TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

  • Ersteller
        #251  

Member

Member hat gesagt:
............................................. Zudem schrieb ich, dass wir Anfang August dann wieder gemeinsam zurück nach Bangkok fliegen werden, ich implizit also darauf achte, dass sie wieder zurückkehrt.

Was davon wirklich nötig war, kann ich nicht beurteilen. Ich werde es im November für das nächste Visum wieder genauso machen

P.s.: Wir haben keine Agentur beauftragt, sondern den Antrag selbst ausgefüllt und uns für kleines Geld bei einem Versicherer in der Mall Thapra eine Versicherung organisiert. Und, es war ihr erstes Visum überhaupt.
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Hallo @Jannemann .
Hallo Kollegen.

Gratuliere!
Du machst bisher alles richtig!
Und hattest Erfolg damit....
Wenn du jetzt peinlich genau auf den Einhalt des Visa achtest (also keine Überziehung der Gültigkeit)
dann ist der Folgeantrag kein Problem mehr..
Sie hat ja ihre Rückkehrabsicht damit eindeutig unter Beweis gestellt...
Genau das ist bei vielen Anträgen das K.O.-Kriterium....


Weiterhin viel Erfolg!
So Long (hard)

.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #252  

Member

Member hat gesagt:
Schwer zu sagen. Multiple würde ich persönlich für so ein Besuchervisum aber als ungewöhnlich ansehen. Weil man ja eigentlich innerhalb von maximal 90 Tagen mit seiner Besucherin nicht mehrmals zwischen Deutschland und Thailand hin- und herfliegt. Aber wenn man das glaubhaft vermitteln kann, warum soll es dann zu Problemen führen?

Mir wurde auch von einer Agentur, die wir dann aber nicht bemüht haben, gesagt, dass das erste Visum besser nicht die vollen 90 Tage ausschöpfen sollte. Eine Begründung gabs keine. War auch egal, weil wir ohnehin nur 60 Tage beantragen wollten.

Hallo @Jannemann .
Hallo Kollegen.

Das "Multiple" auf dem Visaetikett dient u. a. dazu, z. B. eine Urlaubsreise von Deutschland aus antreten zu können.

Und sei es auch nur der beispielhafte Kurzaufenthalt in Holland zum Baden....
Das könnt ihr dann so oft wie ihr wollt wiederholen... (MULTIPLE !)
Hat für euch also nur Vorteile.
Und ist auch überhaupt nicht ungewöhnlich..

Achtung!
Gilt natürlich nur für die Schengen-Vertragsstaaten.
Ein Kurztrip z.B. nach Großbritannien wäre für sie visapflichtig!

"Single Entry" gibt es zum Beispiel für Geschäftsreisende, stets mit nur einem konkreten Anlass...
Hier fällt der Kurztrip nach Holland aus....!

Nochmal:

Natürlich kannst du die maximale Anzahl der Tage auf dem Visa ausschöpfen, dafür sind sie da.
Nur eben keinen einzigen Tag darüber!!!


So Longhard

.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #253  

Member

Member hat gesagt:
Das "Multiple" auf dem Visaetikett dient u. a. dazu, z. B. eine Urlaubsreise von Deutschland aus antreten zu können.
Und sei es auch nur der Kurzaufenthalt in Holland zum Baden....
Das ist falsch! Betrifft nicht den Schengenraum.
 
        #254  

Member

Hallo @El Diablo .
Hallo Kollegen.

Du liegst völlig falsch......
Kann in der Schweiz vielleicht anders sein......
Aber nicht in "Good old Germany".
Also: Füße stillhalten!


Ich kenne die deutschen Visa sehr genau.
Sie erhält ein Schengen-Visa und kein nationales nur für Deutschland.

Siehe auch hier die Auszüge der deutschen Botschaft in Bangkok...

Guckst du:

"Besuchsvisum (Schengenvisum)

Artikel:
Planen Sie eine Reise zum Besuch eines in Deutschland lebenden Familienangehörigen, Freund oder Bekannten, dann beantragen Sie ein Besuchervisum und kein Tourismusvisum."


Somit: Besuchsvisum gleich Schengenvisum!!!





So Long (hard)

.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #255  

Member

Member hat gesagt:
Hallo @El Diablo .
Hallo Kollegen.

Kenne die deutschen Visa sehr genau.
Sie erhält ein Schengen-Visa und kein nationales nur für Deutschland.

So Long (hard)

.

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, so verstehe ich es, braucht man ein Multible zum von Deutschland kurz nach Holland zu reisen?
 
        #256  

Member

Member hat gesagt:
Also wenn ich dich richtig verstanden habe, so verstehe ich es, braucht man ein Multible zum von Deutschland kurz nach Holland zu reisen?

Nein da Holland ja ein Schengenstaat ist. Multiple kommt nur zu Geltung wenn sie innerhalb der 90 Tage den Schengenraum verlässt.
Wir sind ja auch schon mit einem normalen Visum im Schengenraum hin und her gereist.
 
        #257  

Member

Hallo Kollegen.

Richtig, was ihr da beide schreibt.
Das "Multiple" bezieht sich tatsächlich auf das verlassen der "Schengen-Vertragsstaaten".

Das "normale" Visa ist definitiv ein Schengen-Visa.
Das habe ich echt falsch formuliert....
Sorry.

Will jetzt hier nicht auch noch mit dem "nationalen Visa" nur für Deutschland ein völlig unnötiges neues Fass öffnen..
Trifft es hier ja nicht..


So Long (hard)


.
 
        #259  

Member

Member hat gesagt:
Multiple würde ich persönlich für so ein Besuchervisum aber als ungewöhnlich ansehen.

Nein, ist es nicht. Wir hatten ja vor kurzem hier ein ähnliches Thema besprochen. Es gibt Staaten innerhalb Europas, die nicht Mitglied des Schengen Abkommens sind, allerdings bestrebt, der EU beizutreten. Da gibt es gewisse Freizügigkeiten, wenn man sich als Nicht-EU-Bürger mit einem Schengenvisum hier zu Besuch aufhält. Handelt es sich um ein Multiple Entry Visum, kann man ohne weiteres diese Staaten bereisen.

Bei meiner Frau und mir war dies beispielsweise der Fall, als wir 2002 in die Schweiz sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #260  

Member

Member hat gesagt:
Du liegst völlig falsch......
Kann in der Schweiz vielleicht anders sein......
Aber nicht in "Good old Germany".
Also: Füße stillhalten!
Der Ton macht die Musik. Gilt auch für ein Moderator ;-)
 
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