständlich rübergebracht habe.
gruß guenter
meines arbeitgebers, hat sich auf mein bitten hin
bei der rentenstelle kundig gemacht ob bei
auswanderung und überweisung der rente
nach thailand mit einer minderung der rente
zu rechnen ist.
nach auskunft der rentenversicherung wird für
personen, die von geburt an deutsche sind und
ihr gehalt ausschließlich in deutschland bezogen
haben, die rente in voller höhe nach abzug der
üblichen steuern nach thailand überwiesen.
das gleiche gilt auch für alle eu-bürger.
für thais, die wieder in ihre heimat übersiedeln
wollen, gelten andere regeln, die bekommen
nur 70% ihrer rente ausbezahlt, haben also 30% verlust.
diese regeln gelten nur für thailand, bei abweichenden fälle
muß das bei der rentenstelle abgeklärt werden, deshalb
gibt`s da auch nirgends was drüber zu lesen, ist also
nicht veröffentlicht, da für jedes land andere regeln gelten.
ich hoffe, daß ich das etwas verständlich rübergebracht habe.
gruß guenter