Nichts hat er davon, da bin ich ganz deiner Meinung. Ich finde die Regelung Schwachsinn; hatte ich ja gleich zu Beginn schon gesagt.
PS: Bist du dir ganz sicher, dass es nicht geht? Mich haben sie auch zuerst wieder nach Hause geschickt. Erst als ich im Netz zahlreiche Beispiele mit Kommunen gefunden hatte, wo es eine Sperrkontomöglichkeit gab und dann nochmal nachgefragt habe, hieß es plötzlich: "Ja, klar, das können sie machen". Und dann sagte sie "1.400€ pro Monat Aufenthalt"; ich dachte, ich fall vom Glauben ab. Das ist doch ein schlechter Witz. Aber sie sagte dann, das sei der Satz, den jemand zur freien Verfügung haben muss, um eine VE abgeben zu können und das decke nur die Kosten des Aufenthaltes ab. Mehr sei eben laut Gesetz nicht gefordert.
Das Verfahren ist etwas aufwändig, aber es geht. Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei euch genauso geht, aber man etwas Druck ausüben muss, damit sie es machen.
PPS: Die Monatssätze legt jede Kommune in Eigenregie fest, weil sie sich an den lokalen Lebenshaltungskosten orientieren. Ein Single braucht bei uns nach Abzug aller Kosten einen frei verfügbaren Betrag von 1.400€ pro Monat; das kann aber je nach Kommune unterschiedlich sein.
PPPS: Auf meine Frage, warum mein nachgewiesens Vermögen in Höhe von xyz nicht reiche, entgegente man mir: "Sie können ja ihr Haus morgen verkaufen und ihr Geld morgen in der Spielbank verlieren. Wir brauchen eine Sicherheit. Und dann hieß es, die Sicherheit belaufe sich auf 4.200€. Was soll man dazu noch sagen? Die meinen mit Sicherheit nur die Sicherheit, dass die Kosten des Aufenthaltes bestritten werden können, aber sonst nichts weiter. Deshalb ist so eine VE ein Witzpapier.