Beim Besuchervisum gibt es zwei Knackpunkte. Einmal die Verbundenheit des Besuchers zum Einladenden, um das Besuchervisum überhaupt beantragen zu können. Zu belegen z.B. durch gemeinsame Fotos, Kenntnisse über den jeweiligen anderen, eine gemeinsame Vergangenheit. Wenn es sich nicht um eine frische Barbekanntschaft handelt, sollte das immer leicht zu belegen sein.
Und wie bei jedem Visum die Rückreisebereitschaft. Insbesondere beim ersten Visum der häufigste Ablehnungsgrumd. Das ist schon etwas komplexer. Ich hatte darauf keine echte Antwort, weil junges Ding, keine Kinder in SOA, kein Eigentum, kein Job, den eine Botschaft als rückreisewürdig einstufen würde. So habe ich mir halt gedacht, wenn wir zusammen wieder zurückfliegen, kann ich persönlich dafür sorgen, dass sie auch wieder ausreist.
Jetzt weiß ich nicht, ob Deine Holde eventuell einen tollen Job hat, oder einen Haufen Kinder. Dann brauchst Du Dir da keine Sorgen zu machen. In den meisten Fällen ist das aber wohl nicht der Fall. Daher würde ich das Einladungsschreiben nutzen, um der Botschaft das Gefühl zu geben, dass Du alles unter Kontrolle hast und das Mädel zurückkehren wird. Eine andere Option hast Du dann ja auch nicht.