TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

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        #741  

Member

Die vollständige Impfung ist doch bei Visumsbeantragung gar nicht Voraussetzung. Warum bemängeln die das? Du musst nur erklären, dass dir bekannt ist, dass du bei Abflug vollständig geimpft sein musst.
 
        #742  

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Member hat gesagt:
Die vollständige Impfung ist doch bei Visumsbeantragung gar nicht Voraussetzung. Warum bemängeln die das? Du musst nur erklären, dass dir bekannt ist, dass du bei Abflug vollständig geimpft sein musst.
Derzeit anscheinend wohl doch , als Mia und ich Ende März bei Vfs Global waren ging ohne in der EU zugelassene Impfung gar nichts und auch die sogenannte Erklärung zur längerfristigen Beziehung war gefordert ,zusätzlich zu allem anderen Sachen . Abschliessend habe ich dann auch noch von der Botschaft ne Mail bekommen das Sie aktuelle Fotos wollen , ich war jetzt das erste mal nach 2 Jahren wieder vor Ort ,allerdings war MIa jedes Jahr in D und hat nun schon das 4.Visa .
Haben dann ein aktuelles Bild zusammen mit meinem aktuellem Einreisestempel geschickt , nach 5 Tagen war dann der Pass mit dem Visa zurück .
Alles teilweise recht unverständlich ,da wird Corona nun immer noch dazu benutzt den Leuten das Leben schwer zu machen ,anstatt langsam zum normalen Leben und den normalen Beantragungsverfahren vor der Pandemie zurückzukehren , sowohl bei der Beantragung der Verpflichtungserklärung als auch des Visas ,hier lässt man aber Hans und Franz ohne Prüfung Visafrei einreisen .
Bei meiner Ausländerbehörde hatte ich allerdings auch kein Problem einen Termin innerhalb von 14 Tagen zu bekommen .
 
        #743  

Member

Member hat gesagt:
Die vollständige Impfung ist doch bei Visumsbeantragung gar nicht Voraussetzung. Warum bemängeln die das?
Ich bin auch der Meinung, dass im März auf der Seite des AA noch die Möglichkeit bestand, unter verschärften Bedingungen (PCR-Test und evt. Antikörper Nachweis) mit einer anerkannten Impfung in den Schengen Raum einzureisen. Unzweifelhaft mit kompletter Impfung alles einfacher, was aber auch geplant war.

Wir waren deshalb überrascht, dass es bereits für den Visumsantrag gefordert wurde. Aber bei @Ostwind war es ja genauso. Das mit den aktuellen Fotos und Beziehungsnachweise war schon immer so.

Auf meine gestrige E-Mail an die Botschaft, bekam ich heute morgen eine standardisierte Nachricht und der Möglichkeit zum Remonstrationsverfahren.
 
        #744  

Member

beim 2. und 3.Visa hat kein Mensch mehr nach Bildern etc. gefragt und auch eine Erklärung über die längerfristige Beziehung gab es nicht ,das
sind so Sachen die man sich mit Corona hat einfallen lassen um den Leuten das Reisen schwer zu machen und zu vermiesen .
 
        #745  

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Ich kenne es nur so, dass man diese Bestätigung (siehe Anhang) beim Antrag einreichen muss.
 

Anhänge

  • impfnachweis-bestaet-data.pdf
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        #746  

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Member hat gesagt:
Allerdings bin ich in einer E-Mail Anfrage an die Botschaft in BKK darauf eingegangen. Die Antwort steht noch aus.
Diese wirst Du nicht bekommen. Nur wenn Du eine Remonstration machst.
 
        #747  

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Member hat gesagt:
@Riewe
Die Tochter ist 22 Jahre alt und hat in BKK einen Job bei einer Schweizer Security Firma. Den Antrag hatte ich für Beide zusammen gestellt. Da Beide volljährig sind, zwar zwei VE, aber ein Termin bei VFS.

Meine Lady, für die ich bereits vor drei und fünf Jahren erfolgreiche Anträge gestellt hatte, bekam das dritte Visum ohne Probleme. Bei ihrer Tochter wurden bemängelt:
  • Die fehlende zweite Moderna Impfung
  • Ist meine Lady wirklich ihre Mutter
  • Wie sind ihre Pläne in TH nach Rückkehr.
Egal, ob der letzte Punkt nicht ausreichend beantwortet sein sollte es, den Punkt 7 hätte sich die Botschaft wirklich sparen können. Die Ablehnung kam wohl nur auf Deutsch. Auf diesen Punkt bin ich bei der Frage, was ich dazu meine, nicht eingegangen. War mir irgendwie sehr unangenehm und peinlich, einer jungen Frau erklären zu müssen, dass der deutsche Staat sie als Gefährderin der inneren Sicherheit sieht.

Allerdings bin ich in einer E-Mail Anfrage an die Botschaft in BKK darauf eingegangen. Die Antwort steht noch aus.
Wie gesagt
Beide Anträge waren je als ein Antrag zu bewerten bei der Botschaft so sah das die Botschaft zumal einige Tage zwischen beiden Anträgen lagen.
Du hattest bereits eine VE für Deine Dame gemacht und das Visum erteilt.
Jetzt kommt dann nach Tagen eine weitere Visabeantragung durch die Tochter mit Deiner V.E.
Das da die Botschaft nicht stutzig wird dürfte doch klar sein.
Täglich bearbeiten Sie Anträge
Älterer Herr zwei Einladungen ohne das man bei dem Antrag der Tochter dies dann bei der Abgabe / Einreichung mit der Mutter noch mal oder richtig Nachgewiesen hat, schreibst ja selber .
Hier wäre sicher eine Erklärung von Dir und der Mutter zusätzlich hilfreich gewesen in einem neuen Einladungsschreiben
Ein Schreiben des Arbeitgebers in der deutlich erklärt wird das die Tochter bei der Rückkehr weiter bei der Firma beschäftigt wird und das es kein Problem darstellt für 3 Monate oder gewisse Zeit fern zu bleiben wäre sicher hilfreich gewesen. Den Inhalt des vorhandenen Schreibens kennen wir ja nicht
Kein Thai kann 3 Monate ohne Kündigung Urlaub erhalten.
Auch hätte ich persönlich keine 3 Monate beantragt als erst Visum
Ist alles meine Meinung und daher sag ich immer lieber mehr zur Beantragung besorgen als das was gefordert ist andere mögen das anders sehen jeder wie er möchte.
 
        #748  

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Member hat gesagt:
Älterer Herr zwei Einladungen
Na na, nur nicht frech werden...555

Aber im Ernst, da könntest Du nicht unrecht haben. Durch die Zeitverzögerung bis nach der zweiten Impfung war für den Sachbearbeiter vielleicht kein Zusammenhang zu beiden Anträgen herzustellen? Ich kenne jetzt weder die internen Abläufe bei VFS, noch bei der Botschaft. Vielleicht hatte VFS ohne internen Vermerk auf zwei zeitgleich gestellte Anträge, den zweiten als Einzelantrag weiter geleitet? Dagegen spricht allerdings die Nachfrage der Botschaft nach einer Geburtsurkunde o.ä. Mit den zusätzlichen Erklärungen ist es nicht so einfach, wenn Behörde und Dienstleister involviert sind, sowie man nicht vor Ort ist.

Member hat gesagt:
Auch hätte ich persönlich keine 3 Monate beantragt als erst Visum
Hinsichtlich einer abhängig Beschäftigten wäre das vielleicht sinnvoller gewesen. Aber bei bisher zwei erfolgreichen Visa für die Mutter (mit ordnungsgemäßer Rückkehr), bot sich das Doppelpack an.
 
        #749  

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Hat jemand Erfahrung ob eine Verpflichtungserklärung notwendig ist, wenn die gute Dame selbst mehr als genug Geld auf ihrem Konto nachweisen kann und somit selbst für ihre Ausgaben aufkommen kann und wird?
 
        #750  

Member

Laut folgendem Auszug aus den Bestimmungen des AA zur Einreise von Drittstaatenbürgern, geht es vor allem um die finanzielle Leistungsfähigkeit. Falls die Finanzierung der Reise- und Lebenshaltungskosten des Einreisenden nicht nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit, dass Dritte dies in Form einer VE garantieren.

Oder in kurz: Die VE ist bei nachgewiesenem eigenen Vermögen nicht zwingend nötig. So sehe ich es zumindest.

"Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden:

  1. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland;
  2. Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen;
  3. Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen;
  4. Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden."
 
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