Thailändisch lernen

TH --> DE Thai Freundin nach D einladen

        #731  

Member

Member hat gesagt:
Ihr hattet doch schon alle mal eine VE in Händen. Da ist ein Bundesadler drauf. Die Kommunen fungieren hier als Erfüllungsgehilfen des Bundes bei der Anwendung des AufenthG. Natürlich kann und darf jede Kommune ihre eigene Durchführungs-VO erlassen, die sich aber nur auf den reinen Verwaltungsakt bezieht. Das ändert nichts daran, dass Bundesgesetze in jeder Kommune gleich gelten.


Das mag ja alles sein...
Nur, was hat jemand der, weil Selbständig oder wie du Privatier, davon, wenn er in der Kommune wo er gemeldet ist keine VE abgeben darf, weil er nur finanzielle Mittel nachweisen kann, aber kein "Einkommen"?
 
        #732  

Member

Nichts hat er davon, da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde die Regelung Schwachsinn; hatte ich ja gleich zu Beginn schon gesagt.

PS: Bist du dir ganz sicher, dass es nicht geht? Mich haben sie auch zuerst wieder nach Hause geschickt. Erst als ich im Netz zahlreiche Beispiele mit Kommunen gefunden hatte, wo es eine Sperrkontomöglichkeit gab und dann nochmal nachgefragt habe, hieß es plötzlich: "Ja, klar, das können sie machen". Und dann sagte sie "1.400€ pro Monat Aufenthalt"; ich dachte, ich fall vom Glauben ab. Das ist doch ein schlechter Witz. Aber sie sagte dann, das sei der Satz, den jemand zur freien Verfügung haben muss, um eine VE abgeben zu können und das decke nur die Kosten des Aufenthaltes ab. Mehr sei eben laut Gesetz nicht gefordert.

Das Verfahren ist etwas aufwändig, aber es geht. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei euch genauso geht, aber man etwas Druck ausüben muss, damit sie es machen.

PPS: Die Monatssätze legt jede Kommune in Eigenregie fest, weil sie sich an den lokalen Lebenshaltungskosten orientieren. Ein Single braucht bei uns nach Abzug aller Kosten einen frei verfügbaren Betrag von 1.400€ pro Monat; das kann aber je nach Kommune unterschiedlich sein.

PPPS: Auf meine Frage, warum mein nachgewiesens Vermögen in Höhe von xyz nicht reiche, entgegente man mir: "Sie können ja ihr Haus morgen verkaufen und ihr Geld morgen in der Spielbank verlieren. Wir brauchen eine Sicherheit. Und dann hieß es, die Sicherheit belaufe sich auf 4.200€. Was soll man dazu noch sagen? Die meinen mit Sicherheit nur die Sicherheit, dass die Kosten des Aufenthaltes bestritten werden können, aber sonst nichts weiter. Deshalb ist so eine VE ein Witzpapier.
 
Zuletzt bearbeitet:
        #734  

Member

Member hat gesagt:
Nichts hat er davon, da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde die Regelung Schwachsinn; hatte ich ja gleich zu Beginn schon gesagt.

PS: Bist du dir ganz sicher, dass es nicht geht? Mich haben sie auch zuerst wieder nach Hause geschickt. Erst als ich im Netz zahlreiche Beispiele mit Kommunen gefunden hatte, wo es eine Sperrkontomöglichkeit gab und dann nochmal nachgefragt habe, hieß es plötzlich: "Ja, klar, das können sie machen". Und dann sagte sie "1.400€ pro Monat Aufenthalt"; ich dachte, ich fall vom Glauben ab. Das ist doch ein schlechter Witz. Aber sie sagte dann, das sei der Satz, den jemand zur freien Verfügung haben muss, um eine VE abgeben zu können und das decke nur die Kosten des Aufenthaltes ab. Mehr sei eben laut Gesetz nicht gefordert.

Das Verfahren ist etwas aufwändig, aber es geht. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei euch genauso geht, aber man etwas Druck ausüben muss, damit sie es machen.

PPS: Die Monatssätze legt jede Kommune in Eigenregie fest, weil sie sich an den lokalen Lebenshaltungskosten orientieren. Ein Single braucht bei uns nach Abzug aller Kosten einen frei verfügbaren Betrag von 1.400€ pro Monat; das kann aber je nach Kommune unterschiedlich sein.

PPPS: Auf meine Frage, warum mein nachgewiesens Vermögen in Höhe von xyz nicht reiche, entgegente man mir: "Sie können ja ihr Haus morgen verkaufen und ihr Geld morgen in der Spielbank verlieren. Wir brauchen eine Sicherheit. Und dann hieß es, die Sicherheit belaufe sich auf 4.200€. Was soll man dazu noch sagen? Die meinen mit Sicherheit nur die Sicherheit, dass die Kosten des Aufenthaltes bestritten werden können, aber sonst nichts weiter. Deshalb ist so eine VE ein Witzpapier.

Ich weiss es zu 100% aus München, hatten wir hier erst vor kurzem mit einem vermögenden Renter und aus Bochum und Gelsenkirchen.
Null Chance, warum auch immer. 🤷🏼
 
        #735  

Member

Member hat gesagt:
"Sie können ja ihr Haus morgen verkaufen und ihr Geld morgen in der Spielbank verlieren. Wir brauchen eine Sicherheit
So gesehen gibt es keine Sicherheiten, höchstens eben doch das Sperrkonto. Einen Job kann man noch schneller verlieren als ein Haus zu verkaufen :rolleyes:
 
        #736  

Member

Member hat gesagt:
AA meiner Stadt.
Termin VE, 10 bis 14 Wochen.
Zeit des Termins, nicht verhandelbar.
2 Stunden gewartet und als ich am Schalter war, hat der Typ angefangen meine eingereichten Unterlagen durchzusehen...
Geht mir gerade auch so.
Bisher konnte ich die Verpflichtungserklärung immer beim Bürgerbüro machen.
Die machen das jetzt nicht mehr mit der Begründung:
Aufgrund des Ukraine‐Konflikts können von den Bürgerbüros derzeit keine Aufgaben der Ausländerbehörde mehr übernommen werden (v.a. Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte). Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte sind daher direkt bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Bei der Ausländerbehörde nimmt aber niemand das Telefon ab und auf meine Email habe ich nach mehr als einer Woche die Antwort bekommen:
Leider kann Ihnen aufgrund der extrem hohen Nachfrage kein zeitnaher Termin zur Prüfung und evtl. Ausstellung einer Verpflichtungserklärung angeboten werden. Die nächsten freien Termine stehen erst ab Mitte Juni 2022 wieder zur Verfügung.
Sollten Sie trotz der Wartezeit einen Termin bei der Ausländerbehörde wünschen, bitten wir um kurze Rückmeldung.


Die Rückmeldung habe ich jetzt gegeben. Wahrscheinlich bekomme ich dann in einer Woche einen Termin im Juli!
 
        #737  

Member

Wer wirklich vermögend ist, sollte meiner Meinung nach in der Lage sein sich einen Gewerbeschein für 50 Euro zu besorgen und sich selbst einzustellen. Dann gibt es ein üppiges nachweisbares Einkommen. Nach der VE kann man das Gewerbe ja wieder abmelden.

Aber wann man vermögend ist ist immer Ansichtssache.
 
        #738  

Member

Member hat gesagt:
Geht mir gerade auch so.
Bisher konnte ich die Verpflichtungserklärung immer beim Bürgerbüro machen.
Die machen das jetzt nicht mehr mit der Begründung:
Aufgrund des Ukraine‐Konflikts können von den Bürgerbüros derzeit keine Aufgaben der Ausländerbehörde mehr übernommen werden (v.a. Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte). Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte sind daher direkt bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Bei der Ausländerbehörde nimmt aber niemand das Telefon ab und auf meine Email habe ich nach mehr als einer Woche die Antwort bekommen:
Leider kann Ihnen aufgrund der extrem hohen Nachfrage kein zeitnaher Termin zur Prüfung und evtl. Ausstellung einer Verpflichtungserklärung angeboten werden. Die nächsten freien Termine stehen erst ab Mitte Juni 2022 wieder zur Verfügung.
Sollten Sie trotz der Wartezeit einen Termin bei der Ausländerbehörde wünschen, bitten wir um kurze Rückmeldung.


Die Rückmeldung habe ich jetzt gegeben. Wahrscheinlich bekomme ich dann in einer Woche einen Termin im Juli!

Bei euch haben sie den War als Vorwand genutzt das Bürgerbüro zu canceln.
Bei uns schon Covid. 😡
 
        #739  

Member

Member hat gesagt:
Gestern war von der Tochter der Reisepass mit einer Ablehnung in der Post. Wenn das Angebot mit den 30 Tagen nicht ein Missverständnis gewesen sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann, ist die Ablehnung doch fragwürdig. Vor allem Punkt 7 in der Begründung ist schon eine Frechheit und, ja..., eine Beleidigung. Möchte deshalb Euch diese Ablehnungsbegründung nicht vorenthalten. Eine junge Frau in Begleitung ihrer Mutter, die das dritte Visum erhalten hatte, ist eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit eines oder mehrerer Schengen Staaten! Ich möchte irgendwie hier nur noch weg.

Anhang anzeigen IMG_20220515_115213.jpgAnhang anzeigen 1652608088777.jpg
Ist nur eine Vermutung
Darf man fragen wie alt die Tochter Deiner Dame ist?
Da es vermutlich 2 Visa Vorgänge waren und die Tochter recht jung scheint und Du der Einladene warst mit zu großem Altersunterschied wird es zur Ablehnung gekommen sein.
Normalerweise kann ja die minderjährige Tochter in der V.E mit eingetragen werden und bei Beantragung über VFS wäre das dann ein Antrag gewesen.
Da Deine Freundin bereits das Visum erhalten hat waren das zwei Visavorgänge und Du hast zwei VE gemacht und nun denkt die Botschaft das Du das bei der Tochter als Schein gemacht hast.
Ich vermute das das bei der Botschaft so gesehen wurde und durch Prüfung wurde dann estgestellt das Du bereits eine Dame aktuell eingeladen hast.
Punkt 7 ist eine Frechheit in der Ablehnung
 
        #740  

Member

@Riewe
Die Tochter ist 22 Jahre alt und hat in BKK einen Job bei einer Schweizer Security Firma. Den Antrag hatte ich für Beide zusammen gestellt. Da Beide volljährig sind, zwar zwei VE, aber ein Termin bei VFS.

Meine Lady, für die ich bereits vor drei und fünf Jahren erfolgreiche Anträge gestellt hatte, bekam das dritte Visum ohne Probleme. Bei ihrer Tochter wurden bemängelt:
  • Die fehlende zweite Moderna Impfung
  • Ist meine Lady wirklich ihre Mutter
  • Wie sind ihre Pläne in TH nach Rückkehr.
Egal, ob der letzte Punkt nicht ausreichend beantwortet sein sollte es, den Punkt 7 hätte sich die Botschaft wirklich sparen können. Die Ablehnung kam wohl nur auf Deutsch. Auf diesen Punkt bin ich bei der Frage, was ich dazu meine, nicht eingegangen. War mir irgendwie sehr unangenehm und peinlich, einer jungen Frau erklären zu müssen, dass der deutsche Staat sie als Gefährderin der inneren Sicherheit sieht.

Allerdings bin ich in einer E-Mail Anfrage an die Botschaft in BKK darauf eingegangen. Die Antwort steht noch aus.
 
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