TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

  • Ersteller
        #241  

Member

Member hat gesagt:
Nachtrag: Obiger Post ist nicht korrekt. Die Beantragung ist auch weiterhin in der deutschen Botschaft möglich. :wink0:

Zudem über VFS.GLOBAL

Da hast Du etwas falsch verstanden. Anträge nur noch über VFS Global und die weitere Bearbeitung über die Botschaft.
 
        #243  

Member

Beim Besuchervisum gibt es zwei Knackpunkte. Einmal die Verbundenheit des Besuchers zum Einladenden, um das Besuchervisum überhaupt beantragen zu können. Zu belegen z.B. durch gemeinsame Fotos, Kenntnisse über den jeweiligen anderen, eine gemeinsame Vergangenheit. Wenn es sich nicht um eine frische Barbekanntschaft handelt, sollte das immer leicht zu belegen sein.

Und wie bei jedem Visum die Rückreisebereitschaft. Insbesondere beim ersten Visum der häufigste Ablehnungsgrumd. Das ist schon etwas komplexer. Ich hatte darauf keine echte Antwort, weil junges Ding, keine Kinder in SOA, kein Eigentum, kein Job, den eine Botschaft als rückreisewürdig einstufen würde. So habe ich mir halt gedacht, wenn wir zusammen wieder zurückfliegen, kann ich persönlich dafür sorgen, dass sie auch wieder ausreist.

Jetzt weiß ich nicht, ob Deine Holde eventuell einen tollen Job hat, oder einen Haufen Kinder. Dann brauchst Du Dir da keine Sorgen zu machen. In den meisten Fällen ist das aber wohl nicht der Fall. Daher würde ich das Einladungsschreiben nutzen, um der Botschaft das Gefühl zu geben, dass Du alles unter Kontrolle hast und das Mädel zurückkehren wird. Eine andere Option hast Du dann ja auch nicht.
 
        #245  

Member

Member hat gesagt:

Und was hat es dann damit auf sich? Ich zitiere aus dem obigen Link:

"Die weiterhin mögliche direkte Beantragung in der deutschen Botschaft erfordert immer Ihr persönliches Erscheinen und beinhaltet ein Interview. Hierfür ist online über die Webseite der deutschen Botschaft ein Termin zu vereinbaren und aufgrund begrenzter Schalterkapazitäten mit längeren Wartezeiten zu rechnen."

Unter direkte Beantragung verstehe ich jedenfalls, dass weiterhin auch dort das komplette Verfahren möglich ist. Von der Antragstellung angefangen.
 
        #246  

Member

Du zitierst den Link des auswärtigen Amts, denke ich. Denn die deutsche Botschaft in Bangkok veröffentlicht ganz deutlich, dass Anträge über VFS Global abzuwickeln sind, wenn es sich nicht um langfristige Visa handelt ( Familienzusammenführung, Studium ).

Und da Du ein Visum ja bei der deutschen Botschaft in Thailand und nicht beim auswärtigen Amt in Berlin beantragen willst... Du kannst natürlich auf Dein vermeintliches Recht bestehen und in Bangkok Druck machen. Dann würde ich mich aber schonmal auf eine Remonstration einstellen.
 
        #247  

Member

Member hat gesagt:
Beim Besuchervisum gibt es zwei Knackpunkte. Einmal die Verbundenheit des Besuchers zum Einladenden, um das Besuchervisum überhaupt beantragen zu können. Zu belegen z.B. durch gemeinsame Fotos, Kenntnisse über den jeweiligen anderen, eine gemeinsame Vergangenheit. Wenn es sich nicht um eine frische Barbekanntschaft handelt, sollte das immer leicht zu belegen sein.

Und wie bei jedem Visum die Rückreisebereitschaft. Insbesondere beim ersten Visum der häufigste Ablehnungsgrumd. Das ist schon etwas komplexer. Ich hatte darauf keine echte Antwort, weil junges Ding, keine Kinder in SOA, kein Eigentum, kein Job, den eine Botschaft als rückreisewürdig einstufen würde. So habe ich mir halt gedacht, wenn wir zusammen wieder zurückfliegen, kann ich persönlich dafür sorgen, dass sie auch wieder ausreist.

Jetzt weiß ich nicht, ob Deine Holde eventuell einen tollen Job hat, oder einen Haufen Kinder. Dann brauchst Du Dir da keine Sorgen zu machen. In den meisten Fällen ist das aber wohl nicht der Fall. Daher würde ich das Einladungsschreiben nutzen, um der Botschaft das Gefühl zu geben, dass Du alles unter Kontrolle hast und das Mädel zurückkehren wird. Eine andere Option hast Du dann ja auch nicht.

Danke. Sind seit Mai zusammen. Seit März treffen wir uns monatlich. Waren bereits u.a. in China gemeinsam, auf Grund meiner Arbeit. Ich denke, dass Bilder und Kenntnisse übereinander kein Problem sein sollten. :) Ansonsten hat sie halt ein kleines Häuschen und eine Schulbescheinigung. Ich denke, das sollten guten Gründe für eine Rückkehr sein (hoffentlich).


Weiß einer, ob es einen Einfluss auf die Erteilung hat, ob man multiple oder single entry einträgt und wie lange?
 
        #249  

Member

Member hat gesagt:
Danke. Sind seit Mai zusammen. Seit März treffen wir uns monatlich. Waren bereits u.a. in China gemeinsam, auf Grund meiner Arbeit. Ich denke, dass Bilder und Kenntnisse übereinander kein Problem sein sollten. :) Ansonsten hat sie halt ein kleines Häuschen und eine Schulbescheinigung. Ich denke, das sollten guten Gründe für eine Rückkehr sein (hoffentlich).


Weiß einer, ob es einen Einfluss auf die Erteilung hat, ob man multiple oder single entry einträgt und wie lange?

Schwer zu sagen. Multiple würde ich persönlich für so ein Besuchervisum aber als ungewöhnlich ansehen. Weil man ja eigentlich innerhalb von maximal 90 Tagen mit seiner Besucherin nicht mehrmals zwischen Deutschland und Thailand hin- und herfliegt. Aber wenn man das glaubhaft vermitteln kann, warum soll es dann zu Problemen führen?

Mir wurde auch von einer Agentur, die wir dann aber nicht bemüht haben, gesagt, dass das erste Visum besser nicht die vollen 90 Tage ausschöpfen sollte. Eine Begründung gabs keine. War auch egal, weil wir ohnehin nur 60 Tage beantragen wollten.
 
        #250  

Member

Member hat gesagt:
Ich habe den Link der deutschen Botschaft in Bangkok zitiert. :wink0:

Dann ich bin ich zu blöd es zu finden. Wo muss ich denn da klicken? Ich finde nur Gegenteiliges.
 
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