TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

  • Ersteller
        #611  

Member

Glückwunsch auch von mir!!!

Ich bereite gerade auch den Visumsantrag meiner Kleine vor.

Wie hat die Botschaft in Bangkok sich gegeben? Bezüglich Rückkehrbereitschaft?
Das ist für uns immer die größte Hürde!
 
        #612  

Member

Member hat gesagt:
Glückwunsch auch von mir!!!

Ich bereite gerade auch den Visumsantrag meiner Kleine vor.

Wie hat die Botschaft in Bangkok sich gegeben? Bezüglich Rückkehrbereitschaft?
Das ist für uns immer die größte Hürde!
Danke für die Wünsche.
Also bei der Beantragung im Global Visa Office wurde danach gar nicht gefragt das haben schon mehrere Bekannte berichtet, es wird auf ein aussagefähiges Gespräch verzichtet und die Frage nach der Rückkehrbereitschaft ist nicht gekommen.
Ich denke das dieses nicht mehr so Ausschlaggebend bei der Beantragung / Abgabe ist.
Ich denke das der Mitarbeiter eine Beurteilung oder ähnliches in der Akte abgibt wie die Thai bei der Beantragung rübergekommen ist.
Na ja und ich denke auch das das Verhältnis zum Alter in einem einigermassigem Rahmen passen sollte.
Ich habe auch in der letzten Zeit nichts gehört diesbezüglich Ablehnung wegen dieser Rückkehrwilligkeit.
Auch das die Dame in Arbeit / Anstellung zu sein hat wurde nicht gefordert.
Der folge Antrag sollte eigentlich problemlos durchgehen da Sie die Rückkehrwilligkeit ja schon beim ersten mal mit einer pünktlichen Rückreise nachgewiesen hat.

Ich sage es noch mal eine gute Vorbereitung der Dokumente / Nachweise ist sicherlich hilfreich in dem man eine geordnete Mappe anlegt
 
        #613  

Member

Meine Freundin ist jetzt zurück in Thailand. Am Flughafen in Hamburg gab es leider ein Problem. Der ursprüngliche Rückflug wurde storniert und wir hatten umgebucht auf Swiss über Zürich. Leider hat der Lufthansa Mitarbeiter am Telefon ein Ticket ausgestellt ohne Gepäck. Nun musste ich auf einmal am Flughafen 90 € nachzahlen. Mal schauen, ob ich das irgendwie zurück bekomme. Ursprünglich hatten wir einen Flug mit Gepäck gebucht.
In Bangkok ist sie jetzt im Legacy Hotel. Es ist eins der wenigen Hotels mit unverschlossenen Balkons. Damit sie trotzdem nicht runterspringen kann wurden Netze vor den Balkons angebracht. Mit dem Essen ist sie sehr zufrieden. Sie kann wohl bei allen Mahlzeiten aus verschiedenen Gerichten auswählen. Es ist ihr aber zu viel. Sie hat auch die Möglichkeit über das Hotel Dinge von 7/11 einzukaufen. Dafür zahlt sie dann 20% Aufpreis. Ich finde das voll in Ordnung.
 
        #614  

Member

Member hat gesagt:
Glückwunsch auch von mir!!!

Ich bereite gerade auch den Visumsantrag meiner Kleine vor.

Wie hat die Botschaft in Bangkok sich gegeben? Bezüglich Rückkehrbereitschaft?
Das ist für uns immer die größte Hürde!
Ich würde mir um die Rückkehrbereitschaft nicht allzu viele Sorgen machen. Meine jetzige Freundin war jetzt zum dritten Mal hier. Es gibt aber absolut nichts, womit sie ihre Rückkehrbereitschaft belegen kann. Wahrscheinlich müsste 90% der Visanträge abgelehnt werden, weil es da nicht wirklich was zu belegen gibt.
 
        #615  

Member

Member hat gesagt:
Ich würde mir um die Rückkehrbereitschaft nicht allzu viele Sorgen machen. Meine jetzige Freundin war jetzt zum dritten Mal hier. Es gibt aber absolut nichts, womit sie ihre Rückkehrbereitschaft belegen kann. Wahrscheinlich müsste 90% der Visanträge abgelehnt werden, weil es da nicht wirklich was zu belegen gibt.
Es scheint einen Riesen Unterschied zwischen Thailand und den Philippinen zu geben. Meine kleine hat vor 8 Jahren ein Visum bekommen und mich für 4 Wochen besucht. Natürlich auch pünktlich wieder zurück. Danach wurden alle weiteren (9 Anfragen) wegen fehlender Rückkehrbereitschaft abgelehnt.
Ohne das sich was geändert hat. Außer der Verantwortliche in der Visastelle in Manila. Seit 5 Monaten gab es einen erneuten Wechsel. Deshalb versuchen wir es erneut!
 
        #616  

Member

@Riewe, richtig aber dazu gehören ganz bestimmt nicht private Bilder.
 
        #617  

Member

Member hat gesagt:
Das stimmt so nicht ganz, die Fluggesellschaft hat sich vor dem Flug davon zu überzeugen um alle nötigen Dokumente vorliegen die einen Flug und die Einreise in das Zielland dem entsprechen die gefordert sind.
Die Airline ist verbindlich haftbar und hat den Rücktransport zu übernehmen im Falle eine Verweigerung der Einreise im Zielland.#
Das wurde doch schon durch die offizielle Stelle der Botschaft überprüft. Ich weiss nicht was was persönliche Fotos eine Flughafen Angestellte angehen. Die rechtliche Grundlage würde mich einmal interessieren. Wenn so etwas bei meiner Verlobten in drei Wochen passiert, werde ich direkt bei der Fluggesellschaft nachfragen.
 
        #618  

Member

Das kann definitiv nicht die Norm sein. Ein vorhandenes Visum sollte für den Check-In völlig ausreichend sein. Vielleicht war jemand nur Neugierig :rolleyes:
 
        #619  

Member

Hallo Zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es Probleme bei der Einreise geben kann trotz gültigem Visum? Auf der Homepage des BMI wird ja aufgeführt, dass eine Partnerin den in Deutschland lebenden Partner besuchen kann:


Einreise von unverheirateten Partnern zum in Deutschland lebenden Deutschen, Unionsbürger, Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland:​



DOWNLOADErklärung zur Beziehung
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Die Einreise von unverheirateten Partnern aus Drittstaaten, die nicht auf der "Positivliste" stehen, ist für kurzfristige Besuchsreisen zum in Deutschland lebenden Partner (Deutscher, Unionsbürger oder Staatsangehöriger Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder Drittstaatsangehörigen mit bestehendem Aufenthaltsrecht in Deutschland) bei Erfüllung der allgemeinen Einreisevoraussetzungen (Pass und ggf. Visum) grundsätzlich möglich, wenn es sich um eine längerfristige, d.h. auf Dauer angelegte Beziehung/Partnerschaft handelt und beide Partner sich zuvor mindestens einmal persönlich getroffen haben. Dabei ist es irrelevant, ob das Treffen in Deutschland oder einem anderen Staat stattgefunden hat.

Als Nachweis sind bei der Einreise geeignete Unterlagen mitzuführen (die Unterlagen können nicht vorab geschickt werden:(

  • eine Einladung der in Deutschland wohnhaften Person nebst Kopie der Ausweispapiere des Einladenden,
  • eine Erklärung beider Partner zur Beziehung mit den Kontaktdaten beider Partner, sowie
  • sonstige Nachweise von vorherigen persönlichen Treffen in geeigneter Form, insbesondere anhand von Passstempeln bzw. Reiseunterlagen/Flugtickets; eine ergänzende Dokumentation durch Fotos, Social Media, Brief-/Mailkorrespondenz ist möglich.
Unabhängig von der vorstehenden Einordnung erfolgt die Entscheidung über die Gestattung der Einreise im pflichtgemäßen Ermessen der Beamtinnen und Beamten bei der Grenzkontrolle bei der Einreise.
 
        #620  

Member

was ist da jetzt die konkrete Frage? Ja, es kann Probleme geben. Das letzte Wort hat die Bundespolizei.
 
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