Hallo Zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es Probleme bei der Einreise geben kann trotz gültigem Visum? Auf der Homepage des BMI wird ja aufgeführt, dass eine Partnerin den in Deutschland lebenden Partner besuchen kann:
Einreise von unverheirateten Partnern zum in Deutschland lebenden Deutschen, Unionsbürger, Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland:
DOWNLOADErklärung zur Beziehung
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Die Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten, die nicht auf der "
Positivliste" stehen, ist für kurzfristige Besuchsreisen zum in Deutschland lebenden Partner (Deutscher, Unionsbürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland) bei Erfüllung der allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass und ggf. Visum) grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine längerfristige, d.h. auf Dauer angelegte Beziehung/Partnerschaft handelt und beide Partner sich zuvor mindestens einmal persönlich getroffen haben. Dabei ist es irrelevant, ob das Treffen in Deutschland oder einem anderen Staat stattgefunden hat.
Als Nachweis sind bei der Einreise geeignete Unterlagen mitzuführen (die Unterlagen können
nicht vorab geschickt werden
- eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person nebst Kopie der Ausweispapiere des Einladenden,
- eine Erklärung beider Partner zur Beziehung mit den Kontaktdaten beider Partner, sowie
- sonstige Nachweise von vorherigen persönlichen Treffen in geeigneter Form, insbesondere anhand von Passstempeln bzw. Reiseunterlagen/Flugtickets; eine ergänzende Dokumentation durch Fotos, Social Media, Brief-/Mailkorrespondenz ist möglich.
Unabhängig von der vorstehenden Einordnung erfolgt die Entscheidung über die Gestattung der Einreise im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten bei der Grenzkontrolle bei der Einreise.