Renteninfo für Expats

  • Ersteller
        #1  

Member

eine mitarbeiterin aus dem personalbüro
meines arbeitgebers, hat sich auf mein bitten hin
bei der rentenstelle kundig gemacht ob bei
auswanderung und überweisung der rente
nach thailand mit einer minderung der rente
zu rechnen ist. :mrgreen:

nach auskunft der rentenversicherung wird für
personen, die von geburt an deutsche sind und
ihr gehalt ausschließlich in deutschland bezogen
haben, die rente in
voller höhe nach abzug der
üblichen steuern nach thailand überwiesen.

das gleiche gilt auch für alle eu-bürger.

für thais, die wieder in ihre heimat übersiedeln
wollen, gelten andere regeln, die bekommen
nur 70% ihrer rente ausbezahlt, haben also 30% verlust. :shock:

diese regeln gelten nur für thailand, bei abweichenden fälle
muß das bei der rentenstelle abgeklärt werden, deshalb
gibt`s da auch nirgends was drüber zu lesen, ist also
nicht veröffentlicht, da für jedes land andere regeln gelten. :yes:

ich hoffe, daß ich das etwas verständlich rübergebracht habe. :lach1:

gruß guenter

 
        #2  

Member

Member hat gesagt:


für thais, die wieder in ihre heimat übersiedeln
wollen, gelten andere regeln, die bekommen
nur 70% ihrer rente ausbezahlt, haben also 30% verlust. :shock:


zahlen aber auch keine Steuern und Sozialabgaben mehr. Wär ja noch schöner :wirr:

B. :wink0:
 
        #3  

Member

Habe mich auch schon sehr intensiv mit dem Thema befasst!

Alle Deutsche - stimmt nicht ganz. Bei Deutschen, die Rentenanwartschaften aus der alten DDR haben, kann es zu kürzungen kommen. Ebenfalls, wenn man Rentenanwartschaften durch Auslandsarbeit erreicht hat.

!00%ig stimmt, was Thalueng schreibt für alle Deutschen, die ihr Leben lang in der alten BRD gearbeitet haben.

Gruß kalle
 
        #4  

Member

Ist doch schön...für die Rentner.... :drei:
 
        #5  

Member

Was kann einem denn z.B. wiederfahren, damit man in den Genuss der Rente kommt, ohne das volle Alter erreicht zu haben und/oder offentsichlich körperlich stark versehrt zu sein. Kann es z.B. auch sein, dass man mit 50 in Rente geschickt wird, weil man mit den Nerven am Ende ist :wirr: :mrgreen: ? (Vielleicht mal ein Jahr aus nervlichen Gründen arbeitsunfähig geschrieben wurde o.ä.)
 
        #6  

Member

Als Anhänger von Eintracht Frankfurt bestimmt :p :mrgreen:

Ich würds mal versuchen :wink0:
 
        #7  

Member

@Jekee
Das geht nur bei Beamten und bei denen auch nicht wie früher ohne Abzüge.
Für Normalarbeitnehmer gibts jetzt nur noch längere Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit, wenn sie vorzeitig aussteigen möchten.
 
        #8  

Member

Member hat gesagt:
@Jekee
Das geht nur bei Beamten und bei denen auch nicht wie früher ohne Abzüge.
Für Normalarbeitnehmer gibts jetzt nur noch längere Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit, wenn sie vorzeitig aussteigen möchten.

Mit dem Grübelzwangsyndrom gehen jährlich 10 000 Beamte in Frühpension :wirr:
Ich hoffe mal auf einen goldenen Handschlag,so in 15 Jahren :cry:
Hoffentlich gibt´s Pattaya dann noch ( und mich )
FL
 
        #9  

Member

Noch eines sollte bedacht werden :

Man kommt zwar die volle Rente nach Asien (auch ehemalige Italiener :hehe: ), doch wenn man stirbt, dann bekommt die Witwe - so habe ich mal gelesen - nicht die Rente, die sie in Deutschland bekommen hätte. Da werden die niedrigeren Lebenshaltungskosten berücksichtigt und die Witwenrente kann im Extremfall nur ein Drittel dessen betragen, die sie in Deutschland bekommen hätte.

Dies habe ich mal vor ein paar Jahren gelesen. Da sich aber das Gesetz nahezu jedes Jahr ändert (meist verschlechtert), sollten Betroffene sich vorher bei der Rentenversicherung beraten lassen.
 
        #10  

Member

Member hat gesagt:
Noch eines sollte bedacht werden :

Man kommt zwar die volle Rente nach Asien (auch ehemalige Italiener :hehe: ), doch wenn man stirbt, dann bekommt die Witwe - so habe ich mal gelesen - nicht die Rente, die sie in Deutschland bekommen hätte. Da werden die niedrigeren Lebenshaltungskosten berücksichtigt und die Witwenrente kann im Extremfall nur ein Drittel dessen betragen, die sie in Deutschland bekommen hätte.

Dies habe ich mal vor ein paar Jahren gelesen. Da sich aber das Gesetz nahezu jedes Jahr ändert (meist verschlechtert), sollten Betroffene sich vorher bei der Rentenversicherung beraten lassen.

Ganz einfach: 70% dessen, was sie in D bekommen würden!

Gruß Kalle
 
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