Thailändisch lernen

TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

        #721  

Member

Member hat gesagt:
Leider ist eine VE KEIN Blankoscheck, was ich kritisiere. Ich bin Privatier ohne regelmäßiges festes Einkommen und bekam eine VE durch Hinterlegung von 4.200 EUR auf ein Sperrkonto. Das ist doch ein Witz. Der Betrag ist nur dafür gedacht nachzuweisen, dass die Kosten des 90tägigen Aufenthaltes gedeckt sind, aber mehr nicht. Auf meine Frage, ob ich nicht 50.000 EUR als Kaution hinterlegen könne, für den Fall, dass mein Besuch untertaucht, hieß es nur: Nein, das ist nicht möglich.

Mir wäre eine Blankoscheck-Lösung mit Hinterlegung einer entsprechend hohen Kaution, wo dann der deutsche Staat auch wirklich abgesichert ist, viel lieber, aber so etwas ist per Gesetz gar nicht vorgesehen; leider.

Du hast doch noch riesen Glück.
In einen Großteil der AA kannst du als Privatier Multi-Millionär sein.
Ohne Einkommensnachweise, keine VE.
 
        #722  

Member

"Kann in Regress genommen werden" ist kein Blankoscheck, denn ob der Staat im Falle eines Falles seine Forderung auch erfolgreich vollstrecken kann, weiß ja keiner im Voraus.

Bei der VE wird nur geprüft, ob du für die Kosten des Besuchs aufkommen kannst. Dass du auch für weiter gehende Kosten für den Fall, dass dein Besuch nicht rechtzeitig ausreist, aufkommen kannst, ist gar nicht Gegenstand der VE (sondern nur, dass du es musst). Das ist die Crux an der Geschichte. Ich fände es anders herum auch besser. Dann wäre dieses Alibiargument "Fehlende Rückkehrwilligkeit" nur noch eine stumpfe Waffe.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #725  

Member

Ich verstehe nicht, was du sagen willst, das ist alles. Eine Erklärung wäre schön.
 
        #726  

Member

Member hat gesagt:
"Kann in Regress genommen werden" ist kein Blankoscheck, denn ob der Staat im Falle eines Falles seine Forderung auch erfolgreich vollstrecken kann, weiß ja keiner im Voraus.
Die zuständige Behörde macht sich schon ihr Bild des Unterzeichners der VE und ob dort im Zweifel etwas zu holen ist. Es geht nicht nur um die Vermögensverhältnisse, z.B. Gehaltsabrechnungen, sondern ebenfalls um die Wohnverhältnisse. Es wird geprüft, wo der Gast untergebracht wird und bei eigener Immobilie ergibt sich sicher ein positiveres Bild als bei einer Mietwohnung.
 
        #727  

Member

Das stimmt so nicht. Ob geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht, ja, das stimmt, das wird geprüft, aber dass die sich ein Bild von dir machen und eine Prüfung, ob und was bei dir im Zweifelsfall zu holen ist, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dem ich früher auch erlegen bin. Inzwischen weiß ich es leider besser. Es gibt klare Voraussetzungen, die du erfüllen musst; der Sachbearbeiter hat keinen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung. Und die Voraussetzungen beziehen sich nur auf den Besuchszeitraum, nicht auf den worst case. Deshalb kriegt ja auch jeder Hoidoi eine VE. Die VE ist ein Pipifax-Dokument; ist zwar notwendige Bedingung, entfaltet aber sonst keinerlei Wirkung bei der Botschaft, weil sie eben nichts weiter aussagt als dass die AA des Einladenden geprüft hat, ob die Kosten des AUFENTHALTS gedeckt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #728  

Member

Member hat gesagt:
Das stimmt so nicht. Ob geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht, ja, das stimmt, das wird geprüft, aber dass die sich ein Bild von dir machen und eine Prüfung, ob und was bei dir im Zweifelsfall zu holen ist, ist nicht Gegenstand des Verfahrens. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dem ich früher auch erlegen bin. Inzwischen weiß ich es leider besser. Es gibt klare Voraussetzungen, die du erfüllen musst; der Sachbearbeiter hat keinen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung. Und die Voraussetzungen beziehen sich nur auf den Besuchszeitraum, nicht auf den worst case. Deshalb kriegt ja auch jeder Hoidoi eine VE. Die VE ist ein Pipifax-Dokument; ist zwar notwendige Bedingung, entfaltet aber sonst keinerlei Wirkung bei der Botschaft, weil sie eben nichts weiter aussagt als dass die AA des Einladenden geprüft hat, ob die Kosten des AUFENTHALTS gedeckt sind.

Du hast deine Erfahrungen mit deinem AA.
In anderen Regierungsbezirken oder sogar kommunal gibt es andere Vorschriften.
Du würdest jedenfalls in meinem AA keine VE abgeben können, weil Privatier.
Warum das so ist entzieht sich meiner Kenntnis und auch meinem logischen Denkvermögen. 🤦
 
        #729  

Member

Member hat gesagt:
Deshalb kriegt ja auch jeder Hoidoi eine VE.
Da sprechen aber leider viele negative Erfahrungen anderer Member hier im TAF gegen deine Aussage...
Member hat gesagt:
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, dem ich früher auch erlegen bin. Inzwischen weiß ich es leider besser.
Scheinbar hast du gute Kontakte zu offiziellen Stellen. Darf ich fragen, woher du dein Wissen beziehst?

Ansonsten würde es mich wundern, wenn die Behörden nicht ebenfalls ein "Scoring-System", ähnlich der Wirtschaft mit den Bonitäts Kriterien, anwenden würde. Im Zweifel natürlich als "Verschlußsache"...😉
 
        #730  

Member

Ihr hattet doch schon alle mal eine VE in Händen. Da ist ein Bundesadler drauf. Die Kommunen fungieren hier als Erfüllungsgehilfen des Bundes bei der Anwendung des AufenthG. Natürlich kann und darf jede Kommune ihre eigene Durchführungs-VO erlassen, die sich aber nur auf den reinen Verwaltungsakt bezieht. Das ändert nichts daran, dass Bundesgesetze in jeder Kommune gleich gelten.

 
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